Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.02.1986 - 6 U 111/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Auslegung einer Verlustbeteiligungsregelung in atypisch stiller Gesellschaft in Abgrenzung zur persönlichen Nachschußpflicht des stillen Gesellschafters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1226
- ZIP 1986, 916
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 184/19
Offene Einlageverpflichtungen zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines Kommanditisten …
Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.). - FG Düsseldorf, 21.08.2008 - 16 K 1014/05
Einordnung der Tätigkeitsvergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als …
Eine "bloße Verlustbeteiligungsklausel", die § 232 Abs. 2 Satz 1 HGB "ausgestaltet", ist z.B.: "Der Stille nimmt im Verhältnis am Verlust uneingeschränkt teil, jedoch unbeschadet seiner nur auf die Einlage beschränkten Haftung nach außen" (vgl. Hopt in Baumbach/Hopt, a.a.O., § 232 Rz. 6 mit Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Karlsruhe vom 19.2.1986 6 U 111/85, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1986, 387).Denn man könnte --wie dies das OLG Karlsruhe im Urteil in GmbHR 1986, 387 betreffend die vorerwähnte, allerdings anderweitig formulierte "bloße Verlustbeteiligungsklausel" getan hat-- § 7 Abs. 2 GV ggf. als "keineswegs überflüssige Klarstellung" dahin verstehen, dass der Beigeladene nicht zu Nachschüssen verpflichtet sein sollte.
c) § 7 Abs. 2 GV ist nach seinem Wortlaut nicht mit der "bloßen Verlustbeteiligungsklausel" im Fall des Urteils des OLG Karlsruhe in GmbHR 1986, 387 vergleichbar.
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 200/19
Ausgleich eines negativen Kapitalkontos aufgrund des Gesellschaftsvertrags durch …
Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.).
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 48/20
Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den …
Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.). - BGH, 23.02.2021 - II ZR 201/19
Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den …
Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.). - BGH, 23.02.2021 - II ZR 255/19
Erfolglose Revision im Zusammenhang mit der Klage eines Filmfonds gegen den …
Die hier vorliegende bloße Verlustbeteiligungsklausel entsprechend fester Kapitalkonten reicht dafür nicht aus (vgl. OLG Karlsruhe, ZIP 1986, 916, 917 ff.). - OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 12 U 71/14
Haftung von Kommanditisten einer Publikums-KG
Diese besteht nach der Rechtsprechung nur dann, wenn der Vertrag eine eindeutige Regelung hierüber enthält (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1226 [OLG Karlsruhe 19.02.1986 - 6 U 111/85] ).