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   OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12509
OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10 (https://dejure.org/2010,12509)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2010 - 5 UF 217/10 (https://dejure.org/2010,12509)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2010 - 5 UF 217/10 (https://dejure.org/2010,12509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Kein Umgangsrecht für Lebenspartnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; BGB § 1685
    Umgangsrecht der Lebenspartnerin mit einem nicht von ihr abstammenden Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eine Frau kann kein Vater sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgangsrechte in der Regenbogenfamilie

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartnerschaft und das Umgangsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgangsrecht bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Lebenspartnerin kämpft um Umgangsrecht mit einem während der Lebenspartnerschaft geborenen Kind

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Hat die Lebenspartnerin ein Umgangsrecht mit Kind der Partnerin?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebenspartnerin hat keinen Anspruch auf Umgangsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht: Kein Anspruch der Lebenspartnerin

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrechte in der Regenbogenfamilie: Ein Kind zwischen Mama und Mami (Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz)

Verfahrensgang

  • AG Donaueschingen - 12 F 51/09
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1012
  • FamRZ 2011, 1155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10
    Andere Personen als die Eltern fallen nicht unter § 1684 BGB (BVerfG FamRZ 2003, 816, Tz. 117).

    Im Fall der Ehe kann die Konstellation eintreten, dass ein Ehegatte gem. § 1592 Nr. 1 BGB als Vater (Elternteil) vermutet wird, ohne biologischer Vater zu sein, und ein biologischer Vater in seinem Elternrecht von einem rechtlichen Vater verdrängt wird; für diese Konstellation hat das BVerfG (FamRZ 2003, 816) entschieden, dass das Umgangsrecht aus § 1684 BGB dem rechtlichen Vater zusteht, und dem biologischen Vater lediglich ein Umgangsrecht aus § 1685 BGB zukommt.

    Die unterschiedliche Behandlung ist deswegen gerechtfertigt, weil im Fall der Lebenspartnerschaft die Elternschaft des anderen Lebenspartners unmöglich ist, während im Fall der Vermutung des Ehemannes als Vater in aller Regel zu einem Zusammentreffen von biologischer und rechtlicher Elternschaft führt (vgl. hierzu BVerfG FamRZ 2003, 816).

  • BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10

    Verweigerung der Eintragung einer der Partnerinnen einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2010, 1621) ausgeführt: "Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit rechtlichen oder leiblichen Vätern eines Kindes hinsichtlich der Eintragung in die Geburtsurkunde des Kindes.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22

    Umgangsrecht für in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen

    Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 1684 BGB auf die vorliegende Konstellation scheidet aus, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (OLG Karlsruhe vom 16.11.2010 - 5 UF 217/10, juris Rn. 11 ff.).
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