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   OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00   

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OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00 (https://dejure.org/2002,3057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2002 - 3 Ss 128/00 (https://dejure.org/2002,3057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 3 Ss 128/00 (https://dejure.org/2002,3057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälschung technischer Aufzeichnungen ; Manipulation eines Fahrtenschreibers ; Auswechseln der in EG-Kontrollgerät eingelegten Schaublätter zur Vortäuschung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ; Schutz des Vertrauens in die Zuverlässigkeit technisch selbständiger ...

  • Judicialis

    StGB § 267; ; StGB § 268; ; FPersG § 8 Abs. 1 Nr. 2; ; FPersG § 8 Abs. 2; ; FPersV § 10 Nr. 3 a; ; VO (EWG) Nr. 3821/85 Art. 15 Abs. 2 Unter-Abs. 1 Satz 2

  • RA Kotz

    Fahrtenschreiberblätter ausgetauscht - Urkundenfälschung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vortäuschen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fälschen technischer Aufzeichnungen - Austauschen von Fahrtenschreiberscheiben

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Urkundsdelikte, Falschaufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten durch Auswechseln von Schaublättern

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 840 (Ls.)
  • NStZ 2002, 652
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Nicht als störende Einwirkung ist angesehen worden das Nichtaufziehen des Uhrwerks, Nichteinlegen eines Schaublatts, das Abschalten des Geräts durch Öffnen des Gerätedeckels (vgl. hierzu BayObLG VRS 100, 444 m.w.N).

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).

    Allerdings hält die Meinung des Amtsgerichts, die Verfolgung der aufgrund des unterstellten Sachverhaltes in Betracht kommenden vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des nicht ordnungsgemäßen Verwendens von Schaublättern (§§ 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 FPersG, 10 Nr. 3 a FPersV, Art. 15 Abs. 2 Unter Abs. 1 Satz 2 VO (EWG) Nr. 3821/85) sei verjährt (insoweit verneint allerdings das BayObLG VRS 100, 444 entgegen OLG Stuttgart Die Justiz 1999, 495 bereits eine Bußgeldbewehrung), rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

    Hierzu verhalten sich die Gründe des angefochtenen Urteils nicht, insbesondere auch nicht zu der Frage, ob das Tatfahrzeug für die Güterbeförderung diente und welches zulässiges Gesamtgewicht dieses hatte (vgl. hierzu näher - auch wegen der sonstigen in Erwägung zu ziehenden Ordnungswidrigkeiten - BayObLG VRS 100, 444, 447; vgl. auch Bay ObLG NStZ-RR 1999, 153, wonach eine Verurteilung allein wegen der gleichzeitigen Verwendung zweier Schaublätter wegen Änderung der Rechtslage nicht mehr möglich ist).

  • BayObLG, 18.01.1999 - 3 ObOWi 115/98

    Zur Pflicht, in ein Zwei-Fahrer-Gerät nur ein Schaublatt einzulegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).

    Auch der Versuch einer Urkundenfälschung kommt nach den Urteilsfeststellungen insoweit nicht in Betracht (vgl. hierzu aber bei andersgelagertem Sachverhalt BayObLG NStZ-RR 1999, 153).

    Hierzu verhalten sich die Gründe des angefochtenen Urteils nicht, insbesondere auch nicht zu der Frage, ob das Tatfahrzeug für die Güterbeförderung diente und welches zulässiges Gesamtgewicht dieses hatte (vgl. hierzu näher - auch wegen der sonstigen in Erwägung zu ziehenden Ordnungswidrigkeiten - BayObLG VRS 100, 444, 447; vgl. auch Bay ObLG NStZ-RR 1999, 153, wonach eine Verurteilung allein wegen der gleichzeitigen Verwendung zweier Schaublätter wegen Änderung der Rechtslage nicht mehr möglich ist).

  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Denn zum Einen war der freigesprochene Angeklagte mangels Beschwer bisher nicht in der Lage, die ihn u.U. teilweise belastenden (vgl. oben III.) Feststellungen im Revisionsverfahren auf deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen überprüfen zu lassen (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Schuldspruch 1; BGH StV 1999, 415; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99

    Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift der Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 76/98

    Erschöpfende Würdigung des Sachverhaltes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Denn zum Einen war der freigesprochene Angeklagte mangels Beschwer bisher nicht in der Lage, die ihn u.U. teilweise belastenden (vgl. oben III.) Feststellungen im Revisionsverfahren auf deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen überprüfen zu lassen (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Schuldspruch 1; BGH StV 1999, 415; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 212/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen infolge der Verwendung falscher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Freilich sind die Aufzeichnungen eines solchen Fahrtenschreibers auf den eingelegten Schaublättern technische Aufzeichnungen i.S.v. § 268 Abs. 2 StGB (BGHSt 40, 26).
  • OLG Koblenz, 10.08.1998 - 2 Ss 206/98

    Zur Einordnung als Unterschlagung bei der Benutzung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Denn zum Einen war der freigesprochene Angeklagte mangels Beschwer bisher nicht in der Lage, die ihn u.U. teilweise belastenden (vgl. oben III.) Feststellungen im Revisionsverfahren auf deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen überprüfen zu lassen (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Schuldspruch 1; BGH StV 1999, 415; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 364, 365).
  • BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).
  • BayObLG, 31.08.1993 - 4St RR 137/93

    Strafbarkeit eines Nicht-Fahrers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Mit der Eintragung des Fahrers und des Datums der Fahrt wird aber nach Beginn der Aufzeichnung durch den Fahrtschreiber eine feste Beweisbeziehung zum Augenscheinsobjekt hergestellt, wodurch das Schaublatt als Ganzes zur zusammengesetzten Urkunde wird (vgl. schon BayObLG NJW 1981, 774; dass. NZV 1994, 36 und NStZ-RR 1999, 153; OLG Karlsruhe Die Justiz 1999, 400 = VRS 97, 166).
  • BayObLG, 23.01.1981 - 2 ObOWi 591/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
    Zutreffend wäre diese Annahme nur, wenn das Tatfahrzeug nicht durch vorgenannte Verordnung erfasst würde, mithin keine Ordnungswidrigkeit nach dem FPersG vorläge (vgl. hierzu BayObLG VRS 60, 397), sondern eine der kurzen Verjährung unterliegende Ordnungswidrigkeit nach §§ 24 StVG, 69 a Abs. 3 Nr. 25 a StVZO i.V.m. § 57 a Abs. 3 Satz 3 StVZO.
  • OLG Brandenburg, 26.08.1996 - Ss OWi 65/96
  • OLG Karlsruhe, 08.04.1999 - 1 Ss 173/98

    Fahrtenschreiber

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