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   OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11   

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https://dejure.org/2011,1487
OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11 (https://dejure.org/2011,1487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.09.2011 - 12 U 56/11 (https://dejure.org/2011,1487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. September 2011 - 12 U 56/11 (https://dejure.org/2011,1487)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem Abschluss von die bisherigen Versicherungen ersetzenden Produkten anderer Unternehmen im Rahmen eines "Finanzchecks"; Anforderung an die Pflicht beim Wechsel einer Personenversicherung; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei bestehenden Versicherungen des Versicherungsnehmers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsmakler - Aufklärungs- und Beratungspflichten

  • rabüro.de

    Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 60; VVG § 61; VVG § 63
    Ein Versicherungsmakler muss bei einem Rat zum Abschluss von bisherige Versicherungen ersetzenden Verträgen auf sämtliche Folgen des Wechsels hinweisen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 60; VVG § 61; VVG § 63
    Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei bestehenden Versicherungen des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungspflichten beim Versicherungswechsel

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Falschberatung bei Empfehlung, bestehende Rentenversicherung zu kündigen, um neue Produkte abzuschließen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 42 -, - Finanzcheck -, Haftung des VM, Aufklärungs- und Beratungspflichten bei ersetzenden Lebensversicherungsprodukten im Rahmen eines \Finanzchecks\, Anforderung an die Beratungspflicht des VM beim Wechsel einer Personenversicherung, Rentenversicherung, ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Falschberatung bei Empfehlung, bestehende Rentenversicherung zu kündigen, um neue Produkte abzuschließen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei bestehenden Versicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Finanzdienstleistungsunternehmen haftet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsmakler müssen umfangreich über die Folgen eines Versicherungswechsels beraten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Versicherungsmaklers für die Vermittlung einer Nettopolice

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 856
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Die Beweiserleichterung setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Vertragspartners typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 9]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).

    Sofern mehrere Verhaltensvarianten ernsthaft in Betracht kommen, müssen dagegen die Alternativen und ihre Folgen geprüft und mit dem Handlungsziel des Betroffenen verglichen werden (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 10]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 11]).

    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität reicht allerdings eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die Annahme der Ursächlichkeit aus (§ 287 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 14]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Die Beweiserleichterung setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Vertragspartners typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 9]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).

    Sofern mehrere Verhaltensvarianten ernsthaft in Betracht kommen, müssen dagegen die Alternativen und ihre Folgen geprüft und mit dem Handlungsziel des Betroffenen verglichen werden (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 10]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 11]).

    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität reicht allerdings eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die Annahme der Ursächlichkeit aus (§ 287 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 14]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Wegen seiner umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten Versicherungsinteressenten als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden (vgl. BGH VersR 1985, 930-932 [juris Tz. 11] und Prölss/Martin - Dörner , VVG, 28. Aufl. 2010,§ 59Rn.50f.).EinVersicherungsmaklerschuldetdaher ebenfalls regelmäßig die Ermittlung des Bedarfs, einschließlich eingehender Risikoanalyse, und die Beratung hinsichtlich des abzudeckenden Risikos (vgl. Prölss/Martin - Dörner , VVG, 28. Aufl. 2010, § 59 Rn. 51).

    a) Einen Versicherungsmakler treffen weitgehende Beratungs- und Betreuungspflichten (s.o., vgl. BGH VersR 1985, 930-932 [juris Tz. 11]).

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06

    Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf die Prozesskostenhilfe - Arglistige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Bereits der auf der von der Beklagten zu 1 überlassenen Visitenkarte wiedergegebene Slogan der Beklagten zu 2 "Unabhängigkeit ist unsere Stärke, Kapitalanlagen, Altersvorsorge, Immobilien, Immobilienfinanzierungen, Versicherungen" vermittelt den Eindruck, dass eine neutrale Überprüfung verschiedener Möglichkeiten durch die Beklagte zu 2 erfolgt (vgl. - zur Anlageberatung - OLG Celle OLGR 2009, 890-893 [juris Tz. 17] und - zum Versicherungsvermittler - OLG Saarbrücken OLGR 2006, 866-867 [juris Tz. 19] sowie Benkel/Hirschberg - Benkel , ALB/BUZ, 2. Aufl. 2011, Einl. E Rn. 69).

