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   OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12   

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OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12 (https://dejure.org/2013,619)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2013 - 12 U 117/12 (https://dejure.org/2013,619)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 12 U 117/12 (https://dejure.org/2013,619)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger Versicherungsverträge in einer Police; spartenweise Prüfung von Gefahrerhöhungen, Anzeigepflicht und Obliegenheitsverletzungen; Umfang der Leistungspflicht bei Miteigentum Dritter am Unfallfahrzeug; ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur getrennten versicherungsrechtlichen Beurteilung bei der Zusammenfassung mehrerer Kfz-bezogener Verträge in einer Police

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur des Kraftfahrtversicherungsvertrages; Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung eines Miteigentümers des versicherten Kfz

  • rabüro.de

    Zur getrennten versicherungsrechtlichen Beurteilung bei der Zusammenfassung mehrerer Kfz-bezogener Verträge in einer Police

  • kanzlei-heskamp.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 2 S. 1; VVG § 47 Abs. 1; VVG § 81 Abs. 2; VVG § 83 Abs. 1 S. 1
    Obliegenheitsverletzungen sind für die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung getrennt zu prüfen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 S 1 VVG, § 28 Abs 2 S 1 VVG, § 47 Abs 1 VVG, § 81 Abs 2 VVG, § 83 Abs 1 S 1 VVG
    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger Versicherungsverträge in einer Police; spartenweise Prüfung von Gefahrerhöhungen, Anzeigepflicht und Obliegenheitsverletzungen; Umfang der Leistungspflicht bei Miteigentum Dritter am Unfallfahrzeug; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 47
    Rechtsnatur des Kraftfahrtversicherungsvertrages; Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung eines Miteigentümers des versicherten Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Obliegenheitsverletzungen sind für die Kraftfahrthaftpflicht- und die Kaskoversicherung getrennt zu prüfen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherer kann in Höhe des Miteigentumanteils des Versicherungsnehmers leistungspflichtig sein

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur getrennten versicherungsrechtlichen Beurteilung bei Zusammenfassung mehrerer Kfz-bezogener Verträge in einer Police

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherung: Leistungen einzeln prüfen

Besprechungen u.ä.

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur getrennten versicherungsrechtlichen Beurteilung bei Zusammenfassung mehrerer Kfz-bezogener Verträge in einer Police

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 544
  • MDR 2013, 650
  • VersR 2013, 1123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Das Führen eines Fahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand ist grundsätzlich als objektiv und subjektiv grob fahrlässig zu betrachten (BGH VersR 1989, 469; BGH NJW 2011, 3299, 3300).

    Die bislang in der Rechtsprechung kontrovers diskutierte Frage, ob auch im Fall der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles eine Leistungskürzung auf Null möglich ist, hat der Bundesgerichtshof bejaht (BGH NJW 2011, 3299, 3303).

    Das Führen eines Fahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand gehört zudem zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (BGH NJW 1989, 161; BGH NJW 1985, 2648; BGH NJW 2011, 3299, 3303).

    Hat der Versicherungsnehmer entlastende Umstände vorgetragen, die den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit jedenfalls im subjektiven Bereich in milderem Licht erscheinen lassen und kann der Versicherer diese nicht ausräumen, so kommt nur eine anteilige Kürzung und keine vollständige Leistungsfreiheit in Betracht (BGH NJW 2011, 3299, 3303).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder sonstigen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (BGH VersR 1996, 1229; BGH VersR 1993, 321).

    Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250, 252; BGH VersR 1996, 1229, 1230; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, § 28 Rdnr. 65; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB 2008 F, Rdnr. 54).

    Die Repräsentantenstellung des Kraftfahrzeugführers setzt voraus, dass ihm das Fahrzeug zur eigenverantwortlichen Nutzung anvertraut worden ist und er auch für die Unterhaltung und Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs zu sorgen hat (BGH VersR 1996, 1229; OLG Frankfurt r+s 2003, 146).

  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87

    Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Gegenstand der Kaskoversicherung ist das Eigentümerinteresse an der Erhaltung des unter Versicherungsschutz stehenden Fahrzeugs (BGH r+s 1988, 255; BGHZ 30, 40, 42; BGH VersR 1964, 479).

    Die Erklärungen der Parteien in einem Kaskovertrag sind nach der Verkehrssitte dahin aufzufassen, dass die Interessen versichert werden sollen, die nach der objektiven Rechtslage als Gegenstand der Versicherung in Betracht kommen (BGH r+s 1988, 255; OLG Stuttgart r+s 1992, 331; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., 2010, AKB F Rdnr. 4).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Auch im Versicherungsvertragsrecht gilt, dass ein Kraftfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille absolut fahruntüchtig ist (BGH VersR 1991, 1367 - Tz. 7).

    Zudem spricht nach der Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins für den Kausalzusammenhang zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit und Unfall (BGH VersR 1991, 1367 - juris Tz. 17).

