Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geeignetheit eines disziplinarrechtlichen Untersuchungsführers als zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle i.S.d. § 153 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 153; BDG § 25
Begriff der "zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Ermittlungsführer im Disziplinarverfahren ist keine "zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle" im Sinne von § 153 StGB
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04
Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1 …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10
Nach der nahezu einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; NStZ-RR 2005, 176) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfährt, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere - dem Antrag gegebenenfalls als Anlagen beigefügte oder in diesem in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (…vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rdnr. 27).Diese Zulässigkeitsvoraussetzung ist unter Berücksichtigung der durch das Bundesverfassungsgericht (NStZ-RR 2005, 176) eingeschränkten Darlegungspflichten bei Fällen offenkundiger Fristwahrung noch erfüllt.
- BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10
Nach der nahezu einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; NStZ-RR 2005, 176) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfährt, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere - dem Antrag gegebenenfalls als Anlagen beigefügte oder in diesem in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (…vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rdnr. 27).
- BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22
1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom …
Eine unwahre Aussage vor der Wehrdisziplinaranwaltschaft begründet keinen strafbaren Verstoß gegen § 153 StGB, weil sie nicht zu eidlichen Vernehmungen berechtigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 3 Ws 215/10 - NStZ-RR 2012, 11 = juris Rn. 14).