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   OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02 (Leitsatz des Gerichts)   

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https://dejure.org/2003,4105
OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02 (Leitsatz des Gerichts) (https://dejure.org/2003,4105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2003 - 20 WF 152/02 (Leitsatz des Gerichts) (https://dejure.org/2003,4105)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 20 WF 152/02 (Leitsatz des Gerichts) (https://dejure.org/2003,4105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine elterliche Pflicht zur Teilnahme an einer psychologisch-pädagogischen Beratung und Behandlung als Voraussetzung einer gerichtlichen Entscheidung über eine Umgangsregelung; Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1684 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1684 Abs. 3 Satz 2
    Die Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB umfasst nicht die Verpflichtung der Eltern, sich einer psychologisch-pädagogischen Beratung und Behandlung zu unterziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Umgangsanbahnung per Gericht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02
    Dieser muss auch im Bereich der Sorge- und Umgangsregelungen eine verbindliche Sachentscheidung durch den Richter in angemessener Zeit ermöglichen (vgl. BVerfG, FamRZ 1997, 871 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02
    Ein Gericht ist nicht befugt, eine Sachverständigenintervention, sei es im Sinne einer Beratung, Behandlung oder Familientherapie, als selbständiges Verfahrensziel anzuordnen und zu versuchen, auf diese Weise auf die Verfahrensbeteiligten einzuwirken, um sie zu einem bestimmten Verhalten im Bezug auf ein Kind zu bewegen (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 zur Familientherapie; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932 m.w.N., jedoch ohne Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02
    Ein Gericht ist nicht befugt, eine Sachverständigenintervention, sei es im Sinne einer Beratung, Behandlung oder Familientherapie, als selbständiges Verfahrensziel anzuordnen und zu versuchen, auf diese Weise auf die Verfahrensbeteiligten einzuwirken, um sie zu einem bestimmten Verhalten im Bezug auf ein Kind zu bewegen (BGH, FamRZ 1994, 158, 160 zur Familientherapie; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 932 m.w.N., jedoch ohne Auseinandersetzung mit der BGH-Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Die - hier allein in Betracht kommende - Vorschrift des § 1666 Abs. 1 und 3 BGB genügt diesen Anforderungen insoweit nicht (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, S. 146 , OLG Bremen, Beschluss vom 2. November 2009 - 4 UF 83/09 -, FamRZ 2010, S. 821 ; zur zwangsweisen Begutachtung in Sorgerechtsverfahren vgl. außerdem: BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -, NJW 2010, S. 1351 ; sowie zur Zulässigkeit von Therapieauflagen im Rahmen von § 1684 (§ 1634 a.F.) BGB: BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 -, FamRZ 1994, S. 158 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2001 - 9 UF 219/01 -, FamRZ 2002, S. 975 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 20 WF 152/02 -, FamRZ 2004, S. 56 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 17 UF 190/06 -, NJW-RR 2007, S. 1083).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei

    Soweit das Familiengericht den Eltern die Teilnahme an Beratungsgesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle für Familien und Jugendliche in ... aufgegeben hat, findet dies im Gesetz keine Grundlage, insbesondere kann eine solche Befugnis des Gerichts nicht aus § 1684 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 BGB hergeleitet werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg Jugendamt 2002, 133; soweit der Senat früher, FamRZ 2001, 932, eine andere Auffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten).
  • OLG Nürnberg, 06.03.2006 - 9 WF 1546/05

    Befugnis des Familiengerichts, zur Anbahnung einer Umgangsregelung die Teilnahme

    Nach der Gegenmeinung ist das Gericht nicht befugt, auf diese Weise auf die Beteiligten einzuwirken, um sie zu einem bestimmten Verhalten in Bezug auf den Umgang mit dem Kind zu bewegen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 975; zum früheren Recht s. a. BGH FamRZ 1994, 158).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2020 - 1 UF 182/19

    Unwirksamkeit einer Beratungsauflage

    Diese räumt dem Gericht nämlich keine Befugnis ein, auf die Beteiligten im Sinne einer einvernehmlichen Handhabung des Umgangs einzuwirken und sie zu verpflichten, sich einer bestimmten Beratung zu unterziehen (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158, 160; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 56; Prütting/Helms/Hammer, a.a.O. § 156 Rn. 28).
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