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   OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56699
OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14 (https://dejure.org/2016,56699)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2016 - 9 U 159/14 (https://dejure.org/2016,56699)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 9 U 159/14 (https://dejure.org/2016,56699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung der Feststellungen im Haftpflichtprozess wegen in Verlust geratenen Transportguts im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Straße

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 86; ZPO § 68; BGB § 280; BGB § 286; CMR Art. 3; CMR Art. 17; CMR Art. 23
    Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 68 ZPO, Art 23 CMR, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 BGB, § 86 Abs 1 VVG
    Regressprozess des Frachtführers bzw. dessen Transportversicherers gegen den Subunternehmer nach Abhandenkommen von Frachtgut im internationalen Straßengüterverkehr: Bindungswirkung von Feststellungen zum Wert des Frachtgutes im Vorprozess auf Schadensersatz bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Nebenintervention im Regressprozess; Geltendmachung der Kosten des Vorprozesses im Regressprozess

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der Feststellungen im Haftpflichtprozess wegen in Verlust geratenen Transportguts im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung der Kosten eines Vorprozesses im Regressprozess des Frachtführers gegen den Subunternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 643
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 80/98

    Zinspflicht des Frachtführers nach Art. 27 Abs. 1 CMR

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Denn die T. hätte sich gegenüber den Ansprüchen ihrer Vertragspartnerin nicht streitig gestellt, wenn sie gewusst hätte, dass die Beklagte als Subunternehmerin ihrerseits zur Leistung von Schadensersatz bereit war (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 170).

    Wenn ein Frachtführer - wie die Beklagte - mit der Zahlung der Entschädigung in Verzug gerät, sind daher die Vorschriften über die Verzugsfolgen im BGB neben den Regeln der CMR anwendbar (vgl. hierzu ausführlich BGH, NJW-RR 2001, 170).

    Dabei geht aus den Entscheidungsgründen nicht eindeutig hervor, ob in dieser Entscheidung die sich aus der früheren Entscheidung (BGH, NJW-RR 2001, 170) ergebende Differenzierung übersehen wurde (davon geht Thume, Transportrecht 2012, 61 aus), oder ob in der neueren Entscheidung (anders als im Sachverhalt der früheren Entscheidung) die Voraussetzungen für einen Verzug nicht festgestellt waren.

    Jedenfalls ergibt sich aus der Entscheidung vom 01.07.2010 nicht, dass damit die bis dahin anerkannte Differenzierung im Rahmen von Artikel 23 CMR (gemäß BGH, NJW-RR 2001, 170) aufgegeben werden sollte.

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich der späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2010 (NJW-RR 2011, 117) nicht ohne Weiteres eine abweichende Rechtsauffassung entnehmen.
  • RG, 06.05.1903 - I 25/03

    Kauf eines Kuxes.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Sie kann sich dennoch auf die Bindungswirkungen berufen, die zu Lasten der Beklagten eingetreten sind, da die Klägerin Rechtsnachfolgerin der T. (Klägerin des Vorprozesses) ist (vgl. RGZ 54, 350, 354; LG Dresden BauR 2006, 1335; Schultes in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7; Zöller/Vollkommer, 31. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7).
  • LG Dresden, 20.12.2005 - 13 O 2445/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Sie kann sich dennoch auf die Bindungswirkungen berufen, die zu Lasten der Beklagten eingetreten sind, da die Klägerin Rechtsnachfolgerin der T. (Klägerin des Vorprozesses) ist (vgl. RGZ 54, 350, 354; LG Dresden BauR 2006, 1335; Schultes in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7; Zöller/Vollkommer, 31. Auflage 2016, § 68 ZPO Rn. 7).
  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.12.2016 - 9 U 159/14
    Bei Vertragsketten ergeben sich Einschränkungen für eine Bindungswirkung aus dem Vorprozess nur dann, wenn die in den beiden Verfahren zu behandelnden Streitfragen nicht vollständig identisch sind (vgl. Zöller/Vollkommer a.a.O., § 68 ZPO, RdNr. 10; OLG Celle, OLGR 2000, 27).
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