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   OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04 (07)   

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https://dejure.org/2008,19349
OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04 (07) (https://dejure.org/2008,19349)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.2008 - 12 U 402/04 (07) (https://dejure.org/2008,19349)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 2008 - 12 U 402/04 (07) (https://dejure.org/2008,19349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Betriebsrente eines Pflichtversicherten bei Verrentung wegen voller Erwerbsminderung alsbald nach dem Systemwechsel; Berufung auf die Unverbindlichkeit einer nach den Regelungen für rentenferne Jahrgänge erteilten Startgutschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Verbindlichkeit der Festlegung des Wertes einer Anwartschaft auf eine bei Eintritt eines Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente durch eine von der VBL erteilte ...

  • Judicialis

    VBLS § 79 Abs. 1 Satz 1; ; VBLS § 79 Abs. 3a; ; BetrAVG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf die Unverbindlichkeit der Startgutschrift durch pflichtversicherte Angehörige rentenferner Jahrgänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Diese sind entsprechend den Ausführungen unter Ziffer B III des Senatsurteils vom 07.12.2006 (12 U 91/05 - veröffentlicht im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de; OLGR Karlsruhe 2007, 156) erfüllt.

    Der erkennende Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Startgutschriften sowohl der rentenfernen als auch der rentennahen Jahrgänge davon ausgegangen, dass diese - verglichen mit der dargelegten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes - stärker gegenüber Eingriffen (auch) der Tarifpartner geschützt seien (vgl. etwa Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2007, 317).

    Zur näheren Begründung des Vorstehenden wird zwecks Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf die den Parteien bekannten Gründe des Urteils vom 07.12.2006 (aaO) Bezug genommen.

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Er kann von einem durchschnittlichen Versicherten, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Satzungsbestimmungen der Beklagten ankommt (BGH VersR 2003, 893 unter II 1 a m.w.N.), schon nach dem klaren Wortlaut nicht so verstanden werden, dass für die Startgutschrift eines Versicherten, der die Voraussetzungen der Bestimmung erfüllt, nunmehr ausschließlich die Regelungen für rentennahe Versicherte maßgeblich sein sollen.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Allerdings ist er in einigen wesentlichen Punkten zu anderen Ergebnissen gelangt als der erkennende Senat in seinen bisherigen Entscheidungen (vgl. dazu etwa die Senatsurteile vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 22.09.2005 - 12 U 99/04 -, veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2005, 588).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Ob dagegen die von Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen zulässiger Typisierung und Standardisierung durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens überschritten seien, das heißt ein Maß erreichten, das nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr hingenommen werden könne, hänge sowohl von der Intensität möglicher Benachteiligungen als auch von der Zahl der Betroffenen ab (vgl. BVerfGE 100, 59, 90; 111, 115, 137).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 175/03

    Berechnung der Zusatzrente bei Nachversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Das Näherungsverfahren ermögliche eine sachgerechte Pauschalierung und Typisierung (aaO unter B III 4 unter Hinweis auf das BGH-Urteil VersR 2004, 1590 unter 3).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    An diesem Tage habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die bisherige Regelung des § 18 BetrAVG a.F. mit dem Grundgesetz unvereinbar sei, weiter habe es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2000 eine Neuregelung zu schaffen (BVerfGE 98, 365 ff).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Ob dagegen die von Art. 3 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen zulässiger Typisierung und Standardisierung durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens überschritten seien, das heißt ein Maß erreichten, das nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr hingenommen werden könne, hänge sowohl von der Intensität möglicher Benachteiligungen als auch von der Zahl der Betroffenen ab (vgl. BVerfGE 100, 59, 90; 111, 115, 137).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Der Senat habe bereits im Urteil vom 14. Januar 2004 (IV ZR 56/03 - VersR 2004, 453 unter II 1 a und b) ausgesprochen, die Satzungsbestimmung sei mit Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht für die Fortgeltung des früheren § 18 BetrAVG gesetzten Frist (bis zum 31. Dezember 2000) nicht mehr anzuwenden, die insoweit entstehende Regelungslücke in der Satzung sei durch die Anwendung des seit dem 1. Januar 2001 geltenden, neuen § 18 BetrAVG zu schließen.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04
    Allerdings ist er in einigen wesentlichen Punkten zu anderen Ergebnissen gelangt als der erkennende Senat in seinen bisherigen Entscheidungen (vgl. dazu etwa die Senatsurteile vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 - und vom 22.09.2005 - 12 U 99/04 -, veröffentlicht in Juris und im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, siehe außerdem ZTR 2005, 588).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • LG Karlsruhe, 05.11.2004 - 6 O 354/03

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Entwicklung der Rentenanwartschaften

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    (= Bestätigung des Senatsurteils vom 18.03.2008 - 12 U 402/04(07)).

    Das beruht darauf, dass rentenferne Pflichtversicherte wie der Kläger, die die Voraussetzungen des § 79 Abs. 3a VBLS erfüllen, durch diese Bestimmung nicht gehindert sind, sich wie alle übrigen rentenfernen Pflichtversicherten auf die Unverbindlichkeit der ihnen nach § 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2 BetrAVG erteilten Startgutschrift nach Maßgabe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 zu berufen (vgl. Senat, Urteil vom 18.03.2008 - 12 U 402/04(07) - unter B III 4 b).

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