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   OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10   

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https://dejure.org/2010,17023
OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10 (https://dejure.org/2010,17023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2010 - 12 U 63/10 (https://dejure.org/2010,17023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 12 U 63/10 (https://dejure.org/2010,17023)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93

    Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
    Regelmäßig wird in diesem Kontext auf die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Bruttolöhne der Industriearbeiter sowie der Angestellten in Industrie und Handel abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).

    Das gilt auch, wenn die Anpassung davon abhängt, dass der bisherige Erbbauzins nicht mehr eine angemessene Vergütung für die Nutzung des Erbbaugrundstücks darstellt, und sich dies nach Treu und Glauben beurteilen soll (BGH, NJW 1995, 1360).

    Bei der Frage, ob die Voraussetzungen einer Anpassung des Erbbauzinses vorliegen, wird regelmäßig darauf abgestellt, ob sich seit der letzten Erbbauzinserhöhung die wirtschaftlichen Verhältnisse nachhaltig geändert haben (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch unter Geltung des § 9a ErbbauRG Auslegungen von Anpassungsklauseln, die hinsichtlich des Änderungszeitpunkts auf die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse seit der letzten Erbbauzinserhöhung abgestellt haben, in diesem Punkt unbeanstandet gelassen (vgl. BGH, NJW 1995, 1360 ).

  • BGH, 24.04.1992 - V ZR 52/91

    Anpassung des Erbbauzinses bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
    Regelmäßig wird in diesem Kontext auf die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Bruttolöhne der Industriearbeiter sowie der Angestellten in Industrie und Handel abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).

    Bei der Frage, ob die Voraussetzungen einer Anpassung des Erbbauzinses vorliegen, wird regelmäßig darauf abgestellt, ob sich seit der letzten Erbbauzinserhöhung die wirtschaftlichen Verhältnisse nachhaltig geändert haben (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).

  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 129/76

    Zur Erhöhung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
    Zu Grunde zu legen ist daher der vom BGH im Rahmen seiner Rechtsprechung zu § 9a ErbbauRG entwickelte Mischindex (BGH, NJW 1980, 2243), der sich in folgender Formel zusammenfassen lässt (von Oefele, a.a.O., § 9a ErbbauRG, Rdnr. 9):.
  • BGH, 30.03.1979 - V ZR 150/77

    Klage bei Schiedsgutachtervereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
    Bei schuldrechtlichen Anpassungsverpflichtungen ist methodisch zwischen den Voraussetzungen , die den Anspruch auf Anpassung auslöst, und dem Maßstab der Anpassung zu unterscheiden (BGHZ 74, 341; Räfle, a.a.O., Rdnr. 39), wobei dies für jede Art der Anpassungsklausel gilt.
  • BGH, 03.12.1976 - V ZR 60/76

    Änderung des Erbbauzinses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
    Fehlt hinsichtlich des Maßstabs der Anpassung ein Wertmaßstab in der vertraglichen Vereinbarung, so gilt billiges Ermessen (§§ 316, 315 Abs. 1 BGB), wobei in diesem Fall bei Wohnbauwerken von den gleichen Grundsätzen wie bei § 9a ErbbauRG auszugehen ist (BGH, NJW 1977, 433; von Oefele, a.a.O., Rdnr. 52).
  • LG Hof, 17.09.2015 - 24 S 36/15

    Keine Anpassung des Erbbauzinses im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung

    Bei schuldrechtlichen Anpassungsverpflichtungen, die in Verbindung mit Erbbauzinsvereinbarungen getroffen werden, ist zunächst methodisch stets zwischen den Voraussetzungen, die den Anspruch auf Anpassung auslösen und dem Maßstab/Umfang der Anpassung zu unterscheiden (BGH, Urteil v. 26.02.1988m V ZR 155/86; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2010, 12 U 63/10 m.w.N.).
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