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   OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 U 89/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12576
OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 U 89/10 (https://dejure.org/2011,12576)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2011 - 9 U 89/10 (https://dejure.org/2011,12576)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 9 U 89/10 (https://dejure.org/2011,12576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Grundstückskauf: Vertragsauslegung bei Übernahme von Grundschulden unter gleichzeitiger Erfüllungsübernahme der persönlichen Darlehensforderung; konkludente Abtretung unter einer aufschiebenden Bedingung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 329, 415, 1169, 1191
    Grundsätzlich konkludente Abtretung der Rückgewähransprüche bei Übernahme von Grundschulden unter gleichzeitiger Erfüllungsübernahme der persönlichen Darlehensforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludente Abtretung der Grundschuldrückgewähransprüche des Verkäufers im Zusammenhang mit einer Übernahme der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden durch den Käufer eines Grundstücks

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 329, 415, 1169, 1191
    Konkludente Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld unter aufschiebender Bedingung der Ablösung der zu sichernden Forderung

  • Betriebs-Berater

    Konkludente Abtretung von Grundschuldrückgewähransprüchen in einem Kaufvertrag

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskauf - Grundschuldübernahme unter Erfüllungsübernahme Darlehensforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Übernahme im Grundbuch eingetragener Grundschulden und der Erfüllung der gesicherten Darlehensforderungen durch den Käufer eines Grundstücks

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludente Abtretung von Grundschuldrückgewähransprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Konkludente Abtretung von Grundschuldrückgewähransprüchen in einem Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 146
  • WM 2012, 211
  • BB 2011, 2754
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1991 - XI ZR 45/90

    Übernahme einer Grundschuld in Anrechnung auf den Kaufpreis; Einwendungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 U 89/10
    bb) Wenn beim Verkauf eines Grundstücks der Käufer Grundschulden übernimmt und gleichzeitig eine Erfüllungsübernahme für die persönlichen Forderungen gegen den Verkäufer vereinbart wird, ist der Kaufvertrag in der Regel dahingehend auszulegen, dass gleichzeitig stillschweigend eine Abtretung der Grundschuldrückgewähransprüche an den Käufer vereinbart wird (vgl. BGH, LM Nr. 1 zu § 1169 BGB; BGH, NJW 1991, 1821; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Auflage 2009, § 45, Rdnr. 78, 79; Stöber a. a. O., Rdnr. 1887 a; differenzierend Eickmann in Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2009, § 1191 BGB, Rdnr. 143).

    Entscheidend bleibt nach Auffassung des Senates, dass die Interessenlage der Vertragspartner (siehe oben) zur Vertragsauslegung im Sinne einer stillschweigenden Abtretung von Rückgewähransprüchen führen muss (ebenso in einem entsprechenden Fall BGH, NJW 1991, 1821).

    cc) Allerdings liegt es nach Auffassung des Senats nahe, die konkludente Abtretung dahingehend auszulegen, dass sie (nur) unter der aufschiebenden Bedingung einer Ablösung der persönlichen Forderungen der Beklagten gegen den Streithelfer (Verkäufer) erfolgen sollte (ebenso Stöber aaO, Rn. 1887 a; anders möglicherweise BGH, LM Nr. 1 zu § 1169 BGB und BGH, NJW 1991, 1821; in den zitierten Entscheidungen wird vom BGH in ähnlichen Fällen wohl keine aufschiebende Bedingung der Abtretung angenommen).

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 U 89/10
    Eine Erfüllungsübernahme wäre dann nicht anzunehmen, wenn der Kaufvertrag Anhaltspunkte dafür bieten würde, dass die Vertragspartner im Falle eines Scheiterns der Schuldübernahme eher eine Barzahlungsverpflichtung der Käuferin gegenüber dem Verkäufer gewollt hätten (vgl. BGH, NJW 1991, 1822).

    Es fehlt insbesondere (anders als im Fall des Bundesgerichtshofs, NJW 1991, 1822) eine Regelung, die der Käuferin Belastungen des Grundstücks zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung ermöglichen sollte.

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