Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GVG §§ 13, 17a; BGB §§ 906, 1004
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen
- der-rechtsberater.de
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13 ; GVG § 17 a; BGB § 906 ; BGB § 1004
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen - rechtsportal.de
GVG § 13 ; GVG § 17 a; BGB § 906 ; BGB § 1004
Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung lärmintensiver Nutzungen einer Turnhalle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 08.05.2019 - 3 O 434/18
- OLG Karlsruhe, 19.09.2019 - 9 W 32/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 467
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20
Rechtswegzuständigkeit bezüglich eines Statusverfahrens zur Zusammensetzung des …
Den Beschwerdewert schätzt der Senat auf (gerundet) 1/3 des Hauptsachewerts (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 19.9.2019 - 9 W 32/19 - juris Rn. 79;… OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 26.10.2018 - 12 W 64/18 - juris Rn. 21 f.). - OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18
Zahlungsanspruch wegen Anfechtung nach insolvenzrechtlichen Vorschriften; …
Einen möglichen Anwendungsbereich für eine Vollstreckbarerklärung einer englischen Freezing Order hat das OLG Karlsruhe aufgezeigt: Der deutschen Vollstreckbarerklärung wurde i.S.d. § 890 ZPO die Androhung von Ordnungsgeld bzw. -haft für jeden Fall des Zuwiderhandelns hinzugefügt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2019, 9 W 32/19 - juris).