Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1530
OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18 (https://dejure.org/2019,1530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 (https://dejure.org/2019,1530)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 12 U 129/18 (https://dejure.org/2019,1530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Sachversicherers zur Schadensregulierung nach den Bedingungen der Neuwertentschädigung

  • rewis.io
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 88; VVG § 93; ZPO § 256
    Gegenwärtiges Rechtsverhältnis für Feststellungsklage schon vor Erfüllung der strengen Wiederherstellungsklausel

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 88 VVG, § 93 VVG, § 256 ZPO
    Neuwertentschädigung in der Sachversicherung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Geltung einer strengen Wiederherstellungsklausel; Begriff des wirtschaftlichen Totalschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 88 ; VVG § 93 ; ZPO § 256
    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Sachversicherers zur Schadensregulierung nach den Bedingungen der Neuwertentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer Neuwertentschädigung in der Sachversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 485
  • VersR 2019, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist aber nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (a.A. OLG Köln, VersR 2018, 1248 f.; Günther, r+s 2017, 340 f. unter Bezugnahme auf eine unveröffentlichte Entscheidung des LG Köln).

    Die Zulassung ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf das Urteil des OLG Köln (VersR 2018, 1248) geboten, nachdem die Frage der Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Verpflichtung des Versicherers zur Erstattung der Neuwertspitze bereits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2016 (IV ZR 193/15, r+s 2017, 133 Rn. 29) höchstrichterlich geklärt ist.

  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 193/15

    Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Leasing-Fahrzeugen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Gerade in solchen Fällen bleibt dem Versicherungsnehmer nur die Möglichkeit, diese Feststellung durch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (so BGH, Urteil vom 26.10.2016 - IV ZR 193/15, r+s 2017, 133 Rn. 29; ähnlich OLG Celle, r+s 1990, 93, 95).

    Die Zulassung ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf das Urteil des OLG Köln (VersR 2018, 1248) geboten, nachdem die Frage der Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Verpflichtung des Versicherers zur Erstattung der Neuwertspitze bereits durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2016 (IV ZR 193/15, r+s 2017, 133 Rn. 29) höchstrichterlich geklärt ist.

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 28.04.2016 - I ZR 254/14, GRUR 2016, 1301 Rn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 161/16

    Reiserücktrittsversicherung: Unklarheit der Versicherungsbedingungen hinsichtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Unklar gemäß § 305c Abs. 2 BGB sind Klauseln, bei denen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (BGH, Urteil vom 14.06.2017 - IV ZR 161/16, r+s 2017, 421 Rn. 12).
  • OLG Celle, 02.06.1989 - 8 U 34/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Gerade in solchen Fällen bleibt dem Versicherungsnehmer nur die Möglichkeit, diese Feststellung durch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (so BGH, Urteil vom 26.10.2016 - IV ZR 193/15, r+s 2017, 133 Rn. 29; ähnlich OLG Celle, r+s 1990, 93, 95).
  • BGH, 13.05.1992 - IV ZR 213/91

    Zahnarztgebühr bei Einfügen einer provisorischen Einlagefüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Vielmehr reicht es insoweit aus, dass die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Beziehungen schon zur Zeit der Klageerhebung wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1992 - IV ZR 213/91, VersR 1992, 950 [juris Rn. 9] m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94

    Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Aus E 12.2.1 Buchst. b der AVB ersieht der durchschnittliche Versicherungsnehmer indes, dass im Falle der technischen Reparaturfähigkeit eine Zerstörung so lange nicht vorliegt, wie die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung, die durch den Versicherungsfall entstanden und durch die Reparatur nicht auszugleichen ist, den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls nicht übersteigen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 365/94, BGHZ 131, 157 [juris Rn. 16]).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 84 [juris Rn. 14] m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Bis dahin fehlt es an einer Anspruchsvoraussetzung; der entsprechende Anspruch ist noch nicht entstanden (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 280/99, r+s 2001, 118 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18
    Soweit ein Kläger die Feststellung von Rechtsfolgen aus einem Rechtsverhältnis begehrt, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch offen ist, entstehen kann, genießt er noch kein Recht auf richterlichen Schutz (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239 [juris Rn. 34] m.w.N.).
  • OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18

    Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines

    Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Januar 2019, Az.: 12 U 129/18 - juris; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018, Az. 9 W 7/18 - juris - jeweils zur Nichterfüllung der Voraussetzungen der strengen Wiederherstellungsklausel).
  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19

    Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

    Bei der Frage nach der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses ist nicht entscheidend auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 04.02.2020 - 4 U 1942/18 - juris; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 - juris; andere Ansicht OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - juris).
  • OLG Celle, 14.02.2020 - 8 U 171/19

    Rechtsstellung des Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherers einer

    Demgegenüber hat das OLG Koblenz ( Urteil vom 18. Januar 2019 - 12 U 129/18 , juris, Rn. 36, 40 ff.) ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis und damit die Zulässigkeit eines die Neuwertspitze betreffenden Feststellungsantrags angenommen.
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2023 - 5 U 30/22

    Berechnung der Entschädigung eines sturmbedingt beschädigten Gartentores in der

    Auch das folgt aus dem vertraglichen Leistungsversprechen der Beklagten, das bei einer "Beschädigung" versicherter Sachen - von der auch in einem Fall wie dem vorliegenden auszugehen ist, vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2019, 754 - den Ersatz der "notwendigen Reparaturkosten..., höchstens jedoch den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles" verspricht.
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung einer Vereinbarung über die Auszahlung der

    Die aufschiebende Bedingung ändert nichts daran, dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO geht, da der Grund des Anspruchs in der Vereinbarung vom 03.05./09.05.2012 bereits gelegt ist (vgl. BGH, NJW 1961, 1165, 1166; vgl. zu einem Feststellungsantrag wegen einer Verpflichtung zur Zahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung - bei einer etwas anderen Fallkonstellation - auch OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 -, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 03.06.2020 - 20 O 454/13

    Sachverständigenverfahren vereinbart: Wann sind die Feststellungen unverbindlich?

    Insofern kommt es nicht darauf an, ob ein Feststellungsantrag dahingehend, dass die Gebäudeversicherung bereits vor Erfüllung der Voraussetzungen einer strengen Wiederherstellungsklausel zum Ausgleich des zur Wiederherstellung eines zerstörten Gebäudes erforderlichen Aufwandes im Form einer Neuwertentschädigung verpflichtet ist, mangels Vorliegens eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses unzulässig ist (so OLG Köln, VersR 2018, 1248; LG Köln, VersR 2017, 1138) oder ob ein solches Rechtsverhältnis auch schon dann besteht, wenn noch keine hinreichenden Vorkehrungen seitens des Versicherungsnehmers getroffen worden sind, aus denen sich prognostisch erkennen lässt, dass die Wiederherstellung des zerstörten oder beschädigten Objekts sichergestellt ist (dazu OLG Karlsruhe, VersR 2019, 754).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2021 - 4 U 150/19

    Brandstiftung nach Erbstreit unter Brüdern in Kerken: Versicherungsfall?

    Eines entsprechenden Hinweises des Senates bedurfte es hier nicht; auch kann offenbleiben, ob der Kläger in zulässiger Weise eine entsprechende Feststellungsklage erheben kann (dagegen OLG Köln, Beschluss vom 12. März 2018 - I-9 W 7/18 -, juris, dafür OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Januar 2019 - 12 U 129/18 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht