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   OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86   

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OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86 (https://dejure.org/1988,3300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.1988 - 14 U 288/86 (https://dejure.org/1988,3300)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - 14 U 288/86 (https://dejure.org/1988,3300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Allgemeines; Persönlichkeitsrecht; Schmerzensgeld; Verletzung; Presse; Bericht; Unwahr; Behauptung

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 163/77

    Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Mithaftung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    Besondere Überzeugungskraft gewinnt der Artikel durch die Authentizität vorspiegelnden wörtlichen Zitate und den der Schilderung der Hauptverhandlung vorangestellten Satz, woran man die nachfolgende Story "den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen und der beiden Angeklagten entnehmen konnte"; keineswegs nur beim unkritischen Durchschnittsleser, von dessen Verständnis auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1979, 1041 ; s.a. Wenzel, aaO., Rdn. 4.2 S. 69), wird damit der Eindruck erweckt, als könne es keinen Zweifel an der zentralen Rolle des Klägers bei Planung und Durchführung des Komplotts zum Nachteil der Strafrechtspflege geben.

    Wäre hiernach durchaus die Mitteilung eines Verdachts vom Kläger hinzunehmen gewesen, durfte der Beklagte den Verdacht nicht ausschmücken und mit dem Mittel falscher Zitate zur Gewissheit verdichten (zu den Anforderungen an Objektivität und Sachlichkeit der Gerichtsberichterstattung vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Wenzel, aaO., Rdn. 10.158, namentlich BGH, NJW 1979, 1041 = VersR 1979, 520 ) und vom Fragezeichen der Überschrift des Artikels gewissermaßen zu einem Ausrufezeichen übergehen; hierin liegt eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers.

    b) Bereits oben (u. 2 a) wurde allerdings unter Bezugnahme auf BGH, VersR 1979, 520, 522 auch ausgeführt, dass bei der Bemessung des Anspruchs (mindernd) auch die Frage geprüft werden muss, in welchem Maße das Ansehen des Klägers auch Schaden hätte nehmen müssen, hätte der Beklagte kritisch, aber wahrheitsgetreu über den Verlauf der Hauptverhandlung und die hierbei zu gewinnenden Einblicke in das Ausgangsverfahren und die dortigen Leistungen des Klägers als Verteidiger berichtet.

    In seiner Funktion als Chefredakteur war der Beklagte zwar nicht verpflichtet, jeden Artikel auf seinen Wahrheitsgehalt zu überprüfen (BGH, VersR 1979, 520, 522 - insoweit in NJW 1979, 1041 nicht abgedruckt).

    Geht man weiter mit dem BGH (NJW 1979, 1041, 1042) davon aus, dass eine Entschädigung von DM 2.500 an der Untergrenze dessen liegt, was für einen entschädigungswürdigen Obergriff in das Persönlichkeitsrecht als angemessen angesehen werden kann, erscheint die vom Landgericht zuerkannte Entschädigungssumme angesichts der Schwere der Persönlichkeitsverletzung angemessen und zutreffend, auch wenn dem Kläger durch den Artikel "Rechtsanwalt vom Verdacht der Strafvereitelung befreit" (II 435) eine gewisse Genugtuung widerfahren ist (vgl. Wenzel, aaO., Rdn. 14.106); Berufung und Anschluss-Berufung sind daher nicht begründet.

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    Bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kommt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa BGH, NJW 1980, 2801, 2807 insoweit nicht in BGHZ 78, 9 abgedruckt; NJW 1985, 1617, 1619; vgl. auch Wenzel, aaO., Rdn. 14.89; zusammenfassend Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 Rdn. 138 ff.) eine Geldentschädigung für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

    Es liegt zwar auf der Hand, dass das Verschulden dieses Beklagten weitaus weniger schwer wiegt als das des vorsätzlich handelnden Beklagten zu 1); auch den Beklagten trifft indes ein "nicht unbeträchtliches" (BGH, NJW 1985, 1617, 1619) Verschulden, weil er es unterlassen hat, den grob ehrverletzenden und auf den ersten Blick "verdächtigen" Artikel anzuhalten.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    Auf das dem Persönlichkeitsrecht ranggleiche Grundrecht der Pressefreiheit kann sich der Beklagte nicht berufen: Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut, weil sie der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Aufgabe zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann (BVerfGE 54, 208, 219 - Böll; vgl. auch Senat, AfP 1987, 614, 618 - "Tiefland"); für die Pressefreiheit kann nichts anderes gelten (vgl. Wenzel, aaO., Rdn. 6.70).

