Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.02.1986 - 6 U 111/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2465
OLG Karlsruhe, 19.02.1986 - 6 U 111/85 (https://dejure.org/1986,2465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.1986 - 6 U 111/85 (https://dejure.org/1986,2465)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 6 U 111/85 (https://dejure.org/1986,2465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Auslegung einer Verlustbeteiligungsregelung in atypisch stiller Gesellschaft in Abgrenzung zur persönlichen Nachschußpflicht des stillen Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1226
  • ZIP 1986, 916
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 184/19

    Offene Einlageverpflichtungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines Kommanditisten

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2008 - 16 K 1014/05

    Einordnung der Tätigkeitsvergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als

    Eine "bloße Verlustbeteiligungsklausel", die § 232 Abs. 2 Satz 1 HGB "ausgestaltet", ist z.B.: "Der Stille nimmt im Verhältnis am Verlust uneingeschränkt teil, jedoch unbeschadet seiner nur auf die Einlage beschränkten Haftung nach außen" (vgl. Hopt in Baumbach/Hopt, a.a.O., § 232 Rz. 6 mit Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Karlsruhe vom 19.2.1986 6 U 111/85, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1986, 387).

    Denn man könnte --wie dies das OLG Karlsruhe im Urteil in GmbHR 1986, 387 betreffend die vorerwähnte, allerdings anderweitig formulierte "bloße Verlustbeteiligungsklausel" getan hat-- § 7 Abs. 2 GV ggf. als "keineswegs überflüssige Klarstellung" dahin verstehen, dass der Beigeladene nicht zu Nachschüssen verpflichtet sein sollte.

    c) § 7 Abs. 2 GV ist nach seinem Wortlaut nicht mit der "bloßen Verlustbeteiligungsklausel" im Fall des Urteils des OLG Karlsruhe in GmbHR 1986, 387 vergleichbar.

  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 200/19

    Ausgleich eines negativen Kapitalkontos aufgrund des Gesellschaftsvertrags durch

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 48/20

    Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 201/19

    Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • BGH, 23.02.2021 - II ZR 255/19

    Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den

    Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 12 U 71/14

    Haftung von Kommanditisten einer Publikums-KG

    Diese besteht nach der Rechtsprechung nur dann, wenn der Vertrag eine eindeutige Regelung hierüber enthält (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1226 [OLG Karlsruhe 19.02.1986 - 6 U 111/85] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht