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   OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22   

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https://dejure.org/2023,12631
OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22 (https://dejure.org/2023,12631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2023 - 19 U 15/22 (https://dejure.org/2023,12631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2023 - 19 U 15/22 (https://dejure.org/2023,12631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    (Kein) konkludenter Verzicht auf Gewährleistungsrechte

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 151 S 1 Alt 2 BGB, § 157 BGB, § 267 Abs 1 S 1 BGB, § 323 Abs 1 BGB
    Gewährleistungsverzicht: Anforderungen an den Nachweis eines vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichenden übereinstimmenden Willen der Parteien

  • RA Kotz

    Fahrzeugkaufvertrag - außerhalb des Vertrages bestehende Vereinbarungen - Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Willenserklärung bezüglich einer Vertragsumschreibung; Voraussetzungen für Nachweis eines vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichenden übereinstimmenden Parteiwillens; Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Kraftfahrzeug; Wirksamkeit eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An einen Gewährleistungsverzicht sind strenge Anforderungen zu stellen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    An einen Gewährleistungsverzicht sind strenge Anforderungen zu stellen! (IBR 2023, 429)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94

    Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    An die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition - hier: Gewährleistungsrechte - führte, sind strenge Anforderungen zu stellen; der dahingehende Wille muss unzweifelhaft und eindeutig nach außen treten (BGH, Urteil vom 22.06.1995, Az. VII ZR 118/94, NJW-RR 1996, 237, beck-online).

    An die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition führt, sind strenge Anforderungen zu stellen; der dahingehende Wille muss unzweifelhaft und eindeutig nach außen treten (BGH, Urteil vom 22.06.1995, Az. VII ZR 118/94, NJW-RR 1996, 237, beck-online).

  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, beck-online).

    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157 BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, beck-online).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die beweiswürdigenden Erwägungen einer festen Tatsachengrundlage entbehrten, also nur Vermutungen wiedergäben, sie lückenhaft wären oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstießen, schließlich aber auch, wenn die Verteilung der Beweislast verkannt worden wäre und dies zu einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung geführt hätte (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, juris).
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    Die auf Grund § 416 ZPO formell bewiesenen Erklärungen können aber - je nach ihrem Inhalt - auch geeignet sein, allein oder im Zusammenhang mit weiteren Umständen dem Gericht die Überzeugung davon zu verschaffen, dass die in der urkundlichen Erklärung bezeugten Tatsachen oder Vorgänge der Wirklichkeit entsprechen (BGH, Urteil vom 13.04.1988 - VIII ZR 274/87, NJW 1988, 2741, beck-online).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13

    Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 02.07.2013 - VI ZR 110/13 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZR 86/14

    Urkundenbeweis: Echtheit von Privaturkunden; Nachweis eines Blankettmissbrauchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    Ob die in der Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, ob die darin bestätigten tatsächlichen Vorgänge wirklich so geschehen sind oder nicht, ob insbesondere ein Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 - V ZR 86/14 NJW-RR 2015, 819 Rn. 13, beck-online).
  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18

    Gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß ist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 19 U 15/22
    Dies gilt auch dann, wenn sich daraus in absehbarer Zeit - insbesondere bei der durch Gebrauch und Zeitablauf zu erwartenden weiteren Abnutzung - ein Erneuerungsbedarf ergibt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 9.9.2020 - VIII ZR 150/18, NJW 2021, 151 Rn. 23, beck-online m.w.N.).
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