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   OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18   

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https://dejure.org/2019,30283
OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2019,30283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2019 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2019,30283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2019 - 7 U 21/18 (https://dejure.org/2019,30283)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • RA Kotz

    Pflegeheim - Verkehrssicherungspflichten - Beachtung der Intimsphäre von Patienten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pfgeleheim, Sturzverhinderung, Sicherheitsanforderungen, Intimsphäre von Patienten, Abwägung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 BGB, § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 116 SGB 10
    Sturz im Pflegeheim: Abwägung der Sicherheitsanforderungen und der Beachtung der Intimsphäre der Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einem Pflegeheim

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Sicherheitsanforderungen im Pflegeheim

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken im Pflegeheim ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Abwägung der Sicherheitsanforderungen zur Verhinderung eines Sturzes im Pflegeheim und der Beachtung der Intimsphäre von Patienten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken in einem Pflegeheim zur Verhinderung von Stürzen ohne Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko

  • versr.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten im Pflegeheim - keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.10.2019)

    Intimsphäre gilt auch für Demenzkranke

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sorgfaltspflichten im Pflegeheim - keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.09.2019)

    Demenzkranke müssen nicht durchgehend beaufsichtigt werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten im Pflegeheim - keine lückenlose Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflegeheim hat keine Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken ohne Anhaltspunkte für Sturzrisiko - Schutz des Patienten vor Sturz ist mit Schutz der Intimsphäre des Patienten abzuwägen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 100
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Angesichts der teilweise schwierigen Entscheidungen ist den Pflegenden ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; maßgeblich ist insofern, ob die Entscheidung in der konkreten Situation vertretbar war (vgl. OLG Koblenz vom 21.03.2002 - 5 U 1648/01, juris Rn. 13).

    Ein allumfassender Schutz kann im Spannungsfeld zwischen Freiheitsrecht einerseits und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit andererseits nicht gewährt werden (OLG Koblenz vom 21.03.2002 - 5 U 1648/01, juris Rn. 28).

  • OLG Köln, 15.01.2004 - 12 U 66/03

    Pflichten aus einem Heimvertrag; Beweislast für das Vorliegen einer objektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dabei sind vorliegend nicht die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei einem Krankenhausaufenthalt (vgl. OLG Köln vom 15.01.2004 - 12 U 66/03, juris Rn. 6).

    Letztendlich ist bei der Prüfung der Pflichtwidrigkeit der Gefahr entgegenzuwirken, dass die Alten- und Pflegeeinrichtungen aus Haftungsgründen gezwungen wären, den Umgang mit alten und gebrechlichen Menschen aus Sicherheitsgründen äußerst restriktiv zu gestalten, was letztlich auf Kosten eines menschenwürdigen Daseins und Alltagslebens dieser Menschen geschehen müsste (vgl. OLG Köln vom 15.01.2004 - 12 U 66/03, juris Rn. 6).

  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 24 U 87/01

    Grenzen der Aufsichtspflichten des Pflegepersonals im Altenheim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dies ist nur anzunehmen, wenn in den letzten Wochen vor dem Unfall der Gesundheitszustand der Versicherten Veranlassung gegeben hätte anzunehmen, dass sie sich in sitzender Position nicht mehr alleine halten könnte oder sie unvermittelt aufzustehen versuchen würde, ohne alleine stehen zu können (vgl. OLG Hamm vom 30.04.2002 - 24 U 87/01, juris Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 26.04.2005 - 12 U 170/04

    Zum Schadenersatzanspruch der Krankenkasse aus übergegangenem Recht gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.; s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22).
  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2019 - 7 U 21/18
    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG (vgl. BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04, juris Rn. 6 f.; s. auch OLG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2005 - 12 U 170/04, juris Rn. 22).
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