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   OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39949
OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19 (https://dejure.org/2019,39949)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2019 - 9 W 32/19 (https://dejure.org/2019,39949)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2019 - 9 W 32/19 (https://dejure.org/2019,39949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GVG §§ 13, 17a; BGB §§ 906, 1004
    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen

  • der-rechtsberater.de

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13 ; GVG § 17 a; BGB § 906 ; BGB § 1004
    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen

  • rechtsportal.de

    GVG § 13 ; GVG § 17 a; BGB § 906 ; BGB § 1004
    Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung lärmintensiver Nutzungen einer Turnhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20

    Rechtswegzuständigkeit bezüglich eines Statusverfahrens zur Zusammensetzung des

    Den Beschwerdewert schätzt der Senat auf (gerundet) 1/3 des Hauptsachewerts (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 19.9.2019 - 9 W 32/19 - juris Rn. 79; OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 26.10.2018 - 12 W 64/18 - juris Rn. 21 f.).
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Zahlungsanspruch wegen Anfechtung nach insolvenzrechtlichen Vorschriften;

    Einen möglichen Anwendungsbereich für eine Vollstreckbarerklärung einer englischen Freezing Order hat das OLG Karlsruhe aufgezeigt: Der deutschen Vollstreckbarerklärung wurde i.S.d. § 890 ZPO die Androhung von Ordnungsgeld bzw. -haft für jeden Fall des Zuwiderhandelns hinzugefügt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2019, 9 W 32/19 - juris).
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