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   OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13   

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https://dejure.org/2013,33743
OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13 (https://dejure.org/2013,33743)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.2013 - 7 W 45/13 (https://dejure.org/2013,33743)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 2013 - 7 W 45/13 (https://dejure.org/2013,33743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 16; GmbHG § 19 Abs. 6
    Anspruch auf Leistung der Stammeinlage - Zehnjährige Verjährungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Verjährung von Ansprüchen auf Leistung der Stammeinlage für vor dem 01.01.2002 fällig gewordene Ansprüche

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 Abs 2 GmbHG, § 19 Abs 1 GmbHG, § 19 Abs 2 GmbHG, § 19 Abs 6 GmbHG, § 195 aF BGB
    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter einer insolventen GmbH: Darlegungs- und Beweislast eines Gründungsgesellschafters hinsichtlich der Erfüllung der Einlageverpflichtung; Verjährung des Einlageanspruchs in einem Altfall; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen auf Leistung der Stammeinlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Einforderung der restlichen Stammeinlage, Einlage, Fälligkeit der Stammeinlage, Gesellschafterbeschluss, Insolvenzverwalter, sekundäre Darlegungslast, Verjährung, Verrechnung, Vollwertigkeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zehnjährige Verjährungsfrist bei Leistung der Stammeinlage

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Insolvenz: Beweislast bzgl. Erbringung der Einlage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12

    Übernahme der Pflicht eines Gründungsgesellschafters zur Einzahlung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.; OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 6; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 898 f., juris Tz. 8; a. A. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 402 f., juris Tz. 5).

    Auch kann allein die Vorlage von Jahresabschlüssen und Bilanzen, die die Stammeinlage als vollständig erbracht ausweisen, eine substanziierte Darlegung der Einzahlungsvorgänge regelmäßig jedenfalls dann nicht ersetzen, wenn sie nicht erkennen lassen, ob und in welcher Art und Weise sich die mit der Erstellung befassten Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater von der tatsächlichen Erbringung der Stammeinlagen überzeugt haben (OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 11; NZG 2010, 68 ff., juris Tz. 31 f.; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1188 f., juris Tz. 10).

    Denn bis zur Einführung des § 19 Abs. 6 GmbHG in der Fassung vom 09.12.2004 unterlag der Einlageanspruch der Gesellschaft gegen den Gründungsgesellschafter der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung des § 195 BGB a.F. Deshalb entsprach es dem offensichtlichen privaten Interesse des Gründungsgesellschafters, entsprechende Belege über die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht hinaus aufzubewahren (OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 9 m.w.N.; vgl. OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 62).

    Bereits diese Umstände rechtfertigen den Schluss, dass das Bestreiten des Antragstellers entgegen dem angefochtenen Beschluss nicht "ins Blaue hinein" erfolgt (vgl. OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 9 m.w.N.; OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 63).

  • OLG Brandenburg, 05.04.2006 - 4 U 156/05

    GmbH-Recht: Beweislast für Erbringung der Stammeinlage; Beweiserleichterungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Denn diese Urkunden sind allenfalls zum Beweis der Abgabe der Erklärungen der Veräußerer geeignet, nicht aber zum Vollbeweis der Vorgänge, die Gegenstand der Erklärungen sind (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 07.03.2007, Az. 7 U 185/06, juris Tz. 19 f./24; OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 54/60).

    Denn bis zur Einführung des § 19 Abs. 6 GmbHG in der Fassung vom 09.12.2004 unterlag der Einlageanspruch der Gesellschaft gegen den Gründungsgesellschafter der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung des § 195 BGB a.F. Deshalb entsprach es dem offensichtlichen privaten Interesse des Gründungsgesellschafters, entsprechende Belege über die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht hinaus aufzubewahren (OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 9 m.w.N.; vgl. OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 62).

    Bereits diese Umstände rechtfertigen den Schluss, dass das Bestreiten des Antragstellers entgegen dem angefochtenen Beschluss nicht "ins Blaue hinein" erfolgt (vgl. OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 9 m.w.N.; OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 63).

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 171/06

    Zur Verjährung von Einlageforderungen bei der GmbH nach Übergangsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Für den früher gemäß § 195 BGB in der vor dem 01.01.2002 geltenden Fassung (a.F.) der regelmäßigen 30-jährigen Verjährung unterliegenden Anspruch der GmbH auf Leistung der Einlagen (§ 19 Abs. 1 GmbHG) galt seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 zunächst die auf drei Jahre verkürzte Regelverjährung gemäß § 195 BGB n.F., bis durch Art. 13 des Verjährungsanpassungsgesetzes die spezielle, zehnjährige Verjährungsregelung des § 19 Abs. 6 GmbHG n.F. mit Wirkung am 15. Dezember 2004 in Kraft trat (BGH, NJW-RR 2008, 843 ff., juris Tz. 17 f./20; OLG Jena, NZG 2010, 68 ff., juris Tz. 50).

    Es war die erklärte Absicht des Gesetzgebers, durch rechtzeitigen Erlass eines Verjährungsanpassungsgesetzes zu vermeiden, dass die dreijährige Verjährungsfrist - erstmals mit Ablauf bis 31. Dezember 2004 - effektiv wird (Begr RegE, BT-Drucks. 15/3653, S. 16; vgl. BGH, NJW-RR 2008, 843 ff., juris Tz. 27).

  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 1/00

    Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Dafür ist der mit einer Gegenforderung verrechnende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, NJW 2002, 3774 ff., juris Tz. 12; BGH, NJW 1982, 2822, juris Tz. 11; BGH, WM 1969, 270, juris Tz. 17; OLG Hamburg, GmbHR 2006, 934 f., juris Tz. 18 f.).

