Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldung der Zwangsvollstreckung; Einwendungen des Schuldners; Zwangshypothek; Prozeßvergleich; Aufrechnungslage; Forderungspfändung; Bestimmtheitserfordernis
- Judicialis
ZPO § 829; ; ZPO § ... 866; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 794 I Nr. 1; ; ZPO § 795; ; ZPO § 523; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; BGB § 1184; ; BGB § 1113; ; BGB § 1147; ; BGB § 1138; ; BGB § 891; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 31; ; BGB § 852; ; BGB § 390 S. 2; ; UrhG § 102
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sicherungswirkung einer Zwangshypothek; Begründetheit einer Vollstreckungsgegenklage bei Aufrechnung; Bestimmtheit einer Forderungspfändung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 26.03.1997 - 4 O 262/96
- OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 19 U 95/97
- OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Stuttgart, 01.03.1995 - 9 U 175/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Auf die Widerklage des Beklagten wird die Zwangsvollstreckung aus dem vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe am 11.04.1996 abgeschlossenen Vergleich - Az. 9 U 175/94 - in Höhe eines Betrages von 781, 72 DM für unzulässig erklärt.Im Berufungsrechtszug (9 U 175/94) haben die Parteien sich sodann am 11.04.1996 dahingehend verglichen, daß mit Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von 500.000 DM nebst 5 % Zinsen ab 15.04.1996 alle Ansprüche der Klägerin aus der Bürgschaft abgegolten sind (1,15).
hilfsweise widerklagend, die Zwangsvollstreckung aus dem Prozeßvergleich vom 11.04.1996 - 9 U 175/94 - für unzulässig zu erklären und die Klägerin zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs zu verurteilen.
Die Akten des Landgerichts Konstanz 4 O 103/93 nebst Berufungsakten 9 U 175/94 sowie Aktenauszug des Amtsgerichts Stuttgart zu AZ.
- BAG, 08.05.1974 - 5 AZR 359/73
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Dementsprechend ist es den Parteien eines Prozeßvergleichs auch unbenommen, diesen nachträglich aufzuheben oder abzuändern (vgl. etwa BAG NJW 1974, 2151; Zöller/Stöber, § 794 Rd. 15a). - BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Was die angebliche Unterlassung der Einziehung an die Klägerin zur Sicherheit abgetretener Forderungen der S. GmbH gegenüber der D. GmbH angeht, so war es jedenfalls bis zur Offenlegung der Abtretung zunächst grundsätzlich Sache der Gesellschaft selbst, die Forderungen einzuziehen (s. etwa BGH NJW-RR 1995, 1369).
- BGH, 14.05.1987 - BLw 5/86
Geltendmachung von Einwendungen gegenüber einem Prozeßvergleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Der Beklagte kann sich jedoch gegen die Duldungsklage mit Einwendungen verteidigen, auf welche er zulässigerweise eine Vollstreckungsgegenklage gem. §§ 794 I Nr. 1; 795; 767 ZPO stützen könnte, wobei die Beschränkung aus § 767 II ZPO allerdings nicht gilt, da diese auf Prozeßvergleiche, die nicht in Rechtskraft erwachsen können, keine Anwendung findet (s. etwa BGH NJW-RR 1987, 1022 S.1023). - BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
In diesem Fall genügt aber, wenn es einen zweiten Geschäftsführer gibt, wie im Streitfall, die Kenntniserlangung durch diesen (s. BGH NJW-RR 1989, 1255, 1259). - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Eine solche schuldumschaffende Wirkung hat aber nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur (s.m.w. Nachw. u.a. BGH NJW-RR 1987,1426 S.1427;… Pecher in MüKomm., 3. Aufl. § 779 BGB Rd.33;… Palandt/Thomas, 57. Aufl., § 779 BGB, Rd. 11; so bereits auch das RG in RGZ 164, 212 S. 216) ein Vergleich in der Regel nicht. - BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91
Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BGH (s. LM § 387 BGB Nr. 63; NJW 1993, 1396 S.1398) die Aufrechnung gegen eine Forderung unzulässig, da treuwidrig, wenn der Schuldner sich in einem Vergleich zu deren Zahlung verpflichtet hat, ohne sich, trotz Kenntnis der Gegenforderung bzw. der Aufrechnungsmöglichkeit, die Aufrechnung ausdrücklich vorzubehalten oder zu erkennen zu geben, daß er im Besitz einer Gegenforderung ist. - RG, 11.06.1940 - VII 233/39
1. Über den zeitlichen Anwendungsbereich des § 80 VAG. im Fall eines nach dessen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1998 - 19 U 95/97
Eine solche schuldumschaffende Wirkung hat aber nach ständiger Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur (s.m.w. Nachw. u.a. BGH NJW-RR 1987,1426 S.1427;… Pecher in MüKomm., 3. Aufl. § 779 BGB Rd.33;… Palandt/Thomas, 57. Aufl., § 779 BGB, Rd. 11; so bereits auch das RG in RGZ 164, 212 S. 216) ein Vergleich in der Regel nicht.