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   OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07   

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https://dejure.org/2008,21043
OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 3 Ss 226/07 (https://dejure.org/2008,21043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des öffentlichen Glaubens einer Bescheinigung über eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung; Objektive Tatbestandsvoraussetzungen des Straftatbestandes der mittelbaren Falschbeurkundung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StGB § 271 Abs. 1; AsylVfG § 63; AsylVfG § 63 Abs. 5; AuslG § 39 Abs. 1 S. 3 Nr. 10; AufenthG § 78 Abs. 7 S. 2; AufenthG § 78 Abs. 6 S. 2 Nr. 10
    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung, Bescheinigung, Falschangaben, Identitätstäuschung, Beweiskraft, öffentliche Urkunde

  • Judicialis

    StGB § 271 Abs. 1; ; AsylVfG a. F. § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Wird der Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG in die Bescheinigung aufgenommen, so ist hierdurch für den Rechtsverkehr unmissverständlich klargestellt, dass sich die Urkunde hinsichtlich der Personalangaben keine Beweiskraft beimisst (OLG Karlsruhe StV 2009, 133; OLG Naumburg StV 2007, 134; KG NStZ 2009, 448; siehe auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 155).

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob es der für § 271 StGB erforderlichen Beweiskraft auch in Fällen ermangelt, in denen die Personalangaben zwar ausschließlich auf den Mitteilungen des Antragstellers beruhen, die Behörde den Hinweis nach § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10 AufenthG aber gleichwohl unterlassen hat (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 133), oder ob die gesetzlich vorgegebene Hinweismöglichkeit die Beweiskraft der relevanten Personalangaben gar generell in Frage zu stellen vermag.

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 1 Ss 98/08

    Falschangaben im Asylverfahren und mittelbare Falschbeurkundung

    Der der gesetzlichen Regelung des § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 AuslG erkennbar zugrunde liegende Vorbehalt des Gesetzgebers gegen die Richtigkeit von sich allein auf die Bekundungen des Ausländers stützenden Personalangaben schließt es aus, den öffentlichen Glauben der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung auch auf diese Personalien zu erstrecken (OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.07.2008 - 3 Ss 226/07- Die Justiz 2008, 283; ähnlich OLG Naumburg StV 2007, 134 f.).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 140/09

    Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Duldung, Falschangaben, Identität,

    Ist die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) mit dem Hinweis versehen, dass die Personenangaben auf den Angaben des Ausländers beruhen, kommt der Duldungsbescheinigung - entgegen den Feststellungen des Landgerichts - nicht die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde zu (so auch KG Berlin, Urt. v. 19.06.2008 - (4) 1 Ss 415/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2007 - 4 Ss 198/07 - inzwischen auch Fischer, StGB, 56. Auflg., § 271 Rdnr. 7 [im Gegensatz zur Vorauflage]; so auch für die Aufenthaltsgestattung: OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.07.2008 - 3 Ss 226/07; Brandenb.
  • VG Lüneburg, 15.08.2008 - 1 A 23/07

    Ausländer haben Anspruch auf Verwendung und Speicherung der von ihnen genannten

    insoweit z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.7.2008 - 3 Ss 226/07 -, zum (alten) AuslG, das insofern mit § 78 Abs. 6 AufenthG übereinstimmt:.
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