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   OLG Karlsruhe, 16.04.2015 - 20 WF 33/15   

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https://dejure.org/2015,7582
OLG Karlsruhe, 16.04.2015 - 20 WF 33/15 (https://dejure.org/2015,7582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.04.2015 - 20 WF 33/15 (https://dejure.org/2015,7582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. April 2015 - 20 WF 33/15 (https://dejure.org/2015,7582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vollstreckung in Gewaltschutzsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich in Gewaltschutzverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 95 Abs 1 Nr 4 FamFG, § 1 Abs 1 S 2 GewSchG, § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 890 ZPO
    Zwangsvollstreckung im Gewaltschutzverfahren: Prozessvergleich als Vollstreckungstitel; Einwand der fehlenden Befristung der Unterlassungsverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1; FamFG § 95; ZPO § 794; ZPO § 890
    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich in Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergleich im Gewaltschutzverfahren - und seine Vollstreckung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergleiche in Gewaltschutzssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1405
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2015 - 20 WF 33/15
    Die materiell-rechtliche Richtigkeit des Vollstreckungstitels wird dagegen im Vollstreckungsverfahren nicht erneut geprüft (vgl. BGH FamRZ 2012, 533, Rn. 22).

    Vorher können etwa neu hinzugetretene Umstände der Vollstreckung nicht entgegengesetzt werden (vgl. BGH FamRZ 2012, 533, Rn. 23).

  • LG Essen, 05.03.2009 - 13 T 8/09

    Aufhebung eines im Wege des Vergleichs geschlossenen Annäherungsverbots wegen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2015 - 20 WF 33/15
    Da die Beteiligten mit dem Vergleich vom 2.4.2014 wohl nicht nur eine vorläufige, sondern eine endgültige Regelung getroffen haben, dürfte hier ein Vollstreckungsgegenantrag gemäß §§ 95 FamFG, 767 ZPO (hierzu Keidel/Giers, § 95 Rn. 19; LG Essen, FamRZ 2009, 1695) in Betracht kommen mit der Begründung, die Anordnungsvoraussetzungen seien nunmehr entfallen.
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer

    Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf §§ 40 Abs. 1, 35 FamGKG und orientiert sich an dem von dem Familiengericht festgesetzten Ordnungsgeld (vgl. Senat, FamRZ 2015, 1405, bei juris Langtext Rn 38 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17

    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem

    Die Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG ist dann nicht mehr gewahrt, wenn aus den zugrunde gelegten Verletzungshandlungen für den Entscheidungszeitpunkt nicht mehr auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen werden kann (vergleiche OLG Celle FamRZ 2009, 1751 ff. Rn. 8; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1810 ff. Rn. 21, 26; OLG Hamm FamRZ 2015, 1405 ff. Rn. 35 - jeweils zitiert nach juris; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1 GewSchG Rn. 7).
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