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   OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14   

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https://dejure.org/2015,15843
OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14 (https://dejure.org/2015,15843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.06.2015 - 9 U 23/14 (https://dejure.org/2015,15843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 9 U 23/14 (https://dejure.org/2015,15843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StGB § 223; StGB § 224; PolG BW § 52
    Rechtswidriger Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 34 S 1 GG, § 253 Abs 2 BGB, § 839 Abs 1 BGB, § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Amtshaftung nach dem Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen: Beweislast; Fahrlässigkeit bei Vielzahl von Bissverletzungen; Verhältnismäßigkeit; Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess wegen Bissverletzungen durch einen Polizeihund aus Anlass einer Festnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach "Festnahme" durch Polizeihund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeihund im Einsatz kann Schadensersatz nach sich ziehen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Amtshaftung: Bissverletzungen durch einen Polizeihund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Festnahme durch Polizeihund - Bitte nur ein Biss

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Biss durch Polizeihund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach "Festnahme" durch Polizeihund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung eines Polizeibeamten beim Einsatz eines Diensthundes

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach "Festnahme" durch Polizeihund

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung eines Polizeibeamten beim Einsatz eines Diensthundes

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn der Polizeihund zubeißt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1236
  • NVwZ-RR 2016, 45
  • VersR 2015, 1561
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2010 - 4 W 23/10

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei Kopf- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14
    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass ein Polizeibeamter eine Entscheidung, welche Mittel er zum Zweck einer Festnahme einsetzt, oft sehr schnell und unter Zeitdruck treffen muss (vgl. hierzu OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, VersR 2011, 122, 123).

    Wenn die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit offen bleiben, kommt eine Rechtfertigung im Rahmen von § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG nicht in Betracht (vgl. zur Beweislast OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, VersR 2011, 122).

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 11 U 179/96

    Sorgfaltspflichten des Führers eines Polizeihundes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14
    (Vgl. zur erforderlichen Kontrolle und Beherrschung des Diensthundes durch den Hundeführer OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 661; OLG Hamm, VersR 1998, 495.) Diesen Anforderungen ist das Verhalten des Polizeibeamten - ausgehend von den Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts - nicht gerecht geworden.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1994 - 18 U 25/94

    Anspruchsgrundlage und Beweislast bei Verletzung durch einen Diensthund

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14
    (Vgl. zur erforderlichen Kontrolle und Beherrschung des Diensthundes durch den Hundeführer OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 661; OLG Hamm, VersR 1998, 495.) Diesen Anforderungen ist das Verhalten des Polizeibeamten - ausgehend von den Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts - nicht gerecht geworden.
  • BGH, 26.02.1960 - 4 StR 582/59

    gehetzter Hund - § 223a StGB aF (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nF), gefährliches

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14
    Ein für solche Zwecke trainierter und abgerichteter Polizeihund ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Ziffer 2 StGB, so dass die Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung vorliegen (vgl. BGHSt 14, 152).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2019 - 7 U 86/18

    Über 5.000 EUR Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Biss durch freilaufenden

    Dies steht auch mit den von der Rechtsprechung in annähernd vergleichbaren Fällen für angemessen erachteten Schmerzensgeldbeträgen in Einklang (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.06.2015 - 9 U 23/14 -: EUR 2.450,00 [nicht indexiert] abweichend jedoch eine Vielzahl von Bisswunden, teilweise größer und tiefer an den Extremitäten und Rücken, 14 jähriger Junge; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2015 - I - 9 U 91/14 -: EUR 3.000,00 [nicht indexiert] mehrere oberflächliche Gesichtswunden, aber auch eine offene Wunde unter dem Auge, sichtbare halbmondförmige rötliche Narbe unterhalb des Auges, zunächst deutliche Angstbeschwerden, die im Verlauf bis auf ein Unbehagen abgeklungen sind, Frau).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

    Polizeibeamten obliegt im Rahmen ihrer Amtspflicht zum gesetzmäßigen Verhalten die Pflicht, nach den §§ 823 ff. BGB tatbestandliche und rechtswidrige Eingriffe in die Rechte eines Bürgers zu unterlassen; ein nach allgemeinem Deliktsrecht rechtswidriger Eingriff ist zugleich eine Amtspflichtverletzung (OLG Celle, NJW-RR 2001, Seite 1033 (1034); OLG Karlsruhe, VersR 2015, Seite 1561 ff.; vgl. Sprau in Palandt, BGB 79.âEUR¯Auflage 2020, §âEUR¯839 BGB Rn.âEUR¯37), es sei denn, spezifisch verwaltungsrechtliche Rechtfertigungsnormen, wie etwa die Vorschriften über den unmittelbaren Zwang, stehen dem Beamten zur Seite (MüKoBGB/Papier/Shirvani, 7. Auflage 2017, § 839 BGB Rn. 199).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 4 U 57/22

    Amtshaftung: Schmerzensgeldforderung für einen erlittenen Polizeihundebiss

    Das beklagte Land trägt für die Frage der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Zwangsmitteln beim Einsatz die Darlegungs- und Beweislast, weil von dieser Frage im Rahmen des Anspruchs gemäß § 839 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG die Rechtfertigung der Verhaltensweise der Beamten abhängt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.06.2015 - 9 U 23/14, VersR 2015, 1561 - 1563, juris Rdn. 23 m. w. N.).

    Darf ein Polizeihund zulässigerweise während eines Einsatzes ohne Maulkorb geführt werden, so muss der den Hund führende Beamte ihn so weit beherrschen, dass der Hund nicht willkürlich zubeißen kann (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.03.1997 - 11 U 179/96, VersR 1998, 495 - 497, juris Rdn. 55; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.06.2015 - 9 U 23/14, VersR 2015, 1561 - 1563, juris Rdn. 27).

  • LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18

    Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Tierhalter

    Der überwiegende Teil der Verletzungen war oberflächlich, es gab jedoch auch größere und tiefere Wunden - 2.450 Euro (OLG Karlsruhe NVwZ-RR 2016, 45).
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