    Dieser Darstellung hat der Beklagte besondere Überzeugungskraft dadurch verliehen, dass er den Angeklagten und Zeugen falsche Zitate in den Mund gelegt hat (zur Bedeutung des Zitats im Meinungskampf vgl. BVerfGE 54, 208, 217 - Böll); dass es sich hier - teilweise, anders im Falle oben I. 1. c) - nicht um angebliche Äußerungen des Klägers selbst, sondern um (angebliche) Zitate Dritter handelte, macht einen wesentlichen Unterschied nicht aus.

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 229/81

    Schadensersatzpflicht des Unfallverursachers bei seelischen Störungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    a) Einzustehen hätte der Beklagte für eine Schädigung des Klägers, die bei diesem auf der Grundlage etwa einer neurotischen Fehlentwicklung zu - gemessen am Geschehen der unerlaubten Handlung - inadäquaten seelischen Störungen geführt hätte (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 843 Rdn. 12 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, VersR 1982, 584 - BGH, VersR 1983, 750 ); gleiches hätte zu gelten, wenn der Kläger durch die unerlaubte Handlung in eine verstärkte Alkoholabhängigkeit geraten und dadurch arbeitsunfähig geworden wäre (vgl. immerhin BGH, JZ 1984, 437).
  • BGH, 16.09.1966 - VI ZR 268/64

    Einstweilige Verfügung gegen eine Darstellung im Film - Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    Der Annahme, dass der Kläger sich damit selbst durch sein Verhalten Missdeutungen ausgesetzt habe (zu ähnlichen Erwägungen vgl. BGH, NJW 1966, 2353, 2355 = JZ 1966, 317, 320 m.zust.Anm. Koebel - "Vor unserer eigenen Tür"), stehen seine Ausführungen in der Berufungsbegründung nicht entgegen.
  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    Seine Berufung zum Redakteur diente u.a. gerade auch dazu, die dem Verleger und Herausgeber der Zeitschrift regelmäßig allein nicht mögliche Inhaltskontrolle zum Schutz der durch die Veröffentlichung in ihrem Persönlichkeitsrecht Betroffenen auf eine breitere Grundlage zu stellen (BGH, NJW 1977, 626, 627; MünchKomm/Schwerdtner, BGB , 2. Aufl., § 12 Rdn. 313).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    h) Von Bedeutung ist dagegen, dass der Beklagte für die Folgen seiner Vorsatztat all eine einzustehen hat, was ihn bei seinen beschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen hart treffen kann, Bei einer vorsätzlichen Schädigung darf dieser Umstand indes nicht überbewertet werden (vgl. BGHZ 18, 149, 159) .
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82

    Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    a) Einzustehen hätte der Beklagte für eine Schädigung des Klägers, die bei diesem auf der Grundlage etwa einer neurotischen Fehlentwicklung zu - gemessen am Geschehen der unerlaubten Handlung - inadäquaten seelischen Störungen geführt hätte (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 843 Rdn. 12 unter Hinweis auf OLG Frankfurt, VersR 1982, 584 - BGH, VersR 1983, 750 ); gleiches hätte zu gelten, wenn der Kläger durch die unerlaubte Handlung in eine verstärkte Alkoholabhängigkeit geraten und dadurch arbeitsunfähig geworden wäre (vgl. immerhin BGH, JZ 1984, 437).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86

    Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    Es ist allerdings in der Rechtsprechung des BGH (zuletzt BGH, JZ 1988, 150, 152 m.w.N.) anerkannt, dass auch eine psychisch vermittelte Kausalität zur Begründung der Haftung ausreichen kann.
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
    f) Fraglich kann danach nur noch sein, ob auch die weitere Voraussetzung für Ansprüche aus § 847 BGB bei Persönlichkeitsverletzungen erfüllt ist, wonach ein solcher Anspruch nur besteht, wenn sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen lässt (BGH, NJW 1970, 1077 = VersR 1970, 675, 677 - "Nachtigall"; NJW 1971, 698, 699 - "Helga"; vgl. auch Wenzel, aaO., Rdn. 14.104 ff.).
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

  • BGH, 12.10.1965 - VI ZR 95/64

    Haftung für eine ehrkränkende politische Informationsschrift - Schutz

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 14 U 197/85
  • OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche

    a) Zwar war die Gerichtsberichterstattung des Beklagten zu 1) inhaltlich zutreffend (zur persönlichkeitsrechtsverletzenden unwahren Gerichtsberichterstattung vgl. etwa OLG Karlsruhe, VersR 1989, 65 ).
  • LG Hamburg, 30.09.2011 - 324 O 434/10

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines

    Es genügt, wenn der Betroffene für seine nähere Umgebung bzw. den engeren Bekanntenkreis erkennbar ist (OLG Karlsruhe VersR 89, 65 (65); LG Hamburg ZIP 97, 1409 (1411)).
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