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   OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 18 WF 46/14   

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https://dejure.org/2015,6227
OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 18 WF 46/14 (https://dejure.org/2015,6227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.2015 - 18 WF 46/14 (https://dejure.org/2015,6227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 2015 - 18 WF 46/14 (https://dejure.org/2015,6227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren bei Vollstreckung einer Umgangsregelung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 89 Abs 1 FamFG, § 92 Abs 1 FamFG
    Vollstreckung einer Umgangsregelung: Persönliche Anhörung der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 89 Abs 1; FamFG § 92 Abs 1
    Verfahren bei Vollstreckung einer Umgangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung der Beteiligten bei der Vollstreckung einer Umgangsregelung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung der Beteiligten bei der Vollstreckung einer Umgangsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2000
  • FamRZ 2015, 22
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 18 WF 46/14
    Zum anderen ist im Rahmen der Anordnung eines Ordnungsmittels wegen Zuwiderhandlung gegen eine Umgangsregelung von einer umfassenden Prüfung der Vorgaben des materiellen Rechts - mithin auch des Kindeswohls - im Erkenntnisverfahren auszugehen (BGH FamRZ 2012, 533, juris Rn. 22).

    Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels deswegen nur dann zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf auch ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist (BGH FamRZ 2012, 533, juris Rn. 23; Keidel/Giers, a.a.O., § 89 Rn. 7; Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 89 Rn. 19).

  • OLG Hamm, 05.04.2017 - 3 WF 41/17

    Vollstreckung der Anordnung zur Herausgabe des Kindes gegenüber der nicht mehr

    Beruft sich der Verpflichtete auf mangelndes Verschulden, muss er folglich detailliert diejenigen Umstände erläutern, die ihn an der Einhaltung seiner Verpflichtung gehindert haben (vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe, ZKJ 2015, 283 f., jeweils unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/6308, Seite 218; Keidel/Giers, a.a.O., § 89, Rn. 10).
  • OLG Hamm, 12.09.2019 - 11 WF 196/19

    Herausgabe eines Kindes, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, unmittelbarer Zwang,

    (a) Die Vorschriften der §§ 88 ff. FamFG sowie des § 87 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO bestimmen eine persönliche Anhörung nicht, und die Vorschriften der §§ 159, 160 und 162 FamFG sind im Vollstreckungsverfahren nicht anzuwenden (Senatsbeschluss vom 19.7.2018 - 11 UF 93/18; ebenso Zöller / Feskorn , ZPO 32 , § 92 FamFG, Rz. 2; Prütting = Helms / Hammer , FamFG 4 , § 90, Rz. 6; Musielak = Borth / Borth = Grandel , FamFG 6 , § 92, Rz. 2; vgl. ferner Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2015, 2000, juris-Rz. 14 ff.; a.A. Keidel / Giers , FamFG 19 , § 92, Rz. 2; MüKo-FamFG / Zimmermann 3 , § 92, Rz. 4; Hahne = Schlögel = Schlünder / Sieghörtner , BeckOK-FamFG 31 , § 92, Rz. 1).
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