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   OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21 (Wx)   

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https://dejure.org/2022,14582
OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,14582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2022 - 19 W 26/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,14582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 19 W 26/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,14582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 13 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 2
    Zulässige Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • notar-drkotz.de

    Isolierte Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 129 Abs 1 S 1 BGB, § 13 Abs 1 S 2 GBO, § 15 Abs 2 GBO, § 19 GBO, § 29 GBO
    Isolierte Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19 ; GBO § 29
    Antrag auf Löschung von im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerken; Löschung bei einer Bewilligung durch den Nacherben und den Ersatzerben; Nur dem Schutz des Nacherben und des Ersatznacherben dienender Nacherbenvermerk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 151
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2018 - 14 W 115/18

    Grundbuchsache: Löschung eines Nacherbenvermerk vor Eintritt der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    (a) Die ganz herrschende Meinung geht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nicht nur bei Führen des Unrichtigkeitsnachweises, sondern auch bei einer Bewilligung durch den Nacherben und den Ersatzerben gelöscht werden kann (vgl. z. B. BGH NJW 2014, 1593 - juris, Rn. 10; OLG Karlsruhe, FamRZ 2019, 925 - juris; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 51 Rn. 37; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 177; Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., § 51 Rn. 116), und zwar unabhängig davon, ob die Nacherbfolge materiell-rechtlich fortbesteht oder nicht (Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl., § 51 Rn. 42).
  • OLG Hamburg, 15.04.2019 - 2 W 58/18

    Vor- und Nacherbschaft: Surrogation bei Erwerb im Wege der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    Durch den Verzicht auf die Eintragung des Nacherbenvermerks verzichtet der Nacherbe zunächst lediglich auf die Wirkung des Nacherbenvermerks, so dass ein gutgläubiger Dritter das Grundstück frei vom Nacherbenrecht erwerben könnte (OLG Hamburg, FamRZ 2020, 1132 - juris, Rn. 46; OLG München, FamRZ 2017, 1268 - juris, Rn. 11; OLG Hamm, Rpfleger 2015, 15 - juris, Rn. 10; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 177; Staudinger/Avenarius, BGB (2019), § 2100 Rn. 112 und § 2113 Rn. 39).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    (1) Zwar ist zutreffend, dass das Grundbuchamt nicht nur zur Beachtung der förmlichen Eintragungsvoraussetzungen, sondern auch zur Wahrung der Richtigkeit des Grundbuchs verpflichtet ist, und deshalb keine Eintragungen vornehmen darf, deren Unrichtigkeit ihm bekannt ist (BGHZ 106, 108 - juris, Rn. 22).
  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    Für eine umfassende Tatsachenaufklärung ist im Grundbuchverfahren kein Raum, materiell-rechtliche Fragen sind in einem Zivilprozess zwischen den Beteiligten abschließend zu klären (OLG Düsseldorf, FGPrax 2020, 256 - juris, Rn. 21 unter Verweis auf BGH NJW 2020, 610 - juris, Rn. 20 zu dem auf eine Evidenzkontrolle beschränkten Prüfungsmaßstab des Notars in Bezug auf die materiell-rechtliche Wirksamkeit einer beurkundeten Willenserklärung im Rahmen von § 53 BeurkG).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    Zum anderen sind Beurteilungsgrundlage für diese Feststellung zunächst neben dem Inhalt des Grundbuchs nur die eingereichten oder in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen, wenn auch daneben Umstände, die dem Grundbuchamt auf andere Weise bekannt geworden sind oder auf der Lebenserfahrung beruhen, zu berücksichtigen sein können (vgl. BGHZ 35, 135 - juris, Rn. 13; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 209b).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    (a) Die ganz herrschende Meinung geht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nicht nur bei Führen des Unrichtigkeitsnachweises, sondern auch bei einer Bewilligung durch den Nacherben und den Ersatzerben gelöscht werden kann (vgl. z. B. BGH NJW 2014, 1593 - juris, Rn. 10; OLG Karlsruhe, FamRZ 2019, 925 - juris; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 51 Rn. 37; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 177; Bauer/Schaub, GBO, 4. Aufl., § 51 Rn. 116), und zwar unabhängig davon, ob die Nacherbfolge materiell-rechtlich fortbesteht oder nicht (Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl., § 51 Rn. 42).
  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 470/16

    Bewilligung der Löschung und der Verzicht auf die Eintragung von Nacherbenvermerk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21
    Durch den Verzicht auf die Eintragung des Nacherbenvermerks verzichtet der Nacherbe zunächst lediglich auf die Wirkung des Nacherbenvermerks, so dass ein gutgläubiger Dritter das Grundstück frei vom Nacherbenrecht erwerben könnte (OLG Hamburg, FamRZ 2020, 1132 - juris, Rn. 46; OLG München, FamRZ 2017, 1268 - juris, Rn. 11; OLG Hamm, Rpfleger 2015, 15 - juris, Rn. 10; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 177; Staudinger/Avenarius, BGB (2019), § 2100 Rn. 112 und § 2113 Rn. 39).
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