Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 14 U 142/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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ZPO § 44 Abs. 4 S. 2; ZPO § 43 ; ZPO § 295
Anspruch auf Rückzahlung einer Auszahlung von einem Nachlasskonto; Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Unverzügliches Anbringen eines Ablehnungsgesuchs; Rückwirkende Heilung von Verfahrensfehlern; Verlust eines Ablehnungsrechts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangenheitsantrag muss vor Sachantrag gestellt werden!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Recht auf Richterablehnung kann verfahrensübergreifend verloren gehen! (IBR 2022, 386)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.05.2021 - 5 O 423/20
- OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 14 U 142/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 977
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 14 U 142/21
Die Heilungswirkung des § 43 ZPO greift nämlich verfahrensübergreifend jedenfalls dann ein, wenn - wie vorliegend - zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 193/05 - Rn. 10 ff, juris).Dem lässt sich dagegen nicht entnehmen, dass die Parteien nur in demjenigen Verfahren mit der Geltendmachung des Ablehnungsgrundes ausgeschlossen sind, in welchem sie ihr Ablehnungsrecht erstmalig ausüben konnte (BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - V ZB 193/05 - Rn. 12, juris).
- OLG Hamburg, 25.02.2020 - 12 UF 27/19
Zulässigkeit eines nicht unverzüglich angebrachten Ablehnungsgesuchs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 14 U 142/21
Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu der seit dem 01.01.2020 geltenden Regelung des § 44 Abs. 4 S. 2 ZPO vertreten, dass ein nicht unverzüglich angebrachtes Ablehnungsgesuch als unzulässig zu verwerfen ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2020 - 12 UF 27/19 -). - OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09
Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2022 - 14 U 142/21
Das heißt, die unterlassene Geltendmachung des Ablehnungsgrundes führt nach § 43 ZPO zum Verlust des Ablehnungsrechts und damit zur Unbegründetheit eines später gleichwohl gestellten Befangenheitsantrags (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 W 2/09 - Zöller/Vollkommer, ZPO , 34. Aufl. 2022, § 43 Rn. 1; Vossler, MDR 2021, 656 f. m.w.N.).