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   OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22   

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OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22 (https://dejure.org/2023,11897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2023 - 5 UF 31/22 (https://dejure.org/2023,11897)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 5 UF 31/22 (https://dejure.org/2023,11897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 1 Abs 2 Buchst a VollstrZustÜbk 2007, Art 22 Nr 1 VollstrZustÜbk 2007, Art 23 Nr 1 Buchst a VollstrZustÜbk 2007, § 65 Abs 4 FamFG
    Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf Grundbuchberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Vermögensverfügung im Ganzen; Unwirksamkeit einer Vermögensverfügung im Ganzen bei Zugewinngemeinschaft; Anwendbarkeit des § 1365 BGB bei Eigentumsübertragung bezüglich einer Immobilie in der Schweiz

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Rückabwicklung eines Grundstücksschenkungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2435
  • MDR 2023, 1001
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 16.11.2016 - C-417/15

    Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Das Übereinkommen und damit der Begriff der ehelichen Güterstände ist autonom auszulegen (vgl. etwa EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 27).

    Um die im LugÜ enthaltenen Regelungen - Ausnahme für eheliche Güterstände in Artikel 1 Abs. 2 LugÜ, ausschließliche Zuständigkeit für dingliche Rechte im Belegenheitsstaat in Artikel 22 Nr. 1 LugÜ - in Einklang zu bringen, ist die Abgrenzung danach vorzunehmen, was Hauptgegenstand des Verfahrens ist (vgl. zu dem Begriff des Hauptgegenstandes EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 25).

    Selbst wenn sie - wie im Fall des EuGH - die fallentscheidende (Vor-)Frage sind, ändert dies nichts am Hauptgegenstand des Verfahrens (so Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu C-417/15, juris Rn. 27).

    Kennzeichnend für das dingliche Recht ist, dass es gegenüber jedermann wirkt, während der persönliche Anspruch nur gegen den Schuldner geltend gemacht werden kann (vgl. EuGH vom 03.04.2014, C-438/12, juris Rn. 41 - 43, EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 30).

    Der Antrag zielt auf die Wahrung der sich aus einem dinglichen Recht (Eigentum) ergebenden Rechte ab (vgl. EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 41).

    Mit diesem Antrag will die Antragstellerin die Wahrung des Eigentumsrechts von S. bewirken und dessen dingliches Recht wahren (vgl. hierzu EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 30).

    Anträge auf Aufhebung der causa für einen dinglichen Rechtserwerb sind mangels Wirkung gegenüber jedermann keine dinglichen Anträge (vgl. Rauscher/Mankowski, a.a.O., Artikel 24 Brüssel Ia-VO, Rn. 30; so auch EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 34 ff.).

  • EuGH, 06.06.2019 - C-361/18

    Weil - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Für den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung ist in dem gleichlautenden Art. 100 Abs. 1 Brüssel IIb-VO - auch in einem Beschwerdeverfahren - auf den Zeitpunkt des erstinstanzlichen Antrags abzustellen (vgl. EuGH vom 06.06.2019, C-361/18, juris Rn. 24), nicht auf den Zeitpunkt der Einleitung des Beschwerdeverfahrens.

    Im Rahmen der autonomen Auslegung umfasst der Begriff der ehelichen Güterstände nach der Rechtsprechung des EuGH die vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (vgl. EuGH vom 6.06.2019, C-361/18, juris Rn. 41, EuGH vom 27.03.1979 - 143/78, NJW 79, 1100, juris Ziff. 7).

    Allerdings stellt der Ausschluss der ehelichen Güterstände vom Anwendungsbereich des LugÜ eine Ausnahme dar, die als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen ist (vgl. EuGH vom 06.06.2019, C-361/18, juris Rn. 43; etwas zurückhaltender Rauscher/Mankowski, a.a.O., Artikel 24 Brüssel Ia-VO, Rn. 6).

  • BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89

    Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Hinzu kommt, dass der BGH diese Entscheidung in dem Urteil vom 16.05.1990 (XII ZR 37/89; FamRZ 1990, 1471) insoweit relativiert hat, als er die Anwendung des § 1368 BGB auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft einer behaupteten Verfügung über das Vermögen im Ganzen in dieser Entscheidung abgelehnt und die Anwendung von § 1368 BGB auf das dingliche Verpflichtungsgeschäft begrenzt hat (BGH vom 16.05.1990 - XII ZR 37/89, juris Rn. 5).

    Ein Feststellungsantrag setzt ein besonderes Feststellungsinteresse gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 256 ZPO voraus (vgl. BGH vom 16.05.1990 - XII ZR 37/89, juris Rn. 5).

  • BGH, 24.06.1981 - IVb ARZ 523/81

    Gerichtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für Gesamtvermögensgeschäfte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Etwas anderes gilt nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.06.1981 (IVb ARZ 523/81, FamRZ 1981, 1045).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-190/89

    Rich / Società Italiana Impianti

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Ist danach im Rahmen der Prüfung des Anspruchs eine güterrechtliche Frage als Vorfrage zu klären, stellt diese Vorfrage nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens dar (vgl. auch OLG Stuttgart vom 07.08.2000 - 5 U 184/99, juris Rn. 23; EuGH vom 25.07.1991, C-190/89, juris 25 ff.).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-438/12

    Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Kennzeichnend für das dingliche Recht ist, dass es gegenüber jedermann wirkt, während der persönliche Anspruch nur gegen den Schuldner geltend gemacht werden kann (vgl. EuGH vom 03.04.2014, C-438/12, juris Rn. 41 - 43, EuGH vom 16.11.2016, C-417/15, juris Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 5 U 184/99

    Zum sogenannten aktiven Gesamtschuldverhältnis nach griechischem Recht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Ist danach im Rahmen der Prüfung des Anspruchs eine güterrechtliche Frage als Vorfrage zu klären, stellt diese Vorfrage nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens dar (vgl. auch OLG Stuttgart vom 07.08.2000 - 5 U 184/99, juris Rn. 23; EuGH vom 25.07.1991, C-190/89, juris 25 ff.).
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    Dies gilt jedoch nicht für die internationale Zuständigkeit (ebenso BGH vom 09.07.2009 - III ZR 46/08, NJW 2009, 3164, juris Rn. 20 in einer vergleichbaren Konstellation; BeckOK/Wulf, ZPO, 47. Edition, Stand 01.12.2022, § 513, Rn. 10 m. w. N.) und jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier (s.u.) - eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Staates besteht.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    (1) Für die Auslegung des LugÜ gelten dieselben Auslegungsgrundsätze wie für die Auslegung der weitgehend wortgleichen EuGVVO (Brüssel Ia-VO), Artikel 75 LugÜ in Verbindung mit dem ersten Erwägungsgrund der Präambel zum Protokoll 2 zum LugÜ (vgl. BGH vom 20.12.2011 - VI ZR 14/11, juris Rn. 17, BGH vom 09.02.2017 - IX ZR 9/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22
    (1) Für die Auslegung des LugÜ gelten dieselben Auslegungsgrundsätze wie für die Auslegung der weitgehend wortgleichen EuGVVO (Brüssel Ia-VO), Artikel 75 LugÜ in Verbindung mit dem ersten Erwägungsgrund der Präambel zum Protokoll 2 zum LugÜ (vgl. BGH vom 20.12.2011 - VI ZR 14/11, juris Rn. 17, BGH vom 09.02.2017 - IX ZR 9/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 5 UF 233/16

    Internationale Zuständigkeit bei einem Aufenthaltswechsel des Kindes in die

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