Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.02.2016 - 5 UF 171/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12095
OLG Karlsruhe, 19.02.2016 - 5 UF 171/15 (https://dejure.org/2016,12095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2016 - 5 UF 171/15 (https://dejure.org/2016,12095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - 5 UF 171/15 (https://dejure.org/2016,12095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um den Namen des Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung des Bestimmungsrechts für den (Nach-) Namen des gemeinsamen Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 27.09.2012 - 11 W 1654/12

    Personenstandsrecht: Erteilung des Namens des Vaters bei nicht verheirateten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2016 - 5 UF 171/15
    Bei Anwendbarkeit deutschen Rechts hätte das Standesamt also zunächst in eigener Zuständigkeit zu klären, welchen Namen die Mutter im Zeitpunkt der Geburt führte (§ 1617a Abs. 1 BGB) und ob in den Erklärungen der Eltern vom 23.01.2015 eine Neubestimmung des Geburtsnamens gemäß § 1617b Abs. 1 S. 1 BGB liegt (vgl. zu einer solchen Konstellation, in der allerdings die Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Standesamt abgegeben waren, OLG Nürnberg vom 27.09.2012 - 11 W 1654/12, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 05.06.2020 - 2 UF 85/18

    Namensbestimmung und Namensänderung

    Das Standesamt hat die Frage des derzeit vom Kind geführten Nachnamens - wenn auch auf objektiv falschen Angaben der Kindesmutter beruhend - im Rahmen der Beurkundung (§ 21 PStG) entschieden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2016 - 5 UF 171/15 -, Tz. 27, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht