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   OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15   

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https://dejure.org/2015,40119
OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2015,40119)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2015 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2015,40119)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 12 U 101/15 (https://dejure.org/2015,40119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Vollkaskoversicherer wegen der Kosten des Abschleppens eines weitgehend zerstörten Fahrzeugs

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 82; VVG § 83
    Kein Ersatz von Abschleppkosten bei weitgehend zerstörtem Fahrzeug

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 82 VVG, § 83 VVG
    Kfz-Kaskoversicheriung: Kostenerstattung für das Abschleppen eines weitgehend zerstörten Unfallwagens ohne nennenswerten Restwert

  • RA Kotz

    Abschleppkosten - Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 83; VVG § 82
    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Vollkaskoversicherer wegen der Kosten des Abschleppens eines weitgehend zerstörten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kfz-Kaskoversicherung: Ersatz von Bergungskosten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschleppkosten in der Vollkaskoversicherung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abschleppkosten sind von der Kaskoversicherung nicht immer zu übernehmen!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers hinsichtlich Kosten einer Abschleppmaßnahme

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Rettungskostenersatz bei Totalschaden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Versicherungsnehmers hinsichtlich Kosten einer Abschleppmaßnahme

  • steinbeckundpartner.de (Kurzinformation)

    Abschleppkosten bei offensichtlichem Totalschaden ohne Restwert

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann die Kaskoversicherung die Abschleppkosten nicht übernehmen muss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollkaskoversicherung nicht zur Kostenerstattung für Abschleppen eines völlig zerstörten Lkw mit geringem Restwert verpflichtet - Erkennbarkeit der Wertlosigkeit des Fahrzeugwracks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 668
  • MDR 2016, 152
  • NZV 2016, 480
  • VersR 2016, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Dementsprechend kann ein Versicherungsnehmer Abschleppkosten auch bei einem offensichtlichen Totalschaden regelmäßig zur Sicherung des Restwerts für erforderlich halten (Senat, Urteil vom 18.01.2013, 12 U 117/12, juris, Tz. 43; Stomper in: Halm/Kreuter/Schwab, AKB, 2. A., Rn. 126 zu A.2.5.1).

    Das von der Klägerin erstinstanzlich in Bezug genommene Urteil des Senats vom 18.01.2013 (12 U 117/12) steht damit nicht in Widerspruch.

    Bei der Vollkaskoversicherung und der Fahrzeughaftpflichtversicherung handelt es sich - auch wenn sie in einem Versicherungsschein zusammengefasst sind - um rechtlich selbständige Verträge (Senat, Urteil vom 18.01.2013, 12 U 117/12, juris).

  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 276/02

    Haftung für Rettungshandlungen eines Dritten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Sofern die Handlung nicht vom Versicherungsnehmer selbst, sondern von einem Dritten vorgenommen wurde, ist darauf abzustellen, ob dieser die Maßnahme für erforderlich halten durfte (BGH VersR 2003, 1250, Tz. 8; Prölss/Martin/Voit, aaO, Tz, 10).
  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10

    Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH NJW-RR 2011, 1055 , Tz. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2015 - 12 U 146/14

    Private Krankenversicherung: Medizinische Notwendigkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Geboten sind dabei solche Maßnahmen, die Erfolg versprechen und die in ihrem Aufwand nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (Senat, Urteil vom 07.05.2015, 12 U 146/14, juris, Tz. 40 m.w.N. [zu den Rückführungskosten bei einer privaten Krankenversicherung]).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    (4) Es kann dahin stehen, ob die Klägerin aus der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine Erstattung der Abschleppkosten beanspruchen könnte, weil diese Maßnahme auch dem Zweck gedient haben dürfte, die eingetretene Eigentumsbeeinträchtigung des Straßeneigentümers zu beseitigen und Unfälle mit dem infolge des Brandes nicht mehr manövrierfähigen, auf der Fahrbahn befindlichen Fahrzeug der Klägerin zu vermeiden (zu einem Anspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer bei Sicherungs- und Absperrmaßnahmen bei einem liegen gebliebenen Lastzug vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011, IV ZR 294/10, juris).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15
    Dementsprechend sind Rettungskosten auch zu ersetzen, wenn der Versicherungsnehmer zur Handlung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet war (BGH, VersR 2007, 200, Tz. 14ff; Prölss/Martin/Voit, aaO).
  • OLG Hamm, 07.10.2020 - 20 U 128/20

    Aufwendungsersatz nach einer unfallbedingten Beschädigung eines

    Geboten sind solche Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer oder der Dritte aus einer ex-ante-Perspektive ohne grobe Fahrlässigkeit als zweckdienlich ansehen durfte, um den Eintritt des Versicherungsfalls zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2015 - 12 U 101/15, VersR 2016, 458; OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.01.2011 - 5 U 356/10, VersR 2012, 55).
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