    Dies steht der Annahme eines zwischen der Klägerin als Auftraggeberin und der Beklagten zu 2 als Auftragnehmerin zustande gekommenen Beratungsvertrags jedoch nicht entgegen (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2006, 866-867 [juris Tz. 19]).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06

    Umfang der Aufklärungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Einer entsprechenden Beratungspflicht steht nicht entgegen, dass die weitgespannten Pflichten eines Versicherungsmaklers oder Finanzberaters nur die diesem übertragene vertragliche Leistung, d.h. das von ihm zu vermittelnde Versicherungsverhältnis, und nicht auch den eigenen Makler- oder Beratungsvertrag mit dem Interessenten betreffen (vgl. BGH VersR 2007, 1127-1129 [juris Tz. 11]).

    Vertragsparteien des Beratungsverhältnisses waren vorliegend nämlich die Klägerin und die Beklagten, Parteien der Vergütungsvereinbarung dagegen die Klägerin und die Streithelferin der Beklagten zu 2. Hinsichtlich des Abschlusses der Vergütungsvereinbarung standen sich somit die Klägerin und die Beklagten nicht als vertragsschließende Parteien mit entgegengesetzten Interessen selbständig gegenüber, was eine Pflicht der Beklagten, von sich aus die Klägerin vor oder bei Vertragsschluss über die damit verbundenen Risiken zu unterrichten, grundsätzlich ausschließen würde (vgl. BGH VersR 2007, 1127-1129 [juris Tz. 11]).

  • OLG Celle, 11.06.2009 - 11 U 140/08

    Aufklärungspflicht des Anlageberaters über die Gewährung von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Bereits der auf der von der Beklagten zu 1 überlassenen Visitenkarte wiedergegebene Slogan der Beklagten zu 2 "Unabhängigkeit ist unsere Stärke, Kapitalanlagen, Altersvorsorge, Immobilien, Immobilienfinanzierungen, Versicherungen" vermittelt den Eindruck, dass eine neutrale Überprüfung verschiedener Möglichkeiten durch die Beklagte zu 2 erfolgt (vgl. - zur Anlageberatung - OLG Celle OLGR 2009, 890-893 [juris Tz. 17] und - zum Versicherungsvermittler - OLG Saarbrücken OLGR 2006, 866-867 [juris Tz. 19] sowie Benkel/Hirschberg - Benkel , ALB/BUZ, 2. Aufl. 2011, Einl. E Rn. 69).

    d) Dass die Klägerin die Beklagte zu 2 für ihre Dienste nicht bezahlt hat, lässt den aus ihrer Sicht unentgeltlichen Auftrag zur Beratung nicht entfallen (vgl. OLG Celle OLGR 2009, 890-893 [juris Tz. 17] und Prütting/Wegen/Weinreich - Fehrenbacher , BGB, 6. Aufl. 2011, § 675 Rn. 46).

  • BGH, 28.05.1998 - VII ZR 160/97

    Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Denn die Klägerin hat weder dargetan noch glaubhaft gemacht, dass dieses infolge des erstinstanzlichen Verzichts in der Berufung neue Angriffsmittel (vgl. BGH MDR 1998, 1178-1179 [juris Tz. 8]) im ersten Rechtszug ohne ihr zuzurechnende Nachlässigkeit nicht geltend gemacht worden ist (§ 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO).
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 62/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Hierdurch wird der Zurechnungszusammenhang nicht unterbrochen, da die Verteidigung gegen Anspruch durch das Verhalten der Beklagten veranlasst und nicht ungewöhnlich war (vgl. BGH NJW 1971, 134 [juris Tz. 24]; Palandt - Grüneberg , BGB, 70. Aufl. 2011, vor § 249 Rn. 41 und 48).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass die Überlassung der Vergütungsvereinbarung mit der darin enthaltenen Klausel die von den Beklagten geschuldete einzelfallbezogene Beratung der Klägerin ersetzen kann, würde dies jedenfalls voraussetzen, dass der Vertragstext so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden wäre, dass die Klägerin dessen Inhalt noch hinreichend zur Kenntnis hätte nehmen können (vgl. BGH ZIP 2005, 753-759 [juris Tz. 39]).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 246/00

    Beratungspflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
    Haben mehrere Berater - neben- oder nacheinander - denselben Auftraggeber durch eine schuldhafte Vertragsverletzung geschädigt, so haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner (vgl. BGH NJW 2001, 3477-3479 [juris Tz. 28]).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 137/03

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung seiner Beiträge zu einer

  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

  • BGH, 11.05.2009 - II ZR 137/08

    Lurgi II

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

  • BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

  • OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 123/04

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen der Vermittlung von

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 83/51

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Getöteten

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Seit dem 22. Mai 2007 gelten für die Haftung des Versicherungsvermittlers (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, § 59 Abs. 1 VVG) wegen der Verletzung von Pflichten in der Phase bis zum Abschluss des Versicherungsvertrags vorrangig die speziellen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (s. etwa OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856, 857; OLG Saarbrücken, VersR 2010, 1181, 1182; OLG Hamm, VersR 2010, 1215; MünchKommVVG/Reiff, § 63 Rn. 22 ff, 34 ff; Prölss/Martin/Dörner, VVG, 28. Aufl., § 63 Rn. 1 ff).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 104/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des

    Einer weitergehenden, über die Erläuterungen im Vertragstext hinausgehenden Aufklärung über die Besonderheiten des von der bisherigen Praxis abweichenden Vergütungsmodells bedarf es dabei im Verhältnis der sich mit wechselseitigen Interessen gegenüberstehenden Vertragsparteien grundsätzlich nicht (vgl. BGH, VersR 2007, 1127, 1128 f.; Urteil vom 18. Oktober 2012 - III ZR 106/11, NJW 2012, 3718 Rn. 17, jeweils zur Vergütungsvereinbarung eines Versicherungsmaklers; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856, 859; Reiff in Prölss/Martin aaO § 168 VVG Rn. 21; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 59 VVG Rn. 9; vgl. auch Dörner in Prölss/Martin aaO § 59 VVG Rn. 53; abweichend LG Saarbrücken, VersR 2013, 759, 760 f. mit kritischer Anmerkung von Reiff, VersR 2013, 762, 763; LG Wuppertal, Urteil vom 3. April 2012 - 16 S 46/11, juris Rn. 24, 26).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung

    Der Versicherungsvermittler hat daher Veranlassung, diejenigen Daten zu ermitteln, die einen entsprechenden Vergleich ermöglichen, sie auszuwerten und damit eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, auf welcher der Versicherungsnehmer einschätzen kann, inwieweit etwaige Differenzen mit Blick auf Verbesserungen oder Verschlechterungen im Versicherungsschutz angemessen und für ihn gegebenenfalls hinnehmbar sind (vgl. - für den Versicherungsmakler - OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 268/22

    Versicherungsmakler: Beratungspflichten bei Versicherungswechsel

    Empfiehlt der Versicherungsmakler - wie hier - den Wechsel einer Personenversicherung, hat er dem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede der bestehenden und der angebotenen Versicherung zu verschaffen (Senat, Urteil vom 15.09.2011 - 12 U 56/11, juris Rn. 48).

    (3) Daher ist die Beklagte nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, die Klägerin so zu stellen, wie sie stünde, wenn die Krankenversicherung bei der - nicht gekündigt worden wäre (vgl. Senat, Urteil vom 15.09.2011 - 12 U 56/11, juris Rn. 69; BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16, juris Rn. 15).

    Da die Beklagte der Klägerin umfassende Beratung und Aufklärung schuldete, haftet sie für alle mit der nachteiligen Entscheidung verbundenen Schäden (vgl. Senat, Urteil vom 15.09.2011- 12 U 56/11, juris Rn. 69).

    Der Einwand eines Mitverschuldens kommt daher nur unter besonderen Umständen in Betracht, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Interessent und der Vermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (so bereits Senat, Urteil vom 15.09.2011 - 12 U 56/11, juris Rn. 77; BGH, Urteil vom 30.11.2017 aaO Rn. 21).

    Da die Beklagte der Klägerin umfassende Beratung und Aufklärung schuldete, haftet sie für alle mit dem Versicherungswechsel verbundenen Schäden, selbst wenn sie ihre Pflicht nur hinsichtlich einzelner aufklärungsbedürftiger Punkte verletzt hat (vgl. Senat, Urteil vom 15.09.2011 - 12 U 56/11, juris Rn. 69; BGH, Urteil vom 15.01.2009 - IX ZR 166/07, juris Rn. 14).

