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   OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96   

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https://dejure.org/1996,4047
OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96 (https://dejure.org/1996,4047)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.1996 - 2 UF 140/96 (https://dejure.org/1996,4047)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 2 UF 140/96 (https://dejure.org/1996,4047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest; Schutz des Anspruchs des Zugewinnausgleichberechtigten; Glaubhaftmachung der Höhe des Zugewinnausgleichs durch Angabe von Tatsachen; Arrestgefahr durch die Vollstreckung gefährdenden Verhaltens; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1017
  • FamRZ 1997, 622
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest

    Eine derartige Besorgnis hinsichtlich künftiger Vollstreckung kann insbesondere durch die Veräußerung vorhandener Vermögenswerte entstehen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622).
  • OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 WF 54/06

    Zugewinnausgleich: Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen

    Der gem. § 1378 Abs. 3 BGB mit Rechtskraft der Ehescheidung entstehende Zugewinnausgleichsanspruch gem. § 1378 Abs. 1 BGB ist bereits ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags im Verbundverfahren klagbar und kann deshalb durch Arrest gesichert werden (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2003, 238; OLG Koblenz FamRZ 1999, 97; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 f.; OLG Hamm FamRZ 1997, 181; Giesler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Auflage, München 2005, Rn. 936; Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, Bonn 2002, § 12 Rn. 4 ff. m.w.N. auch zur Gegenmeinung).

    Nicht notwendig ist, dass die Durchsetzbarkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs bereits tatsächlich beeinträchtigt ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622; Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, Bonn 2002, § 12 Rn. 19; Giesler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 4. Auflage, München 2005, Rn. 943).

    Es ist insbesondere entgegen der Auffassung des Amtsgerichts nicht notwendig, dass sie bereits konkrete Schritte zur Realisierung derartiger vermögensschädigender Handlungen wie etwa die Vereinbarung eines Notartermins zum Abschluss von Übertragungsverträgen vorgenommen hätte (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 f.).

  • OLG Brandenburg, 17.07.2020 - 13 WF 124/20

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht für Arrest zur Sicherung eines

    Das von der Antragstellerin in selektiven Passagen herangezogenem Urteil des OLG Karlsruhe, 2 UF 140/96, FamRZ 1997, 622 ist nicht vergleichbar.

    Dort hatte der Schuldner - anders als hier - seine Veräußerungsabsicht verheimlicht und einem Dritten wiederholt erklärt, die Gläubigerin werde aus dem Verkauf seines Hauses nichts erhalten, wie das OLG in seiner Entscheidung als tragenden Umstand gewürdigt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 2 UF 140/96 -, Rn. 26, juris).

  • OLG Koblenz, 04.08.2022 - 13 UF 377/22

    Arrestgrund bei drohender Veräußerung Hausgrundstück eines Schuldners

    Es genügt vielmehr, dass der Schuldner - wie hier geltend gemacht - die Absicht zu derartigen Verhaltensweisen hat (vgl. OLG Koblenz Beschuss vom 24.08.2011, Az.: 8 W 468/11 - Juris und OLG Karlsruhe NJW 1997, 1017 ).

    Das ist im Fall der Veräußerung vorhandener Vermögenswerte nur dann der Fall, wenn aus der Veräußerung keine wesentlichen Gegenwerte in das Vermögen des Schuldners fließen (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2020, 1139 ; KG NJW-RR 2013, 708 ; Thomas/Putzo/Seiler ZPO 42. Auflage 2021 § 917 Rn. 2 und MünchKomm-ZPO/Drescher 6. Auflage 2020 § 917 Rn. 5; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 ).

    So lagen auch, soweit der Arrest wegen der beabsichtigten Veräußerung eines Vermögensgegenstandes für zulässig gehalten wurde, in der Regel besondere weitere Umstände (a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 ) vor, so etwa, dass bereits der Entzug des Vermögens angedroht worden war (vgl. OLG Hamm FamRZ 1992, 430 ), der zu erzielende Gegenwert schon anderweitig verwendet werden sollte (vgl. KG WM 2003, 2296 ), die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners insgesamt undurchsichtig waren, weil dieser widersprüchliche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hatte (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 391 ) oder die Vollstreckung aus rechtlichen Gründen erheblich erschwert worden war (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 [Vollstreckung in Gesellschaftsanteile notwendig] und OLG Celle OLGR 2005, 522 [Schuldnerin eine ausländische Gesellschaft]; OLG Celle FamRZ 2015, 160 - Auslandswohnsitz).

  • OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest

    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).
  • LAG Niedersachsen, 05.09.2005 - 11 Sa 189/05

    Erlass eines dinglichen Arrests in das Vermögen der Arrestbeklagten ;

    Zu Recht hat das OLG Karlsruhe im Urteil vom 17.10.1996 (2 UF 140/96 - NJW 1997, 1017) ausgeführt, die Arrestgefahr müsse nicht unbedingt auf einem rechtswidrigen Verhalten des Schuldners beruhen.
  • LG München II, 16.02.2018 - 13 O 446/18

    Anordnung eines Arrestes wegen Zahlung des Pflichtanteils

    Für diese objektive Gefährdung ist es ausreichend, dass der Pflichtteilsberechtigte auf Barvermögen aufgrund dessen Flüchtigkeit schwerer zugreifen kann als auf Immobiliarvermögen, sogar wenn der Verpflichtete die Veräußerung des wesentlichen Vermögensgegenstandes nur beabsichtigt (siehe OLG München, Beschluss vom 30.05.2006, 12 UF 1118/06, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.10.1996, 2 UF 140/96, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2006 - 5 UF 173/06

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO ) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§§ 1385, 1386 BGB ) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden kann (HansOLG FamRZ 2003, 238 ; OLG Hamm FamRZ 1997, 181 ; OLG Karlsruhe -2.ZS- FamRZ 1997, 622 ; OLG Karlsruhe -5.ZS- FamRZ 1995, 822 ; Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. A., § 916 Rn. 8; Stein/Jonas/Grunzky, ZPO , 22. A., § 916 Rn. 11; MünchKomm/Koch, BGB , 4. A., § 1389 Rn. 4; Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. A., Rn. 936; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung, 4 A., Kapitel 1 Rn. 537; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. A., § 916 Rn. 7; Kogel, Zugewinnausgleich, S. 162; Ditzen NJW 1987, 1306).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 5 WF 269/99
    Die drohende Veräußerung als bloße Vermögensumschichtung stellt für sich alleine genommen noch keinen Arrestgrund dar (vgl. BGH NJW 1996, 324; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 181; a. A. OLG Karlsruhe NJW 97, 1017).

    Die drohende Veräußerung als bloße Vermögensumschichtung stellt für sich alleine genommen noch keinen Arrestgrund dar (vgl. BGH NJW 1996, 324; OLG Stuttgart FamRZ 1997, 181; a. A. OLG Karlsruhe NJW 97, 1017), eine Veräußerung des Grundstücks und eine Tilgung der Verbindlichkeit stellt sich angesichts des Vortrags des Antragsgegners, er zahle monatlich 4.870,54 DM an Zinsen, als wirtschaftlich sinnvoll dar.

  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11

    Vermögensumschichtung in Form der drohenden Veräußerung eines

    Das ist im Fall der Veräußerung vorhandener Vermögenswerte nur dann der Fall, wenn keine wesentlichen Gegenwerte in das Vermögen des Schuldners fließen (vgl. Drescher in Münchener-Kommentar, ZPO, 3. Aufl. § 917 Rdnr.5), das übrige Vermögen des Schuldners zur Befriedigung des Gläubigers nicht ausreicht (OLG Karlsruhe NJW 1997, 1017; Schwerdtner NJW 1970, 220, 224) oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich ist (OLG Celle OLGR 2005, 522).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 18 UF 100/10

    Besetzung des Beschwerdesenats im Verfahren nach dem FamFG

  • OLG München, 30.05.2006 - 12 UF 1118/06

    Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2014 - 4 Kart 14/14

    Arrestgesuch des Bundeskartellamtes; Anordnung des dinglichen Arrestes als

  • LG Bremen, 08.06.2021 - 4 O 900/21

    Veräußerung des Goodwill an neu gegründete Gesellschaft kein Arrestgrund

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