Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Justiz Baden-Württemberg
Unfallversicherung: Invaliditätsbemessung bei über die mit der Gliedertaxe abgegoltenen Schäden hinausgehenden Folgeschäden im Bereich des übrigen Körpers
- Judicialis
Versicherungsrecht, Unfallversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 94 § 7
Zur Gliedertaxe des § 7 Abs. 1 Satz 2a AUB bei Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung der Invalidität nach einer Gliedertaxe; Bestimmung von Dauerfolgen eines Unfalls; Ausgleich der auf den übrigen Körper ausstrahlenden Folgen des Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes durch die Gliedertaxe; Addition der sich aus dem Unfall ...
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 09.07.2004 - 8 O 328/03
- OLG Karlsruhe, 17.02.2005 - 12 U 309/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1070
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 14.10.2005 - 12 U 167/05
Unfallversicherungsbedingungen: Unklarheit einer Invaliditätsbezeichnung
Anders verhält es sich jedoch, wenn solche Auswirkungen im Bereich des übrigen Körpers zu einem weiteren Gesundheitsschaden führen, der ebenfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Betroffenen nach sich zieht (Senat OLGR 2005, 324; BGH VersR 1990, 964). - OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 122/10
Rechtsnatur und Anwendung der Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung
Die davon getrennt zu sehende, von Knappmann a.a.O. in den Vordergrund gerückte Frage, ob über das Glied hinaus ausstrahlende Folgen des Verlustes bzw. der Beeinträchtigung von der Gliedertaxe bereits erfasst und abgegolten sind, jedoch nicht ein weiterer Gesundheitsschaden im Bereich des übrigen Körpers, der durch solche Auswirkungen hervorgerufen wurde und ebenfalls dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Versicherten nach sich zieht (so OLG Karlsruhe VersR 2005, 1070), stellt sich hier nicht. - LG Fulda, 29.06.2018 - 3 O 144/17
Vorherige Funktionsbeeinträchtigung ist bei der Bemessung des Invaliditätsgrades …
Die Werte der Gliedertaxe umfassen nämlich auch die auf den übrigen Körper ausstrahlenden, unmittelbaren Folgen des Verlustes oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Gliedes (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.2.2005 - 12 U 309/04 und BGH, Urteil vom 30.5.1990 - IV ZR 143/89).