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   OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20   

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OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20 (https://dejure.org/2020,5311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.02.2020 - 15 Verg 1/20 (https://dejure.org/2020,5311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 (https://dejure.org/2020,5311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Fehlende Namensangabe führt zum Ausschluss des Angebots

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Besondere Anforderungen an das Aufbringen der Textform

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Namensangabe führt zu Ausschluss! (VPR 2020, 86)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Namensangabe führt zum Angebotsausschluss! (IBR 2020, 364)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2019 (Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17 - juris).

    Soweit der Bundesgerichtshof ausführt, aufgrund des Inkrafttretens der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2009 am 11. Juni 2010 (vgl. Einführungserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 10. Juni 2010 - B 15 - 8163.6/1) sei die gesetzliche Grundlage für die zu älteren Ausgaben der Vergabe- und Vertragsordnungen ergangene, vom Gedanken formaler Ordnung geprägte strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs namentlich zur Handhabung der Angebotsausschlussgründe entfallen (BGH, Urteil vom 18.06.2019, a.a.O., Rn. 23), betrifft dies in Vergabeverfahren für Bauleistungen das Fehlen von Erklärungen oder eines Preises in einer einzelnen unwesentlichen Position (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2018, X ZR 100/16 - juris Rn. 11).

  • OLG Naumburg, 04.10.2019 - 7 Verg 3/19

    elektronisches Angebot - Erforderlichkeit einer Signatur bei elektronisch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 04.10.2019, 7 Verg 3/19).
  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 1 Verg 1/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    Die Rügepräklusion hat nämlich zur Folge, dass der zu spät beanstandete Vergabevorgang im Verhältnis zu dem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform behandelt wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2008, 1 Verg 1/08 - juris Rn. 28).
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    Maßstab ist, ob ein durchschnittlicher Bieter, der sich nicht zum ersten Mal an einer Ausschreibung beteiligt, sondern schon über gewisse Erfahrung in Vergabeverfahren verfügt, bei Anwendung der üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung der üblichen Kenntnis den Rechtsverstoß sehen kann und muss (vgl. EuGH, Urteil v. 23.03.2015 - C-538/13; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 160 Rn. 72).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    f) Zwar darf ein Angebot nur ausgeschlossen werden, wenn die Vergabeunterlagen so eindeutig formuliert sind, dass der Bieter diesen entnehmen kann, welche Erklärungen von ihm abzugeben sind (st. Rspr. vgl. etwa: BGH, Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 52/15

    Ausschließung eines Angebots wegen eines Fehlers bei Anbringung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    c) Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 13.04.2016, VII-Verg 52/15 - juris) entschieden hat, dass auch in Fällen, in denen etwa eine elektronische Signatur zwar in der verlangten Form, aber nicht auf dem dafür von dem Auftraggeber vorgegebenen elektronischen Formblatt, sondern an anderer Stelle im Angebot zu finden ist, dies nicht zwangsläufig zum Ausschluss führen müsse, sondern zu prüfen sei, ob die falsche Platzierung durchgreifende Zweifel daran begründe, ob das Angebot eindeutig und nachprüfbar einem bestimmten Bieter zuzuordnen sei und ob dieser Bieter den gesamten Angebotsinhalt rechtsverbindlich erklären wolle, ist bereits fraglich, ob diese Rechtsprechung auf den Fall übertragbar ist, dass die aus Sicht des Auftraggebers maßgebliche Erklärung zum Angebot fehlt.
  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 100/16

    Zuschlagsfähigkeit eines spekualtiv ausgestalteten Angebots durch Drohen dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    Soweit der Bundesgerichtshof ausführt, aufgrund des Inkrafttretens der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2009 am 11. Juni 2010 (vgl. Einführungserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 10. Juni 2010 - B 15 - 8163.6/1) sei die gesetzliche Grundlage für die zu älteren Ausgaben der Vergabe- und Vertragsordnungen ergangene, vom Gedanken formaler Ordnung geprägte strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs namentlich zur Handhabung der Angebotsausschlussgründe entfallen (BGH, Urteil vom 18.06.2019, a.a.O., Rn. 23), betrifft dies in Vergabeverfahren für Bauleistungen das Fehlen von Erklärungen oder eines Preises in einer einzelnen unwesentlichen Position (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2018, X ZR 100/16 - juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - Verg 32/18

    Geforderte elektronische Signatur fehlt: Angebot ist auszuschließen!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 15 Verg 1/20
    (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2018, Verg 32/18 - juris Rn. 21 zu §§ 53, 57 VgV).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22

    Digitales Entlassmanagement II - Vergabeverfahren: Einhaltung der Zusagen

    Zu Recht hat die Vergabekammer darauf abgestellt, dass die Antragstellerin den angeblichen Verstoß bei Aufbietung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, weil ein durchschnittlich fachkundiger, die übliche Sorgfalt anwendender Bieter den angeblichen Vergaberechtsverstoß ohne Rechtsrat erkennen konnte (EuGH, Beschluss vom 12.03.2015, C - 538/13 - Vigilo, juris Rn. 58; Senat, Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20, juris Rn. 28).
  • VK Sachsen, 13.03.2023 - 1/SVK/034-22

    E-Vergabe: Textform ≠ Schriftform!

