Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf die Folgen seines Nichterscheinens; Beachtung des Territorialitätsprinzips
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf die Folgen seines Nichterscheinens; Beachtung des Territorialitätsprinzips
- rechtsportal.de
StPO § 216 Abs. 1 S. 1; StPO § 230 Abs. 2
Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf die Folgen seines Nichterscheinens - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 283
- StV 2015, 346
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!. - OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 1 Ws 55/14
Fortdauer der Pflichtverteidigerbeiordnung für das Wiederaufnahmeverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!. - OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Allerdings darf nach wohl überwiegender Meinung die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg St\/ 2009, 348; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ;… KK-Gmel, 7. Auflage 2013, § 216 Rn. 5 m.w.N.).
- OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Allerdings darf nach wohl überwiegender Meinung die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten die in § 216 Abs. 1 Satz 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens nicht enthalten, da dies die Androhung der Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates darstellt, die entsprechend dem Territorialitätsprinzip unzulässig ist (KG StraFo 2013, 425; OLG Brandenburg St\/ 2009, 348; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18 ;… KK-Gmel, 7. Auflage 2013, § 216 Rn. 5 m.w.N.). - OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!. - OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
- OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16
Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412;… KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425). - LG Kleve, 24.08.2018 - 120 Qs 45/18
Ordnungsgemäße Ladung eines dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagtenzum …
Ob daraus abzuleiten ist, dass eine mit der beschriebenen Warnung verbundene Ladung an in Ausland wohnende Angeklagte ausnahmslos als unwirksam anzusehen ist (so wohl die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 18.10.2005 - 2 Ws 488/05) oder im Anschluss eine im Vordringen begriffene Rechtsprechung die Warnung der Wirksamkeit der Ladung jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn sie den eindeutig einschränkenden Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2014 - 2 Ws 334/14 -, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen), bedarf hier keiner Entscheidung.