Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,479
OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15 (https://dejure.org/2016,479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2016 - 12 U 116/15 (https://dejure.org/2016,479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 12 U 116/15 (https://dejure.org/2016,479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung und Widerspruchsrechtsausübung nach jahrelanger Durchführung; bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzuschlägen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung; Bezugnahme auf eine nicht hervorgehobene Belehrung in den Verbraucherinformationen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerspruch von Renten- und Lebensversicherungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung Lebens- und Rentenversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerspruch von Renten- und Lebensversicherungen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung: Verbraucher muss über Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ewiges Widerrufsrecht auch bei Lebens- und Rentenversicherungen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerspruch von Renten- und Lebensversicherungen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 548
  • MDR 2016, 212
  • VersR 2016, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Er bewegt sich auch im üblichen Rahmen vergleichbarer Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 09.02.2006 - 12 U 116/15 - 50.000 EUR bei inkompletter Querschnittsymptomatik mit Depressionen).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16

    Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell:

    Die von der Beklagten geleistete Steuerzahlung ist dem Kläger als Vermögensvorteil anzurechnen, da er auf diese Weise von einer Steuer- und Abgabenschuld befreit wurde (BGH VersR 2015, 1104, Rn. 41 ff.; Senat VersR 2016, 516 Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 137/16

    Widerruf der Lebensversicherung: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Versicherers

    Dieses fortdauernde Widerspruchsrecht ergab sich aus dem Umstand, dass der Kläger bei beiden Vertragsschlüssen jeweils nicht ordnungsgemäß belehrt worden war, § 5a Abs. 2 VVG a.F. (vgl. zu ähnlichen Belehrungen BGH VersR 2015, 1101 und 1104; Senat VersR 2016, 516).
  • LG Hamburg, 10.06.2016 - 332 O 80/15

    Rückabwicklung der fondsgebundenen Rentenversicherung nach Widerspruch

    Der Wert des genossenen Versicherungsschutzes ist unabhängig von den Modalitäten der vereinbarten Gegenleistung zu beurteilen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.01.2016, Az. 12 U 116/15).
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