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   OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12   

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https://dejure.org/2012,7917
OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12 (https://dejure.org/2012,7917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2012 - 2 WF 3/12 (https://dejure.org/2012,7917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2012 - 2 WF 3/12 (https://dejure.org/2012,7917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Stufenantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 254
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Stufenantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenskostenhilfe zur Verteidigung gegen einen Stufenantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 832
  • FamRZ 2012, 1319
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Ein verständiger bemittelter Rechtsuchender, der auch die Erfolgsaussichten und die Kostenrisiken berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 ff.), würde sich gegen die Anträge der zweiten und dritten Stufe eines Stufenverfahrens nicht bereits in der Auskunftsstufe verteidigen, weil ein solches Vorgehen für eine wirksame Rechtsverteidigung nicht erforderlich ist und unnötigen Aufwand und unnötige Kosten verursachen kann.

    Die Rechtsverteidigung des unbemittelten Antragsgegners wird auch nicht im Vergleich zu den Rechtsverteidigungsmöglichkeiten eines bemittelten Rechtssuchenden unverhältnismäßig erschwert (vgl. BVerfGE 81, 347, 356 ff.).

  • OLG Brandenburg, 07.10.1997 - 10 W 23/97

    Prozesskostenhilfe zur Erhebung einer Stufenklage; Bedingte Geltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    (a) Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag folgt - mit Einschränkungen - denselben Grundsätzen wie die Prüfung der Erfolgsaussichten des Stufenantrags (OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1177; OLG Hamm, FamRZ 2000, 429 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 437).

    Die Situation des Antragstellers in einem Stufenverfahren ist mit der Situation des Antragsgegners in demselben Verfahren grundsätzlich nicht vergleichbar (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1177).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1997 - 3 WF 234/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Teilweise wird hierzu sogar vertreten, dass dem Antragsgegner für die von ihm beabsichtigte Rechtsverteidigung stets bereits im Auskunftsverfahren Verfahrenskostenhilfe für alle drei Stufen des Stufenverfahrens zu gewähren sei, wenn der Antragsgegner den Auskunftsanspruch nicht anerkennt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017 f.; Zimmermann, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Richtet sich die beabsichtigte Rechtsverteidigung - wie hier (vgl. Ausführungen unter a) bb) - nicht mit der erforderlichen Erfolgsaussicht gegen den Anspruchsgrund, ist das Vorhandensein hinreichender Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverteidigung gegen Anträge der zweiten und dritten Stufe eines Stufenverfahrens nicht feststellbar, solange die geschuldete Auskunft nicht erteilt ist; erst nach Erteilung der geschuldeten Auskunft ist in diesem Fall eine Beurteilung möglich, ob und inwieweit eine Verteidigung gegen Stufenanträge in zweiter und dritter Stufe Aussicht auf Erfolg hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1270 f.; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 Rn. 40; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 439).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10

    Schmerzensgeldverfahren: Bedeutung der Angabe der Mindestsumme der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung bestehen, wenn der Antrag des Antragstellers unschlüssig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 375; OLG Frankfurt, MDR 2011, 65 f.; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 25) oder wenn der Antragsgegner Tatsachen vorträgt, die zur Abweisung des Antrags führen können (Zöller/Geimer, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 10 WF 17/08
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Nach herrschender Auffassung ist dabei für die nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 ZPO erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten bei einem Stufenantrag auch hinsichtlich der Rechtsverteidigung wegen der Einheitlichkeit des Streitwerts grundsätzlich auf die beabsichtigte Verteidigung insgesamt abzustellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2008 - 10 WF 17/08 - juris Rn.5; Zöller/Geimer, a.a.O., Rn. 37; a. A. OLG Naumburg, a.a.O.; KG, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.06.1999 - 3 WF 189/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    (a) Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag folgt - mit Einschränkungen - denselben Grundsätzen wie die Prüfung der Erfolgsaussichten des Stufenantrags (OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1177; OLG Hamm, FamRZ 2000, 429 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 437).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1996 - 2 WF 67/96

    PKH - Prozeßkostenhilfe - Zeitpunkt - Erfolgsaussicht - Rechtsverteidigung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung bestehen, wenn der Antrag des Antragstellers unschlüssig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 375; OLG Frankfurt, MDR 2011, 65 f.; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 25) oder wenn der Antragsgegner Tatsachen vorträgt, die zur Abweisung des Antrags führen können (Zöller/Geimer, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12
    Mutwillig im Sinne des § 114 ZPO ist eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dann, wenn ein verständiger bemittelter Rechtsuchender seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen oder verteidigen würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 Rn. 30, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.03.2014 - 6 WF 355/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner eines Stufenantrags

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1319; OLG Hamburg OLGR 2008, 418; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270; OLG München OLGR 2001, 125; Zöller- Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rdnr. 40).

    Dem Antragsgegner entstehen durch das Zuwarten mit seiner Verteidigung bis zum Abschuss der Auskunftsstufe und deren Erfüllung keinerlei Nachteile (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1319).

    Denn ein verständiger bemittelter Rechtssuchender, der auch die Kostenrisiken berücksichtigt, würde zur Vermeidung unnötiger Kosten mit seiner Rechtsverteidigung gegen die Anträge der zweiten und dritten Stufe eines Stufenverfahrens zuwarten, bis das Verfahren in die jeweilige Stufe eingetreten ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1319).

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