Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungskonforme Auslegung; Auslegung; Schenkung; Betreuung; Betreuter; Wille
- bundesanzeiger-verlag.de
§ 1804 BGB
Schenkung an Betreuer - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Schenkung an Betreuer, Wille des Betreuten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908i Abs. 2 § 1804; FGG §§ 65 ff
Berücksichtigung des Willens des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe - XVII G 178/95
- LG Karlsruhe - 2 T 39/99
- OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1313
- MDR 2000, 1439
- FGPrax 2000, 145
- Rpfleger 2000, 391
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97
Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
c) Sollte der Tatrichter nach Zurückverweisung zu der Feststellung kommen, daß der vom Beschwerdeführer vorgetragene - bislang lediglich als wahr unterstellte - Sachverhalt zutreffend ist und eine aufgrund sittlicher Pflicht gebotene Schenkung vorliegt, wird die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1998, 512) erforderlich werden; denn die Schenkung des Betrages von 6.362,38 DM ist als verbotenes Insichgeschäft (vgl. §§ 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB) schwebend unwirksam (vgl. BGH NJW-RR 1994, 291f.). - OLG Hamm, 16.04.1984 - 15 W 105/84
Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung als Schenkung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
Vielmehr setzt dessen Bestellung die Verneinung eines Schenkungsverbots voraus, weil sonst für die Anordnung einer Ergänzungsbetreuung kein Bedürfnis besteht (vgl. OLG Hamm OLGZ 1984, 432). - BGH, 29.11.1993 - II ZR 107/92
Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einer GmbH und einem von zwei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
c) Sollte der Tatrichter nach Zurückverweisung zu der Feststellung kommen, daß der vom Beschwerdeführer vorgetragene - bislang lediglich als wahr unterstellte - Sachverhalt zutreffend ist und eine aufgrund sittlicher Pflicht gebotene Schenkung vorliegt, wird die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1998, 512) erforderlich werden; denn die Schenkung des Betrages von 6.362,38 DM ist als verbotenes Insichgeschäft (vgl. §§ 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB) schwebend unwirksam (vgl. BGH NJW-RR 1994, 291f.).
- OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines …
Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145). - OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines …
Bei der Prüfung der Angemessenheit ist Raum, den mutmaßlichen Willen des Betreuten (vgl. § 1908i Abs. 2 BGB; OLG Karlruhe Die Justiz 2001, 29) und seine erkennbaren Interessen zu berücksichtigen. - LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04
Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten
Bei der Prüfung, ob eine Schenkung sittlicher Pflicht entspricht, ist - soweit feststellbar - auch auf den Willen des Betreuten Rücksicht zu nehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1313 ). - LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 101/10
Ablehnung eines Ergänzungsbetreuers für die Vollziehung formloser …
- LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 617/09
Ablehnung eines Ergänzungsbetreuers für die Vollziehung formloser …