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   OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08   

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OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08 (https://dejure.org/2008,11396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.06.2008 - 1 Ss 25/08 (https://dejure.org/2008,11396)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 1 Ss 25/08 (https://dejure.org/2008,11396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsschätzung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unzuverlässige Methode: Keine f r e i e Schätzung der Geschwindigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzuverlässige Schätzung einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Polizei kann Geschwindigkeitsüberschreitung schätzen - Anforderungen an die Schätzung verschärft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3156 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 321
  • NZV 2008, 586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 14.09.1979 - 1 Ss 1443/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.).

  • BayObLG, 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/00

    Geschwindigkeitsschätzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).

    Zwar hegt der Senat im Ergebnis keinen Zweifel, dass der Betroffene tatsächlich in der Fußgängerzone von R. zu schnell gefahren ist, denn die Feststellung der Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit bedarf keiner besonderen Sachkunde und ist vorliegend den getroffenen Feststellungen ohne weiteres zu entnehmen, zumal der Betroffene eingeräumt hat, tatsächlich mit einem Tempo von "maximal 25 km/h" gefahren zu sein (vgl. ähnlich BayObLG DAR 2001, 37 f.).

  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Im Hinblick auf eine Verletzung der Hinweispflicht aus § 265 StPO ist lediglich ergänzend zu bemerken, dass keine rechtliche Verpflichtung des Tatrichters bestand, den Betroffenen auf die Möglichkeit der Erhöhung eines im Bußgeldkatalog für den Regelfall vorgesehenen Fahrverbots hinzuweisen (vgl. hierzu OLG Hamm NJW 1980, 1587) und unabhängig hiervon vorliegend auch der nicht anwaltlich in der Hauptverhandlung vertretene Betroffene - wie im Bußgeldbescheid zuvor - erneut mit der Festsetzung einer solchen Sanktion rechnen musste.
  • OLG Brandenburg, 25.08.2008 - 1 Ss 29/08

    Führerscheintourismus in der EU: Feststellung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Erhöhung eines im BKat vorgesehenen Regelfahrverbotes grundsätzlich das Vorliegen einer ungünstigen Prognose dahin voraussetzt, dass die dort vorgesehene Spanne selbst bei einer weiteren Erhöhung der Geldbuße nicht ausreichen wird, den Betroffenen vor erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten (Senat, Beschluss vom 27.5.2008, 1 Ss 29/08; KG VRS 98, 290 f.; BayObLG ZfS 1995, 152 f.; NZV 1994, 487 f.; OLG Hamm NZV 2001, 178 f.; Hentschel, a.a.O. § 25 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 2 Ss OWi 1163/00

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Erhöhung des Fahrverbotes, erforderliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Erhöhung eines im BKat vorgesehenen Regelfahrverbotes grundsätzlich das Vorliegen einer ungünstigen Prognose dahin voraussetzt, dass die dort vorgesehene Spanne selbst bei einer weiteren Erhöhung der Geldbuße nicht ausreichen wird, den Betroffenen vor erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten (Senat, Beschluss vom 27.5.2008, 1 Ss 29/08; KG VRS 98, 290 f.; BayObLG ZfS 1995, 152 f.; NZV 1994, 487 f.; OLG Hamm NZV 2001, 178 f.; Hentschel, a.a.O. § 25 Rn. 27).
  • BayObLG, 02.09.1983 - RReg. 1 St 238/83

    Kraftfahrer; Fahrzeugführer; Straße; Fußgänger; Betreten; Überqueren; Absicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1965 - 2 Ss 421/65

    Verkehrsrechtliche Vorschrift; Notstand; Ärztliches Handeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
  • AG Dortmund, 08.10.1991 - 90 OWi 559/91

    Überhöhte Geschwindigkeit; Nachweis überhöhter Geschwindigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Erhöhung eines im BKat vorgesehenen Regelfahrverbotes grundsätzlich das Vorliegen einer ungünstigen Prognose dahin voraussetzt, dass die dort vorgesehene Spanne selbst bei einer weiteren Erhöhung der Geldbuße nicht ausreichen wird, den Betroffenen vor erneuten Verkehrsverstößen abzuhalten (Senat, Beschluss vom 27.5.2008, 1 Ss 29/08; KG VRS 98, 290 f.; BayObLG ZfS 1995, 152 f.; NZV 1994, 487 f.; OLG Hamm NZV 2001, 178 f.; Hentschel, a.a.O. § 25 Rn. 27).
  • BGH, 26.11.1969 - 4 StR 459/69

    Schätzung - Einschätzen der Geschwindigkeit - Höchstgeschwindigkeit -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
  • BayObLG, 16.02.1995 - 1 ObOWi 21/95

    Fahrverbot; Regelfall; Dauer; Überschreitung; Vorahndung; Bußgeldrahmen;

  • KG, 24.01.2000 - 3 Ws (B) 678/99

    Wegfall der Bestimmung über das Wirksamwerden des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2a

  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    d) Die Argumentation der Klägerin mit den Geschwindigkeitsschätzungen der Zeugen D. und H., aus den sich die Unrichtigkeit verschiedener Sachverständigenfolgerungen ergeben soll, verkennt, dass (retrospektive) Schätzungen von Zeugen vor allem von Geschwindigkeiten nach allgemeiner Erfahrungen häufig sehr ungenau (vgl. OLG Koblenz DAR 1959, 111; OLG Celle VersR 1973, 526 ; OLG Hamm DAR 1974, 77; VRS 58 [1980] 380; KG, Urt. v. 25.4.1996 - 12 U 1631/95 [[...], dort Rz. 23]; NZV 2002, 34 ; NZV 2008, 626; OLG Karlsruhe NZV 2008, 586; eingehend Streck 14. VGT 1976, S. 189 ff., wonach Geschwindigkeitsschätzungen nur in 5%-15% der Fälle zutreffend waren; Wielke DAR 2002, 551 [554 unter 4.2]; Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil, 19. Aufl. Heidelberg 2007, Rz. 197; Schellhammer, Zivilprozess, 14. Aufl. Heidelberg 2012, Rz. 637), wenn auch nicht schlechterdings unbrauchbar sind, wenn entsprechende konkrete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Schätzung vorliegen (BGH VerkMitt. 1963, 25; VersR 1973, 745; NJW 1985, 3078 ; OLG Hamm VRS 4 [1951] 293 f. [für einen Zeugen, der kein Kraftfahrer war]; DAR 1971, 218; BayObLG DAR 1958, 338; KG VRS 8 [1955] 298 ff.; 14 [1958] 443 [446]; OLG Karlsruhe NZV 2008, 586).
  • OLG Bamberg, 11.10.2010 - 3 Ss OWi 1380/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit eines gerichtlichen Hinweises bei

    2 Die Erhöhung der im Bußgeldbescheid ausgewiesenen Geldbuße - hier im Wege der Verdoppelung des Regelsatzes - durch das Gericht bedarf grundsätzlich keines vorherigen gerichtlichen Hinweises entsprechend § 265 Abs. 1, Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler- Seitz OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 50a; KK/ Senge OWiG 3. Aufl. § 71 Rn. 102; OLG Karlsruhe DAR 2008, 709 f. = NStZ-RR 2008, 321 f. = NZV 2008, 586 f. ; KG VRS 113, 293 ff.; OLG Dresden DAR 2003, 181 f.; BayObLG, Beschluss vom 12.06.2002 - 2 ObOWi 234/02 = DAR 2002, 366; OLG Hamm NJW 1980, 1587).
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