  • LG Frankfurt/Main, 23.04.2020 - 30 S 5/18

    Informationspflicht über Nachteile eines Versicherungswechsels auch für

    Er muss seinem Kunden einen nachvollziehbaren und geordneten Überblick über alle wesentlichen leistungs- und beitragsrelevanten Unterschiede der bestehenden und der angebotenen Versicherung verschaffen (OLG Karlsruhe vom 15.09.2011 ‒ 12 U 56/11r + s 2015, 49).

    Grundsätzlich kann der Kläger verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne die Pflichtverletzung stünde (OLG Karlsruhe, VersR 2012, 856, Rn. 69).

    Zutreffend hat das Amtsgericht angenommen, dass ein Versicherungsnehmer, der bei einem Versicherungswechsel falsch beraten wurde, eine vergleichbare Versicherung abschließen darf und die Prämiendifferenz ersetzt verlangen kann (OLG Karlsruhe vom 15.09.2011 ‒ 12 U 56/11Versicherungsrecht 2012, 856, Rn. 73; Gansel/Huth, BeckOK VVG, Stand 15.10.2019, § 63 Rn. 107).

  • OLG Dresden, 29.01.2019 - 4 U 942/17

    Pflichten des Versicherungsmaklers bei beabsichtigter Veräußerung der

    Hierzu gehört auch ein Hinweis auf die Risiken bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2011 - 12 U 56/11 -, Rn. 48 m.w.N, - juris).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2013 - 7 U 119/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Beweislast des Geschädigten für

    2.2 Der Senat setzt sich auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.9.2011 (12 U 56/11).
  • LG Düsseldorf, 02.04.2014 - 23 S 150/13

    Notwendige Aufklärung über Nachteile einer Nettopolice im Falle der vorzeitigen

    Dagegen spricht schon, dass es sich bei der Vergütungsvereinbarung nicht um eine Unterlage handelt, die als Mittel der Aufklärung überreicht wurde, die Beklagte folglich angesichts der von der Klägerin übernommenen Beratungspflicht diese auch nicht auf nicht angesprochene aufklärungspflichtige Inhalte hin untersuchen musste (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2011 - 12 U 56/11 - , Rn. 63; auf diese Entscheidung verweist im Übrigen auch der BGH in der Entscheidung vom 06.11.2013, auf die sich die Klägerin beruft).
  • AG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 C 3979/12

    Beratungspflichten bei Vermittlung einer Nettopolice und Abschluss einer

    Insoweit handelt es sich nämlich schon nicht um eine Unterlage, welche der Vorabinformation vor dem Vertragsschluss diente (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2011, Az.: 12 U 56/11, Juris).

    Die im Rahmen der vermittelten Nettopolice auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung geschuldete Vergütung stellt eine bei der Abwägung der Vor- und Nachteile zu berücksichtigende Kostenposition der empfohlenen fondsgebundenen Lebensversicherung dar, über die Beklagte aufzuklären war (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.09.2011, Az.: 12 U 56/11, Juris).

  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 54/23
    Hierzu gehört auch ein Hinweis auf die Risiken bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. September 2011 - 12 U 56/11 -, Rn. 48 m.w.N, - juris; Senat, Urteil vom 29. Januar 2019 - 4 U 942/17 -, Rn. 17, juris).
  • KG, 10.05.2016 - 4 U 109/13

    - MLP 35 -, Haftung des VM, Marktuntersuchungspflicht, Markterforschungspflicht,

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

  • LG Hagen, 16.01.2019 - 3 O 86/18
  • LG Wuppertal, 03.04.2012 - 16 S 46/11

    Aufrechnung gegen Ansprüche eines Versicherungsvermittlers aus einer

  • AG Frankfurt/Main, 19.07.2018 - 32 C 525/18

    Beratung Versicherungsvermittler bei Versicherungswechsel

  • LG Paderborn, 11.04.2012 - 1 S 105/11

    Aufrechnung gegen Maklerlohn mit einem Schadensersatzanspruch wegen

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