    So vertritt das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 19.02.2020 - 15 Verg 1/20) die Auffassung, dass bei einem Angebot, dass in Textform abzugeben ist, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden müsse.
  • VK Westfalen, 07.08.2023 - VK 1-22/23

    Wann erfüllt ein Angebot die geforderte Textform?

    Sie führte unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020, 15 Verg 1/20 insbesondere aus, dass.

    Nach OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020, 15 Verg 1/20 diene erst das Angebotsschreiben dazu, den "Inhalt des aus mehreren Angebotsteilen bestehenden Angebots als verbindlich zu erklären." Da das Angebot der Antragstellerin kein Angebotsschreiben enthalte, fehle es im Umkehrschluss an einer rechtsverbindlichen Erklärung.

    (4) Jedenfalls steht der von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Beschluss des OLG Karlsruhe vom 19. Februar 2020, 15 Verg 1/20 diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • VK Baden-Württemberg, 05.08.2021 - 1 VK 37/21

    Hinweis auf Bindung an Recht und Gesetz darf nicht zu schlechter Bewertung

    Ein an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnehmender Unternehmer muss aber zumindest den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nehmen (zum Vorstehenden: EuGH, Urteil vom 23.03.2015, C-538/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2021, 15 Verg 12/20 sowie Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20).

    Zudem muss jedes Unternehmen, das an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnimmt, die Vergabeunterlagen sorgfältig lesen und diesbezüglichen Ungereimtheiten oder Widersprüchlichkeiten nachgehen, auch wenn es die genaue Rechtslage nicht kennt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20; Wiese, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 160 Rn. 127).

    Jedes Unternehmen, das an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnimmt, muss die Vergabeunterlagen sorgfältig lesen und diesbezüglichen Ungereimtheiten oder Widersprüchlichkeiten nachgehen, auch wenn es die genaue Rechtslage nicht kennt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20; Wiese, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 160 Rn. 127).

  • VK Bund, 07.07.2021 - VK 2-65/21

    Wertung eines Preisnachlasses, der im Angebot enthalten ist, im Deckblatt zum

    Der grundsätzlich unterschiedliche Erklärungsgehalt von Angebotsschreiben und Deckblatt wird auch durch die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe bestätigt (Beschluss vom 19. Februar 2020 15 Verg 1/20).

    Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die offenbar systemimmanente mangelnde Kompatibilität der Ausgestaltung der elektronischen Vergabeplattform mit den materiellen Vorgaben der Ag zur Angebotsabgabe zu vermeidbaren rechtlichen und tatsächlichen Problemen führt, die in anderen Sachverhaltskonstellationen wie etwa in der bereits zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 19. Februar 2020 15 Verg 1/20) - Einfluss auf das Vergabeverfahren haben kann.

  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 23. März 2022 - Verg 1/22 - Beschluss vom 8. November 2021 - Verg 5/21 - Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 41; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 52).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 16; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 12; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18 -, juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 42; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 53; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • VK Baden-Württemberg, 24.01.2022 - 1 VK 64/21

    Auftragswert von Planerleistungen: HOAI ist kein Maßstab (mehr)!

    Ein an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnehmender Unternehmer muss aber zumindest den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nehmen (zum Vorstehenden: EuGH, Urteil vom 23.03.2015, C-538/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2021, 15 Verg 12/20 sowie Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20).

    Zudem muss jedes Unternehmen, das an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnimmt, die Vergabeunterlagen sorgfältig lesen und diesbezüglichen Ungereimtheiten oder Widersprüchlichkeiten nachgehen, auch wenn es die genaue Rechtslage nicht kennt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20; Wiese, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 160 Rn. 127).

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 1 VK 17/22

    Nur Bieter sind vorab zu informieren!

    Ein an einem EU-weiten Vergabeverfahren teilnehmender Unternehmer muss aber zumindest den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nehmen (EuGH, Urteil vom 23.03.2015, C 538/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2021, 15 Verg 12/20, nicht veröffentlicht, sowie Beschluss vom 19.02.2020, 15 Verg 1/20).
  • VK Südbayern, 29.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-39

    Leistungen, Vergabeverfahren, Versicherungsschutz, Bewerber, Bieter, Gemeinde,

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 1 VK 9/21

    Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

  • VK Baden-Württemberg, 06.07.2020 - 1 VK 18/20

    Abweichung von den Vergabeunterlagen und Ausschluss bei indikativen Angeboten?

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