Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Einfahren in eine blockierte Kreuzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Auffahren eines anfahrenden Fahrzeugs im Bereich einer ampelgeregelten Kreuzung
- rabüro.de
Zu den Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 1; StVO § 11 Abs. 1; StVO § 11 Abs. 3
Überwiegende Haftung des bei Grünlicht in eine staubedingt blockierte Kreuzung hineindrängenden Fahrers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Auffahren eines anfahrenden Fahrzeugs im Bereich einer ampelgeregelten Kreuzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Drängler beim Stau im Kreuzungsbereich
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision mit anfahrendem Kreuzungsräumer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei "Grün" in verstopfte Kreuzung eingefahren - Wer sich bei Stau in eine Lücke drängt, begeht trotz Grünlichts einen Verkehrsverstoß
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Überwiegende Haftung eines in die Kreuzung einfahrenden Fahrers möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Verstopfte Kreuzung - Rote Karte für Rechthaber
- anwalt.de (Kurzinformation)
Warten an der Kreuzung trotz grüner Ampel
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 08.03.2012 - 6 O 231/11
- OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 734
- NZV 2013, 188
- VersR 2013, 918
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).
Musste ihm hingegen das weitere Verhalten des Beklagten Ziff. 1 zumindest noch ungewiss erscheinen, so hätte er sich bei seiner Fahrweise darauf einrichten müssen (vgl. BGHZ 56, 146 - juris 21), hier mithin nicht in die unzureichende Lücke vor dem unübersichtlichen Lkw schräg einfahren dürfen.
- KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung in einem atypischen Kreuzungsräumerfall
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Denn es ist anerkannt, dass danach eine Einfahrt in die Kreuzung nur dann nicht erlaubt gewesen wäre, wenn der Beklagte Ziff. 1 gesehen hätte, dass er die Kreuzung nicht rechtzeitig wieder verlassen kann (vgl. KG ZfS 2009, 77).Ohne Erfolg meint der Kläger demgegenüber, entsprechend einer Entscheidung des Kammergerichts (Urteil i.S. 12 U 194/08 [ZfS 2009, 77]), wonach jedenfalls derjenige, der längere Zeit in einer Kreuzung stehe, beim Anfahren besondere Sorgfalt und Konzentration bzgl. eines möglichen Querverkehrs aufwenden müsse, sei hier von der üblichen Haftungsverteilung abzuweichen.
- BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60
Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).
- BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67
Räumen einer Kreuzung - Freigegebener Querverkehr - Hineinfahren in Kreuzung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Die aus §§ 11 Abs. 1 und 3 StVO abzuleitenden besonderen Sorgfaltsanforderungen bei Stauungen im Kreuzungsbereich können zu einer deutlich überwiegenden Haftung eines PKW-Halters und -Fahrers führen, der in eine staubedingt blockierte ampelgeregelte Kreuzung bei eigenem Grünlicht einfährt, sich vor ein hängengebliebenes Fahrzeug hineindrückt und von dessen Fahrer beim Anfahren übersehen wird (vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146; VerkMitt 1993, Nr. 27; NZV 2004, 547).Mit anderen Worten: Nachzüglern muss, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (so gen. Vorrecht des Kreuzungsräumers; st. Rspr., vgl. BGH VersR 1961, 524; VRS 34, 358; BGHZ 56, 146).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
a) Zwar kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH [GSZ] NJW 1987, 50) ein Unfallgeschädigter, der unfallbedingt auf die gewollte und ansonsten mögliche Nutzung seines Fahrzeugs verzichten muss, statt der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs auch eine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, sofern der Ausfall für ihn "fühlbar" ist. - BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Mit einem - unterstellten - Verstoß (auch) des Beklagten Ziff. 1 gegen diese Regeln stünde bei der insoweit gebotenen, wertenden Betrachtung der klägerseits geltend gemachte Schaden nicht - wie erforderlich - in einem inneren Zusammenhang, sondern allenfalls in einem rein äußerlichen, gewissermaßen zufälligen, was jedoch nicht genügt (vgl. BGH VersR 2000, 370; 2012, 1133, Tz. 12 m.w.N.). - BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11
Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Mit einem - unterstellten - Verstoß (auch) des Beklagten Ziff. 1 gegen diese Regeln stünde bei der insoweit gebotenen, wertenden Betrachtung der klägerseits geltend gemachte Schaden nicht - wie erforderlich - in einem inneren Zusammenhang, sondern allenfalls in einem rein äußerlichen, gewissermaßen zufälligen, was jedoch nicht genügt (vgl. BGH VersR 2000, 370; 2012, 1133, Tz. 12 m.w.N.). - KG, 13.11.2003 - 12 U 43/02
Verkehrsunfallhaftung im Kreuzungsräumerfall: Alleinhaftung des bei Grünlicht …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Das gilt erst recht, wenn der Einfahrende den Kreuzungsräumer sogar positiv wahrgenommen hat (vgl. KG NZV 2004, 574). - OLG Düsseldorf, 29.11.1976 - 1 U 51/76
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeugs mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Zudem ist zu berücksichtigen, dass - situationsbedingt - schon an sich eine erhöhte Betriebsgefahr von Fahrzeugen ausgeht, die - wie hier der Pkw des Klägers - bei Grün in eine Kreuzung eingefahren werden, bevor der Kreuzungsbereich vom abfließenden Querverkehr geräumt ist (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1977, 841).
- LG Essen, 24.11.2022 - 16 O 116/21
Kreuzungsräumer
In der Regel gilt, dass ein Kraftfahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren will, dem in der Kreuzung hängengebliebenen Querverkehr ermöglichen muss, die Kreuzung zu räumen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 09.11.1976, Az.: VI ZR 264/75, NJW 1977, 1394; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2012, Az.: 1 U 66/12, NZV 2013, 188 ff.).Nachzüglern muss also, um Stauungen zu vermeiden, die Möglichkeit gegeben werden, die Kreuzung alsbald zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1976, Az.: VI ZR 264/75 - juris; Urteil vom 11.05.1971, Az.: VI ZR 11/70, NJW 1971, 1407; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2012 - 1 U 66/12, NZV 2013, 188 ff.).
- LG Aachen, 30.07.2014 - 8 O 42/13
Unvermeidbarkeit; Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr; "echter und unechter …
Dies ist allgemein anerkannt (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70, Rn. 15; OLG Karlsruhe in NZV 2013, 188, 189). - AG Geldern, 27.07.2020 - 35 C 1/19 Der Kläger, der in eine Kreuzung einfahren will, muss dem in der Kreuzung hängengebliebenen Querverkehr die Möglichkeit geben, die Kreuzung zu verlassen, selbst wenn er bei Grünlicht einfährt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.10.2012 - 1 U 66/12).
- AG Essen, 30.03.2022 - 135 C 24/21 Daraus folgt jedoch auch andererseits, dass der Kreuzungsverkehr seinerseits die Pflicht hat, die Räumung zu ermöglichen, sodass den Kreuzungsräumern Vorfahrt zu gewähren ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70, Rn. 15; OLG Karlsruhe in NZV 2013, 188, 189).