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   OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21   

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OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21 (https://dejure.org/2022,12529)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2022 - 18 UF 60/21 (https://dejure.org/2022,12529)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 18 UF 60/21 (https://dejure.org/2022,12529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • notar-drkotz.de

    Volljährigenadoption - intakte Beziehung zur leiblichen Mutter

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1767 Abs 1 BGB, § 1770 Abs 2 BGB
    Volljährigenadoption: Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses; intakte Beziehung zur leiblichen Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1767 Abs. 1 ; FamFG § 84 ; FamFG § 81
    Antrag auf Annahme als Kind; Eltern-Kind-Verhältnis im Sinne adoptionsrechtlicher Vorschriften; Soziales Familienband; Ungestörte und intakte Beziehung eines Anzunehmenden zu seiner leiblichen Mutter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Eine ungestörte intakte Beziehung zu einem leiblichen Elternteil ist geeignet, Zweifel am Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu begründen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 442/18, juris).(Rn.26).

    Die Adoptionsbeteiligten haben sich nach der in § 1767 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB enthaltenen gesetzlichen Wertung mit der tatsächlichen Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses die rechtliche Verfestigung ihrer Beziehung durch die Adoption "verdient", ohne dass es noch einer weitergehenden Prüfung bedarf, welcher konkrete Einzelzweck mit der Adoption verfolgt werden soll (BGH vom 25.08.2021 - XII ZB 442/18, juris Rn. 30).

    Der Bundesgerichtshof (BGH vom 25.08.2021 - XII ZB 442/18, juris Rn. 29 ff.) hat erst kürzlich grundlegend dargelegt, welche Maßstäbe für die Feststellung des Bestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses anzulegen sind und insbesondere die zuvor uneinheitlich beurteilte Frage (vgl. Staudinger/Helms, BGB, 2019, § 1767 Rn. 26), welche Auswirkungen dem Vorhandensein einer eigenen intakten Familie beizumessen sind, dahingehend geklärt, dass das Gericht Zweifel am Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses im Einzelfall darin begründet sehen darf, dass der Anzunehmende eine intakte Beziehung zu seinen leiblichen Eltern unterhält.

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 UF 39/21

    Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    In Adoptionssachen handelt es sich um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit, sodass § 42 Abs. 2 FamGKG anzuwenden ist (OLG Karlsruhe vom 13.01.2022 - 5 UF 39/21, juris Rn. 9).

    Die hier gegebenen tatsächlichen Umstände sind mit dem der Entscheidung des fünften Senats (OLG Karlsruhe vom 13.01.2022 - 5 UF 39/21, juris Rn. 19) zugrunde liegenden Sachverhalt - dort war ein eventueller Erbgang noch nicht absehbar - nicht vergleichbar.

  • OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 17 UF 87/18

    Volljährigenadoption: Ausschluss bei intaktem Verhältnis des Anzunehmenden zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Daraufhin hat die Annehmende unter Bezugnahme eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart vom 15.01.2019 - 17 UF 87/18) weiter zur Rechtslage Stellung genommen und insbesondere darauf hingewiesen, dass die sittliche Rechtfertigung der Adoption nicht per se ausgeschlossen sei, wenn der Anzunehmende gute Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern unterhalte.

    Gute Beziehungen zu den leiblichen Eltern stehen der Annahme eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden zwar nicht per se entgegen (OLG Stuttgart vom 15.01.2019 - 17 UF 87/18, juris Rn. 45), Sie sind aber geeignet, Zweifel am Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu begründen.

  • OLG München, 07.12.2020 - 16 UF 728/20

    Zur Einzeladoption durch einen Ehepartner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Nachdem die begehrte Adoption nicht nur eine beachtliche Verringerung der Pflichtteilsansprüche der leiblichen Kinder der Annehmenden, sondern auch eine ganz erhebliche Erhöhung des Steuerfreibetrages zugunsten des Anzunehmenden zur Folge hätte, was angesichts des fortgeschrittenen Alters der am ... geborenen Annehmenden nicht außer Betracht bleiben kann, erscheint es im vorliegenden Fall angemessen, ihr Vermögen mit einem Prozentsatz von 25 % anzusetzen (in diesem Sinne OLG Braunschweig vom 02.03.2021 - 1 WF 24/21, juris Rn. 11; OLG München vom 07.12.2020 - 16 UF 728/20, juris Rn. 50).
  • OLG Bremen, 09.11.2016 - 4 UF 108/16

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses kommt daher regelmäßig schon dann nicht in Betracht, wenn eine ungestörte intakte Beziehung des Anzunehmenden zu mindestens einem leiblichen Elternteil besteht, soweit nicht dieser Elternteil Lebensgefährte oder Lebensgefährtin des Annehmenden ist (OLG Bremen vom 09.11.2016 - 4 UF 108/16, juris Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14

    Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Denn der Wunsch, den Anzunehmenden durch die Adoption stärker an sich zu binden, um dessen künftige Fürsorge zu sichern, stellt kein den Ausspruch der Adoption rechtfertigendes familienbezogenes Motiv dar (OLG Nürnberg vom 04.08.2014 - 9 UF 468/14, juris Rn. 27; OLG München vom 05.05.2009 - 31 Wx 017/09, juris Rn. 9).
  • OLG Bamberg, 18.10.2011 - 2 UF 234/11

    Adoptionssache: Verfahrenswert bei einer Volljährigenadoption

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Da das Amtsgericht in seinem Beschlusstenor formal nur den Antrag der Annehmenden auf Annahme des Anzunehmenden zurückgewiesen hat, tatsächlich aber sowohl die Annehmende als auch der Anzunehmende mit notarieller Urkunde vom 24.08.2020 die Annahme beantragt haben, über beide Anträge nur einheitlich entschieden werden kann (OLG Bamberg vom 18.10.2011 - 2 UF 234/11, juris Rn. 10) und das Amtsgericht, wie sich aus den Gründen des Beschlusses ergibt, in der Sache ausdrücklich über beide Anträge entschieden hat ("Der Antrag der Annehmenden und des Anzunehmenden auf die Aussprache der Volljährigenadoption ist zulässig, aber unbegründet"), ist klarzustellen, dass die Zurückweisung auch den Antrag des Anzunehmenden umfasst.
  • OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09

    Volljährigenadoption: Sittliche Rechtfertigung bei beabsichtigter Sicherung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2022 - 18 UF 60/21
    Denn der Wunsch, den Anzunehmenden durch die Adoption stärker an sich zu binden, um dessen künftige Fürsorge zu sichern, stellt kein den Ausspruch der Adoption rechtfertigendes familienbezogenes Motiv dar (OLG Nürnberg vom 04.08.2014 - 9 UF 468/14, juris Rn. 27; OLG München vom 05.05.2009 - 31 Wx 017/09, juris Rn. 9).
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