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   OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20   

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https://dejure.org/2020,46738
OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2020,46738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2020 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2020,46738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2020,46738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 4 GewO, § 134 BGB, § 433 BGB, § 932 BGB, §§ 932 ff BGB
    Ankauf von Fahrzeugen durch Pfandleiher bei Gewährung eines Rückkaufsrechts: Unwirksamkeit des schuldrechtlichen und des dinglichen Rechtsgeschäfts; gutgläubiger Erwerb im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung

  • landesrecht-bw.de

    BGB §§ 134, 307, 1244; GewO § 34 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ankauf von Fahrzeugen bei Gewährung eines Rückkaufsrechts unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sale-and-lease-back

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 05.06.2020 - 2 U 90/19

    Gewerbsmäßiger Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung von Rücktrittsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Eine Vereinbarung, die den Vermieter zu einer entsprechenden Selbsthilfe berechtigt, ist unwirksam, weil eine Erweiterung des Selbsthilferechts über § 229 BGB hinaus unzulässig ist (vgl. dazu LG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2019, 2-30 O 256/18, Rn. 41, juris m.w.N. zu den AGB der Beklagten; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2020, 2 U 90/19, bei juris Rn. 55).
  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2019 - 30 O 256/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Abholung und Verwertung eines Kraftfahrzeugs?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Eine Vereinbarung, die den Vermieter zu einer entsprechenden Selbsthilfe berechtigt, ist unwirksam, weil eine Erweiterung des Selbsthilferechts über § 229 BGB hinaus unzulässig ist (vgl. dazu LG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2019, 2-30 O 256/18, Rn. 41, juris m.w.N. zu den AGB der Beklagten; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2020, 2 U 90/19, bei juris Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2016 - 9 UF 87/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Übereignung des Hausrats an einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Für diesen Besitz der Beklagten ist die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (unstr. vgl. MüKoBGB/ Baldus, BGB, 8. Aufl. 2020, § 985, Rn. 265; OLG Brandenburg NJW-RR 2016, 1097, 1098).
  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 22 B 18.1574

    Untersagung des Geschäftsmodells von "Sale and Rent back" bei Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des VGH München vom 22.07.2020 (22 B 18.1574) verweist, folgt daraus hier nichts Anderes.
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 258/92

    Lohnabtretung zur Schuldenregulierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Das Erfüllungsgeschäft ist ebenso gemäß § 134 BGB nichtig, wenn die Umstände, die die Verbotswidrigkeit des Kausalgeschäfts begründen, zugleich und unmittelbar das Erfüllungsgeschäft betreffen (BAG, Urteil vom 24.03.1993 ,4 AZR 258/92, bei juris Rn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05

    Pfandleihe: Gewährung eines Darlehens mit einem überhöhten Zinssatz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert, ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006, 19 U 65/05, bei juris Rn. 17).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Der Käufer (Rückkaufshändler) soll nicht infolge der seinem freien Ermessen überlassenen Verwertung des Rückkaufsgegenstands zu erheblichen Gewinnen auf Kosten des Verkäufers (Darlehensnehmers) gelangen können, was die Vorschriften über das Pfandleihgewerbe gerade verhindern wollen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.05.2009, I ZR 179/07, bei juris Rn. 17 unter Hinweis auf BT-Drucks. III/ 318, S. 17).
  • LG München I, 27.10.2021 - 40 O 590/21

    Unwirksame Autoverpfändung

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20, juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19, juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15, juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris)."(OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 11.8.2021 - 2 U 115/20, BeckRS 2021, 27789 Rn. 47, beckonline).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 2 U 116/20

    Sale-and-rent-back: Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen mit

    Wie der Senat bereits in einem Parallelfall für eine im Wesentlichen identische Vertragsgestaltung entschieden hat, verstoßen die von der Beklagten abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge sowie die Fahrzeugübereignungen gegen § 34 Abs. 4 GewO und sind deshalb gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2020 - 2 U 90/19 -, juris; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 -, Rn. 29 ff., juris; LG Hamburg, Urteil vom 24. Juni 2020 - 329 O 223/19 -, Rn. 21, juris; in der Tendenz auch OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2020 - I-16 W 19/20 -, Rn. 4, juris; KG, Beschluss vom 20. September 2020 - 23 W 2009/20).

    Als gefahrene Kilometer sind die von der Klägerin üblicherweise pro Monat zurückgelegten Kilometer von 1.826 km anzusetzen, nicht die zwischen den Parteien vereinbarte monatliche Laufleistung von 7.300 km (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 -, Rn. 35, juris).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung erfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. Senat, Urteil vom 4. November 2016 - 2 U 98/15 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 -, Rn. 42, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 125/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Der Kaufvertrag, in dessen Vollzug der Kläger das Eigentum an seinem Fahrzeug auf die Beklagte übertragen sollte, und der Mietvertrag der Parteien vom 9.5.2019 sind wegen Gesetzesverstoßes nichtig, da der Abschluss der Verträge gegen die Vorschrift des § 34 Abs. 4 GewO verstößt, nach welcher der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung eines Rückkaufsrechts verboten ist (§ 134 BGB; siehe bereits OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.8.2021, Az. 2 U 115/20; Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 28.8.2020, Az. 16 W 19/20, juris; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris; vgl. allgemein Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 134, Rdnr. 28., m.w.N.).

    Der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 115/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Der Kaufvertrag, in dessen Vollzug die Klägerin das Eigentum an ihrem Fahrzeug auf die Beklagte übertragen sollte, und der Mietvertrag der Parteien vom 7.1.2020 sind wegen Gesetzesverstoßes nichtig, da der Abschluss der Verträge gegen die Vorschrift des § 34 Abs. 4 GewO verstößt, nach welcher der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung eines Rückkaufsrechts verboten ist (§ 134 BGB; siehe bereits OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 28.8.2020, Az. 16 W 19/20, juris; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris; vgl. allgemein Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 134, Rdnr. 28., m.w.N.).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris).

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