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Das Führen eines Fahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand gehört zudem zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (BGH NJW 1989, 161; BGH NJW 1985, 2648; BGH NJW 2011, 3299, 3303).
  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57

    Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Gegenstand der Kaskoversicherung ist das Eigentümerinteresse an der Erhaltung des unter Versicherungsschutz stehenden Fahrzeugs (BGH r+s 1988, 255; BGHZ 30, 40, 42; BGH VersR 1964, 479).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 210/81

    Leerstehen eines Hauses als gefahrerheblicher Umstand - Rücktrittsrecht einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    § 81 Abs. 2 VVG stellt einen subjektiven Risikoausschluss dar (BGH VersR 1986, 696; VersR 1984, 25; Halbach in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, § 81 VVG, Rdnr. 1).
  • BGH, 24.02.1986 - II ZR 172/85

    Anspruch auf Deckung eines Schadens durch eine Transportversicherung - Begriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    § 81 Abs. 2 VVG stellt einen subjektiven Risikoausschluss dar (BGH VersR 1986, 696; VersR 1984, 25; Halbach in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, § 81 VVG, Rdnr. 1).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Das Führen eines Fahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand ist grundsätzlich als objektiv und subjektiv grob fahrlässig zu betrachten (BGH VersR 1989, 469; BGH NJW 2011, 3299, 3300).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12
    Übt der Dritte aber aufgrund eines Vertrags- oder ähnlichen Verhältnisses die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich aus, kann dies unabhängig von einer Übergabe der versicherten Sache für seine Repräsentantenstellung sprechen (BGHZ 122, 250, 252; BGH VersR 1996, 1229, 1230; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, § 28 Rdnr. 65; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB 2008 F, Rdnr. 54).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

  • OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 179/01

    Zurechnung des Verschuldens des Sohnes des Versicherungsnehmers in der

  • OLG Stuttgart, 07.02.1991 - 7 U 176/90

    Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen der Entwendung eines Fahrzeugs;

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2015 - 12 U 101/15

    Kfz-Kaskoversicheriung: Kostenerstattung für das Abschleppen eines weitgehend

    Dementsprechend kann ein Versicherungsnehmer Abschleppkosten auch bei einem offensichtlichen Totalschaden regelmäßig zur Sicherung des Restwerts für erforderlich halten (Senat, Urteil vom 18.01.2013, 12 U 117/12, juris, Tz. 43; Stomper in: Halm/Kreuter/Schwab, AKB, 2. A., Rn. 126 zu A.2.5.1).

    Das von der Klägerin erstinstanzlich in Bezug genommene Urteil des Senats vom 18.01.2013 (12 U 117/12) steht damit nicht in Widerspruch.

    Bei der Vollkaskoversicherung und der Fahrzeughaftpflichtversicherung handelt es sich - auch wenn sie in einem Versicherungsschein zusammengefasst sind - um rechtlich selbständige Verträge (Senat, Urteil vom 18.01.2013, 12 U 117/12, juris).

  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

    Der Beklagte legte im Auftrag der Klägerin Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht (12 U 117/12) ein.

    5) festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Rentenschaden zu ersetzen, der ihr aus der Mandatsbearbeitung des Beklagten zu dessen Aktenzeichen (1...)/12, (2...)/11 und (3...)/10 im Zusammenhang mit dem Schadensersatzverfahren gegen die Rechtsanwälte H... S... und T... J... in den Verfahren des Landgerichts Cottbus (4 O 95/11 und 4 O 75/11) sowie vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (12 U 117/12) entstanden ist und zukünftig noch entsteht;.

    Diese Pflicht hat der Beklagte verletzt, indem er die einzelnen gegen Rechtsanwälte S... und J... gerichteten Ansprüche in dem unmittelbar vor Ablauf der Verjährungsfrist gestellten Mahnbescheidantrag nicht aufgeschlüsselt und damit den nach ständiger Rechtsprechung insoweit gestellten Anforderungen, wie sie in dem Hinweisschreiben des Berufungsgerichts vom 06.08.2012 (12 U 117/12) ausgeführt sind, nicht genügt hat.

    Schließlich steht der Klägerin auch kein Anspruch zu auf Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Rentenschaden der ihr aus der Mandatsbearbeitung des Beklagten zu dessen Aktenzeichen (1...)/12, (2...)/11 und (3...)/10 im Zusammenhang mit dem Schadenersatzverfahren gegen die Rechtsanwälte H... S... und T... J... in den Verfahren des Landgerichts Cottbus (4 O 95/11 und 4 O 75/11) sowie vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (12 U 117/12) entstanden ist und zukünftig noch entsteht zu ersetzen (Berufungsantrag zu 5).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Die Kraftfahrtversicherung ist eine in einem Versicherungsschein zusammengefasste Mehrzahl selbständiger Versicherungsverträge, weshalb Gefahrerhöhungen, Anzeigepflicht- und Obliegenheitsverletzungen für die jeweilige Sparte jeweils getrennt zu prüfen sind (vgl. Senat, Urteil v. 18.01.2013 - 12 U 117/12, juris, Tz. 27; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Vor A AKB 2008, Rn. 3).
  • LG Dortmund, 27.02.2014 - 2 O 370/13

    Trunkenheitsfahrt führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers

    Diese Regelung hat zur Folge, dass eine den Versicherungsnehmer belastende Zurechnung des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Mitversicherten erfolgt (OLG Karlsruhe, VersR 2013, 1123; OLG Hamm r + s 1996, 129; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., AKB, F Rn. 18).
  • LG Saarbrücken, 18.02.2015 - 14 O 108/14

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter;

    Dabei muss sich der Versicherungsnehmer - hier: der Kläger - das grob fahrlässige Verhalten seines Sohnes zurechnen lassen, wenn die Versicherung in dessen Interesse genommen war (§ 47 VVG) oder der Sohn des Klägers bei Herbeiführung des Versicherungsfalles als sein Repräsentant anzusehen ist (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2013, 1123; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., AHB 2008 F, Rn. 13 und 18).
  • AG Pinneberg, 04.02.2020 - 64 C 128/19

    Regress Kfz-Haftpflichtversicherung nach Verkehrsunfall - alkoholbedingte

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass im Falle des Fahrens im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit der erste Anschein für den Kausalzusammenhang zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit und Unfall besteht (BGH, Urteil vom 9.10.1991 - IV ZR 264/90, Versicherungsrecht 1991, 1367; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.1.2013 - 12 U 117/12, r+s 2013, 121).
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