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   OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13   

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https://dejure.org/2013,28631
OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13 (https://dejure.org/2013,28631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2013 - 11 Wx 39/13 (https://dejure.org/2013,28631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 11 Wx 39/13 (https://dejure.org/2013,28631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nennung des neu zuständigen Registergerichts in einem satzungsändernden Beschluss betreffend die Sitzverlegung eines eingetragenen Vereins

  • Betriebs-Berater

    Eintragung einer Sitzverlegung im Vereinsregister

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 BGB, § 57 Abs 1 BGB, § 71 Abs 1 BGB
    Vereinsregister: Anforderungen an den geänderten Inhalt der Vereinssatzung für die Eintragung einer Sitzverlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 57 Abs. 1
    Nennung des neu zuständigen Registergerichts in einem satzungsändernden Beschluss betreffend die Sitzverlegung eines eingetragenen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2690
  • NZG 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99

    Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13
    Der vollen materiellen Prüfungsbefugnis des Registergerichts unterliegen nur die sich aus dem Vereinsrecht ergebenden Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, der Zweck des Vereins und die Einhaltung der in den §§ 56-59 BGB genannten formellen Eintragungsvoraussetzungen (vgl. § 60 BGB), das Registergericht ist deshalb nicht befugt, Satzungsbestimmungen zu beanstanden, die keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, wenn es diese lediglich für unzweckmäßig oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 42 f., OLG Köln OLGR 1994, 40 ff.; OLG Hamm NotBZ 2010 413; OLG Celle Rpfleger 2010, 670 ff.; Stöber/Otto, Handbuch Vereinsrecht 10. Auflage, Rn. 1254 ff.).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 W 377/09

    Prüfungsbefugnis des Registergerichts hinsichtlich einer Vereinssatzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13
    Der vollen materiellen Prüfungsbefugnis des Registergerichts unterliegen nur die sich aus dem Vereinsrecht ergebenden Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, der Zweck des Vereins und die Einhaltung der in den §§ 56-59 BGB genannten formellen Eintragungsvoraussetzungen (vgl. § 60 BGB), das Registergericht ist deshalb nicht befugt, Satzungsbestimmungen zu beanstanden, die keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, wenn es diese lediglich für unzweckmäßig oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 42 f., OLG Köln OLGR 1994, 40 ff.; OLG Hamm NotBZ 2010 413; OLG Celle Rpfleger 2010, 670 ff.; Stöber/Otto, Handbuch Vereinsrecht 10. Auflage, Rn. 1254 ff.).
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