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   OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17   

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https://dejure.org/2018,10439
OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17 (https://dejure.org/2018,10439)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2018 - 14 U 47/17 (https://dejure.org/2018,10439)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 14 U 47/17 (https://dejure.org/2018,10439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Betriebs-Berater

    Verbraucherdarlehensvertrag - Abgrenzung echter von unechter Abschnittsfinanzierung - Verwirkung des Widerrufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 978
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Wegen der einschneidenden Rechtsfolgen einer Novation ist bei der Feststellung des Willens, das alte Schuldverhältnis aufzuheben und durch ein neu begründetes zu ersetzen, Vorsicht geboten und daher im Zweifel nur von einer bloßen Vertragsänderung auszugehen (BGH, Urt. v. 26.10.2010 - XI ZR 367/07 -, Rn. 28, zit. n. juris, m. w. Nachw.).

    Der Fall liegt nach den Gesamtumständen auch anders als der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.10.2010 (- XI ZR 367/07 -) entschiedene, in dem die Vertragsparteien zwar eine neue Vereinbarung als "Ratenzahlungskredit" überschrieben hatten, dies aber unmittelbar vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und allein unter Verkürzung der Gesamtlaufzeit vorgenommen hatten, ohne weitere wesentliche Änderungen vorzunehmen, was der Bundesgerichtshof im Ergebnis als Prolongationsvereinbarung angesehen hat.

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 449/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Mehrere Darlehensnehmer als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - und Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 449/16 -).

    Dass die Beklagte bei Abschluss der Aufhebungsvereinbarung davon ausging oder ausgehen musste, die Kläger hätten von ihrem Widerrufsrecht keine Kenntnis, schließt entgegen der Entscheidung des Landgerichts eine Verwirkung nicht aus (BGH, Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 449/16 -, Rn. 19, zit. n. juris; Urt. v. 16.03.2007 - V ZR 190/06 -, Rn. 8, zit. n. juris).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - und Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 449/16 -).

    Wurde der Vertrag auf Wunsch des Verbrauchers vorzeitig beendet, stehen weder der ursprüngliche Mangel der Widerrufsbelehrung noch der Umstand, dass es der Unternehmer in der Folgezeit versäumt hat, den Verbraucher nachzubelehren, der Annahme der Verwirkung entgegen (BGH, Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 30, zit. n. juris).

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15

    Immobiliardarlehensvertrag: Anwendung der Vorschriften über das Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Vergleichbare Unterschiede bestehen auch zu dem vom Senat mit Urteil vom 13.05.2016 - 14 U 61/15 - (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen vom BGH, Beschl. v. 09.05.2017, XI ZR 266/16) entschiedenen Fall.
  • BGH, 07.06.2016 - XI ZR 385/15

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Diese Grundsätze gelten auch bei sogenannten Forward-Darlehen, also der zeitlich vorgezogenen Neuregelung des Zins- und Tilgungsanteils der Darlehensraten mit Wirkung ab dem Ablauf der Zinsbindungsfrist (BGH, Beschl. v. 07.06.2016 - XI ZR 385/15 -).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Sehr streitig war jedoch in Literatur und Rechtsprechung bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 12.07.2016 (- XI ZR 564/15 -) die Reichweite der sogenannten Gesetzlichkeitsfiktion, wenn, wie hier, der in der Belehrung enthaltene Hinweis auf finanzierte Geschäfte nicht der Musterbelehrung entsprach, aber gar kein finanziertes Geschäft vorlag.
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Das gilt in besonderem Maße, wenn die Beendigung des Darlehensvertrags auf einen Wunsch des Verbrauchers zurückgeht (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15 - Urt. v. 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - und Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 449/16 -).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Zwar war schon seit geraumer Zeit entschieden, dass eine Belehrung, wonach die Widerrufsfrist "frühestens" mit einem bestimmten Ereignis beginnt, nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht (BGH, Urt. v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - für das Widerrufsrecht bei Abschluss eines Kaufvertrags über ebay; Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 - für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach HWiG).
  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Anders als bei einer echten Abschnittsfinanzierung, einer Novation oder einer Prolongation nach Ablauf der Gesamtlaufzeit wird dem Verbraucher bei einer unechten Abschnittsfinanzierung dann kein neues Kapitalnutzungsrecht gewährt, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist lediglich neue Konditionen für die Zukunft vereinbart werden und die Konditionenvereinbarung entsprechend dem ursprünglichen Darlehensvertrag vollzogen wird (BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 6/12 -, Rn. 22, zit. n. juris, m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2018 - 14 U 47/17
    Zwar war schon seit geraumer Zeit entschieden, dass eine Belehrung, wonach die Widerrufsfrist "frühestens" mit einem bestimmten Ereignis beginnt, nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht (BGH, Urt. v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - für das Widerrufsrecht bei Abschluss eines Kaufvertrags über ebay; Urt. v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 - für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach HWiG).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 99/94

    Anforderungen an die Form der Abänderung von Altverträgen

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • KG, 10.07.2019 - 26 U 189/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts

    Dieser Zeitraum liegt sehr nahe an dem Zeitraum von 3 Jahren, nach dem gemäß § 195 BGB zivilrechtliche Ansprüche regelmäßig verjähren, und spricht daher ebenfalls für eine Bejahung des Umstandsmomentes (vgl. OLG Hamburg , Beschl. v. 28.5.2018, 1 U 8/18, Rdnr. 33 zit. nach Juris, wonach schon ein Zeitraum von 1 Jahr und gut 6 Monaten für die Bejahung des Umstandsmomentes spricht; in dieselbe Richtung OLG Karlsruhe , Urt. v. 19.01.2018, 14 U 47/17, Rdnr. 18 zit. nach Juris, wonach ein Zeitraum von 1 Jahr und 3 Monaten für die Bejahung des Umstandsmomentes spricht).
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