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OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 5 WF 48/16 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16
Vormundschaftssache: Bestimmung des für die Amtsvormundschaft örtlich zuständigen …
Der Senat hat jedoch ausgeführt, in der Regel sei von den Zuständigkeitsvorschriften des SGB VIII auszugehen, hiervon könne aber im Ausnahmefall aus Gründen des Kindeswohls abgewichen werden (Beschluss vom 16.06.2016, 5 WF 48/16, nicht veröffentlicht). - OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - 3 WF 124/18
Beschwerde eines Jugendamtes gegen seine Bestellung zum Amtsvormund
aa) Ob das Familiengericht bei der Auswahl des Vormundes, die nach den §§ 1779, 1791 b BGB grundsätzlich in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht, unmittelbar an die Vorschrift des § 88 a Abs. 4 SGB VIII gebunden ist, ist streitig: Während von Teilen der Rechtsprechung und Literatur angenommen wird, die behördlichen Zuständigkeitsregelungen beschränkten das Ermessen des Familiengerichts bei Auswahl des Vormundes nicht, soweit die Bestellung eines örtlich nicht zuständigen Jugendamtes im Interesse des Kindeswohls angezeigt sei (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.2001 - 3 W 171/01 - FamRZ 2002, 1064 f; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016 - 14 UF 12/16 - NJW-RR 2016, 1030 f. = FamRZ 2016, 1474 f.;… ebenso Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 8. Aufl. 2019, Rz. 7 zu § 88a), wird von der Gegenauffassung eine Bindung an die behördlichen Zuständigkeitsregeln angenommen, die nur aus zwingenden Gründen des Kindeswohls eine Abweichung gestatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016 - 5 WF 48/16 -, JAmt 2016, 633 f.;… Spickhoff, in: Münchener Kommentar, BGB, 7 Aufl. 2017, § 1791 b Rz. 9 ;… Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 7. Aufl. 2018, Rz. 6 zu § 88a).bb)Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung mit den Erwägungen des OLG Celle, Beschluss vom 06.03.2018 - 17 UF 16/18 - FamRZ 2018, 1246ff = JAmt 2018, 216ff zit nach juris Rn. 8ff) an. - OLG Dresden, 12.02.2019 - 18 WF 1304/18 Wird etwa die Pflegschaft wegen des Alters des Pfleglings absehbar nur noch kurze Zeit andauern und ist die Entfernung zum neuen Wohnort nicht allzu groß, so wird den Belangen der Kontinuität eines über viele Jahre gewachsenen Vertrauensverhältnisses zum bisherigen Amtspfleger unter Umständen ein entscheidendes Gewicht beizumessen sein (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2016, 5 WF 48/16, juris).