    Aus Sicht der Gesellschafter bestand daher kein Anlass für eine - erneute - Ein- oder Anforderung der Einlageleistungen (BGH, NJW 2002, 3774 f., juris Tz. 5; NJW 1992, 2229, 2231).

  • OLG Jena, 14.08.2009 - 6 U 833/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erbringung der Stammeinlage in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Auch kann allein die Vorlage von Jahresabschlüssen und Bilanzen, die die Stammeinlage als vollständig erbracht ausweisen, eine substanziierte Darlegung der Einzahlungsvorgänge regelmäßig jedenfalls dann nicht ersetzen, wenn sie nicht erkennen lassen, ob und in welcher Art und Weise sich die mit der Erstellung befassten Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater von der tatsächlichen Erbringung der Stammeinlagen überzeugt haben (OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 11; NZG 2010, 68 ff., juris Tz. 31 f.; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1188 f., juris Tz. 10).

    Für den früher gemäß § 195 BGB in der vor dem 01.01.2002 geltenden Fassung (a.F.) der regelmäßigen 30-jährigen Verjährung unterliegenden Anspruch der GmbH auf Leistung der Einlagen (§ 19 Abs. 1 GmbHG) galt seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 zunächst die auf drei Jahre verkürzte Regelverjährung gemäß § 195 BGB n.F., bis durch Art. 13 des Verjährungsanpassungsgesetzes die spezielle, zehnjährige Verjährungsregelung des § 19 Abs. 6 GmbHG n.F. mit Wirkung am 15. Dezember 2004 in Kraft trat (BGH, NJW-RR 2008, 843 ff., juris Tz. 17 f./20; OLG Jena, NZG 2010, 68 ff., juris Tz. 50).

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Zwar trifft es zu, dass eine an sich darlegungs- und beweisbegünstigte Partei ein lediglich pauschales Vorbringen des darlegungsbelasteten Gegners substantiiert bestreiten muss, wenn letzterer außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufes steht und die maßgebenden Tatsachen daher nicht kennen kann, während die andere Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben auch zuzumuten sind (BGH, VersR 2013, 1395 ff., Tz. 16 m.w.N., juris).

    Deshalb führt die vom Landgericht postulierte sekundäre Darlegungslast im Ergebnis dazu, dass der Antragsteller Negativtatsachen, nämlich die Nichtleistung der Stammeinlage, darlegen sollte (vgl. BGH, VersR 2013, 1395 ff., Tz. 20).

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.; OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 6; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 898 f., juris Tz. 8; a. A. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 402 f., juris Tz. 5).

    Dem Tatrichter ist es nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.1982 - II ZR 89/81

    Haftung eines Gesellschafters für rückständige Stammeinlagebeträge; Anfechtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    a) Der Antragsteller ist als Insolvenzverwalter zur Geltendmachung der restlichen Stammeinlage berechtigt, ohne hierzu des in § 46 Nr. 2 GmbHG vorgesehenen Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gemeinschuldnerin zu bedürfen (BGH, NJW 1982, 2822, juris Tz. 5; OLG Dresden, ZInsO 2002, 328 f., juris Tz. 4; Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 19 Rn. 29).

    Dafür ist der mit einer Gegenforderung verrechnende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH, NJW 2002, 3774 ff., juris Tz. 12; BGH, NJW 1982, 2822, juris Tz. 11; BGH, WM 1969, 270, juris Tz. 17; OLG Hamburg, GmbHR 2006, 934 f., juris Tz. 18 f.).

  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 8 U 46/05

    Rückforderung eines Darlehens durch einen Insolvenzverwalter gemäß § 607 BGB in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Danach kann dahingestellt bleiben, ob nicht auch deshalb, weil bereits nach der bis zum 25.07.2002 gültigen Fassung vom 19.12.1985 des § 42a Abs. 1 GmbHG die Geschäftsführer den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung des Jahresabschlusses vorzulegen hatten und alles dafür spricht, dass der Antragsgegner die verbindliche Geltung der aufgestellten Bilanzen wollte und dies durch Einbringen derselben in den Rechtsverkehr in einer dem Sinn und Zweck des § 48 Abs. 3 GmbHG hinreichend Rechnung tragenden Weise dokumentiert hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1189 f., juris Tz. 17/20 m.w.N.), von einer rechtserheblichen konkludenten Beschlussfassung auszugehen ist.
  • OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08

    Prozesskostenhilfe; Schmerzensgeld bei Nasenfraktur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13
    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 6 U 29/06

    Darlegungslast des Insolvenzverwalters bei einer Klage auf rückständige

  • OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98

    Familiengerichtliche Zuständigkeit für Abwehr der Unterhaltsvollstreckung aus

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

  • OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 11 W 40/12

    Rechtsmittel und gerichtliche Zuständigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren;

  • OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Gericht im

  • BGH, 02.06.2008 - II ZA 1/07

    Verjährung von Einlageforderungen der GmbH in Altfällen

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.10.2013 - AS 12/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • OLG Frankfurt, 26.07.2000 - 23 U 118/99

    Beweisanforderungen für 20 Jahre alte Tatsache

  • OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 185/06

    Zahlungsnachweis bzgl. der Stammeinlage in die GmbH

  • OLG Hamburg, 28.04.2006 - 11 U 291/05

    GmbH: Zulässigkeit der Verrechnung einer Einlageforderung mit einer

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2005 - 16 W 76/05

    Zur Verjährung der Ansprüche gegen Gesellschafter auf Kapitalaufbringung und

  • OLG Dresden, 19.02.2002 - 2 U 2916/01

    Anforderungen an den Nachweis der Erbringung der Stammeinlage

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