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   OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08   

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OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08 (https://dejure.org/2009,3222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2009 - 1 U 175/08 (https://dejure.org/2009,3222)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 1 U 175/08 (https://dejure.org/2009,3222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eheliches Güterrecht: Formzwang hinsichtlich einer die Herausnahme eines bestimmten Vermögens aus dem Zugewinnausgleich betreffenden Vereinbarung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1410, 1408, 1363 ff.
    "Verzicht" eines Ehegatten auf Rechte an Grundstück, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, gegen Aufwendungsersatz ist als ehevertragliche Modifikation der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft beurkundugsbedürftig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form der Vereinbarung der Herausnahme bestimmter Vermögenswerte aus dem gesetzlichen Güterstand unter Ehegatten; Rechtsfolgen eines Formmangels

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 1378; ; BGB § 1408; ; BGB § 1410

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125; BGB § 1378; BGB § 1408; BGB § 1410
    Anforderungen an die Form der Vereinbarung der Herausnahme bestimmter Vermögenswerte aus dem gesetzlichen Güterstand unter Ehegatten; Rechtsfolgen eines Formmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltliche Fehler im Familienrecht - und wie man sie vermeidet (II)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2750
  • DNotZ 2010, 140
  • FamRZ 2009, 1670
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Soll zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, rechtswirksam vereinbart werden, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind - im Gegenzug zu einem Verzicht auf sonstige Rechte an dem Anwesen, so kann sich dies als Modifikation des gesetzlichen Güterstands durch Herausnahme bestimmten Vermögens aus dem Zugewinnausgleich darstellen und bedarf dann der für Eheverträge in § 1410 BGB bestimmten Form (im Anschluss an BGH NJW 1997, 2239).

    Vielmehr kommt das ausschließlich hinsichtlich solcher in Betracht, die in ihren Auswirkungen einer Vereinbarung über die Ausgleichsforderung selbst nahekommen (vgl. BGH NJW 1997, 2239/40).

    Vielmehr ist ein solcher Bezug insbesondere auch gegeben, wenn die Parteien den Zugewinnausgleich durch Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich modifizieren wollen (st. Rspr. BGH NJW 1978, 1923; BGHZ 89, 137/140 f.; NJW 1997, 2239/40; Brudermüller, a.a.O.; Finke MDR 1957, 577/9).

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Gerade beim Bestehen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft sind dabei aber - anders als etwa bei vereinbarter Gütertrennung - die Tatbestandsvoraussetzungen einer Ehegatten-Innengesellschaft nur sehr restriktiv zu bejahen, weil grundsätzlich von einem interessengerechten Vermögensausgleich zwischen den Eheleuten für den Fall des Scheiterns der Ehe auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2006, 1268/9 m.w.N.; dazu ausführlich auch v.Heintschel-Heinegg, a.a.O., 10. Kap. Rn. 30 ff.; Langenfeld, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, 5. Aufl. 2005, 3. Kap. § 4 Rn. 290 ff. m.w.N.).

    b) Ansprüche des Klägers unter dem Gesichtspunkt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage (bzw. § 313 BGB) kommen schon deshalb nicht in Betracht, weil solche tatbestandlich voraussetzten, dass die gesetzlichen Regeln über den Zugewinnausgleich zu einem der Sache nach für den Kläger unzumutbaren Ergebnis führten (vgl. BGH NJW 2006, 1268/1269, Tz. 21).

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Die Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft scheidet danach insbesondere aus, wenn ein Ehegatte nur Beiträge leistet, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGH FamRZ 1989, 147/8; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075/6; v. Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rn. 37).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    aa) Dies gilt schon deshalb, weil nach dem vorstehend Ausgeführten davon auszugehen ist, dass sich der Kläger im Ergebnis - in Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der Beklagten (sowie den ehegemeinsamen Kindern) - um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung bzw. Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft (und Familie) in den Umbau des Familienwohnhauses eingebracht hat (vgl. insoweit BGH FamRZ 1999, 1580/82; 2006, 1023; v. Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rn. 42 a).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00

    Ausgleich für unbenannte Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Die Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft scheidet danach insbesondere aus, wenn ein Ehegatte nur Beiträge leistet, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGH FamRZ 1989, 147/8; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075/6; v. Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rn. 37).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 207/07

    Vorliegen einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Die Annahme einer Innengesellschaft setzt generell unabdingbar die Einigung über einen gemeinsamen Zweck und dessen Förderung durch vermögenswerte Leistungen voraus (vgl. BGH ZIP 2008, 2311).
  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Denn dabei handelt er nur in dem Bestreben, die eheliche Lebensgemeinschaft in der von ihm gewünschten Art und Weise zu verwirklichen (vgl. BGHZ 84, 361/366; v. Heintschel-Heinegg, ebenda sowie Rn. 42 b; v. Proff, NJW 2008, 3266/3268 [Fn. 18 m.w.N.] - in Abgrenzung zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, vgl. NJW 2008, 3277 u. 3282).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Maßgeblich hierfür ist insbesondere der Gesichtspunkt der Prozessökonomie, wobei es alleine darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (vgl. BGH MDR 1983, 1017; WM 1986, 1200; MDR 2004, 1075; Zöller-Heßler, a.a.O., § 533, Rn. 6).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Denn dabei handelt er nur in dem Bestreben, die eheliche Lebensgemeinschaft in der von ihm gewünschten Art und Weise zu verwirklichen (vgl. BGHZ 84, 361/366; v. Heintschel-Heinegg, ebenda sowie Rn. 42 b; v. Proff, NJW 2008, 3266/3268 [Fn. 18 m.w.N.] - in Abgrenzung zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, vgl. NJW 2008, 3277 u. 3282).
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
    Maßgeblich hierfür ist insbesondere der Gesichtspunkt der Prozessökonomie, wobei es alleine darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung geeignet ist, den Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (vgl. BGH MDR 1983, 1017; WM 1986, 1200; MDR 2004, 1075; Zöller-Heßler, a.a.O., § 533, Rn. 6).
  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht;

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 9 UF 119/03

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs in einer

  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Dem Bundesverfassungsgericht obliegt es nicht zu entscheiden, was unter den Begriff der formbedürftigen "Vereinbarung über den Zugewinnausgleich" im Sinne von § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB fällt (vgl. hierzu etwa BGHZ 86, 143; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - IX ZR 52/81, FamRZ 1983, S. 160 f.; OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 14 W 1/04 -, FamRZ 2004, S. 1584 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Januar 2009 - 1 U 175/08 -, NJW 2009, S. 2750 ff.; Koch, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 1378 Rn. 22; Brudermüller, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl. 2013, § 1378 Rn. 14; Mayer, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 1. Mai 2013, § 1378 Rn. 14).
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