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   OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04   

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OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04 (https://dejure.org/2004,5714)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2004 - 17 U 7/04 (https://dejure.org/2004,5714)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 17 U 7/04 (https://dejure.org/2004,5714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach Rücktritt und Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Erbbaurecht; Unmöglichkeit einer vertragsgemäßen Nutzung der ausgebauten Räumlichkeiten im Kellergeschoss wegen vorhandener Feuchtigkeit; Verschweigen eines Mangels bei der Objektbesichtigung ...

  • Judicialis

    BGB § 255; ; BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 3; ; BGB § 444; ; BGB § 453 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende Isolierung der Wände eines Kellergeschosses gegen Feuchtigkeit als für den Kaufentschluss maßgeblicher Mangel - Geltendmachung der Grunderwerbsteuer bei Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäufers über Gebäudeschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäufers über Gebäudeschäden (IBR 2005, 1080)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 446 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Allerdings folgt dies noch nicht aus § 434 Abs. 1 S. 1 BGB, denn die im notariellen Vertrag enthaltene Erklärung des Beklagten, ihm seien versteckte Mängel nicht bekannt, stellt keine Vereinbarung der Beschaffenheit i.S. dieser Vorschrift dar (Palandt/Putzo, BGB, § 434 RN. 68; BGH, NJW-RR 1992, 333).

    Die unzureichende Isolierung der Wände des Kellergeschosses gegen Feuchtigkeit und der darauf beruhende Eintritt von Feuchtigkeit stellt regelmäßig - wie auch hier - einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar und begründet einen Fehler des Gebäudes (BGH, NJW-RR 1992, 333; OLG Hamm, OLGR Hamm 2001, 360, 362).

    Hier kommt hinzu, dass dem Beklagten die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334 m. w. N.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

    Allerdings handelt bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels grundsätzlich nur derjenige arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334; NJW-RR 2003, 989, 990; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2002 - 6 U 170/99

    Bauträgervertrag: Voraussetzungen und Berechnung des sog großen Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Bei einer vom Erwerber wie hier rechtlich erzwungenen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs hat der Fiskus die Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEstG 1983, Fassung vom 23.07.2002, zurückzuzahlen, was im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen ist (BGH, DNotZ 1993, 696, 697; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2002, Az.: 6 U 170/99).

    Das wörtliche Angebot der Kläger reicht aus, weil ein tatsächliches Angebot gem. § 294 BGB durch Mitteilung des Termins bei einem zur Protokollierung bereiten Notar in Anbetracht der ernsthaften Erfüllungsverweigerung des Beklagten, wie sie u. a. im Klageabweisungsantrag zum Ausdruck gekommen ist, eine bloße Förmelei bedeuten würde (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2002, Az. 6 U 170/99).

  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96

    Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Hier kommt hinzu, dass dem Beklagten die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334 m. w. N.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

    Allerdings handelt bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels grundsätzlich nur derjenige arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334; NJW-RR 2003, 989, 990; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Allerdings handelt bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels grundsätzlich nur derjenige arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334; NJW-RR 2003, 989, 990; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

    Eine entsprechende Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht (BGH, NJW-RR 2003, 989, 990 m. w. N.).

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Bei einer vom Erwerber wie hier rechtlich erzwungenen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs hat der Fiskus die Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEstG 1983, Fassung vom 23.07.2002, zurückzuzahlen, was im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen ist (BGH, DNotZ 1993, 696, 697; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2002, Az.: 6 U 170/99).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Das Berufungsgericht hat regelmäßig die tatsächlichen Grundlagen und deren Wertung durch das zunächst tätig gewordene Gericht nur noch darauf zu überprüfen, ob die Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung die Denkgesetze, Erfahrungsgrundsätze und die Verfahrensvorschriften beachtet (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 139; KG, MDR 2004, 533).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 207/80

    Positive Vertragsverletzung - Maklerrecht - PVV - Wesenlicher Umstand - Kenntnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Bei der Vorteilsausgleichung geht es nicht etwa um eine Einrede (Zurückbehaltungsrecht), die der Schädiger erst geltend machen müsste, sondern um eine Inhaltsbeschränkung, die dem Schadensersatzanspruch von vorne herein anhaftet (BGH, NJW 1982, 1145, 1146).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2002 - 1 U 273/02

    Umbau eines Kachelofens: Mängelbeseitigungsanprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Das Berufungsgericht hat regelmäßig die tatsächlichen Grundlagen und deren Wertung durch das zunächst tätig gewordene Gericht nur noch darauf zu überprüfen, ob die Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung die Denkgesetze, Erfahrungsgrundsätze und die Verfahrensvorschriften beachtet (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2003, 139; KG, MDR 2004, 533).
  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Darunter fällt auch ein sich - wie hier - gem. § 370 Abs. 1 ZPO unmittelbar an den angeblichen Verfahrensfehler anschließender Verhandlungstermin zur Hauptsache (Zöller/Greger, ZPO, § 295 RN. 8; vgl. BFH, NVwZ-RR 1990, 335, 336).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04
    Der Senat verkennt nicht, dass der Verkäufer grundsätzlich zu einer Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, nicht verpflichtet ist, weil der Käufer sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH, NJW-RR 1994, 907; OLG Hamm, OLGR Hamm 2001, 360, 362).
  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

    Die klägerseits vielfach zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 19.10.2004 - 17 U 7/04 ändert hieran nichts.

    aa) Zwar ist den Beklagten dahingehend zu folgen, dass der Verkäufer zu einer Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, nicht verpflichtet ist, weil der Käufer sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urt. v. 8.04.1994 - V ZR 178/92; OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.10.2004 - 17 U 7/04).

  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 297/11

    Anfechtung eines Bauträgervertrages wegen arglistiger Täuschung über das

    Für die Frage eines Schadens sind etwaige Erstattungsansprüche gegen Dritte grundsätzlich irrelevant, so dass auch die klägerseits gezahlte Grundsteuer als Teil der Kaufnebenkosten zu ersetzen ist, allerdings - im Wege einer Vorteilsausgleichung - nur Zug um Zug gegen Abtretung eines Steuerrückerstattungsanspruchs an die Beklagte (vgl. BGH NJW 1993, 1703; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 141).
  • LG Bonn, 18.04.2012 - 13 O 294/11

    Sachmangel aus einem Bauträgervertrag bei Vorhandensein von DDT im Gebälk einer

    Für die Frage eines Schadens sind etwaige Erstattungsansprüche gegen Dritte grundsätzlich irrelevant, so dass auch die klägerseits gezahlte Grundsteuer als Teil der Kaufnebenkosten zu ersetzen ist, allerdings - im Wege einer Vorteilsausgleichung - nur Zug um Zug gegen Abtretung eines Steuerrückerstattungsanspruchs an die Beklagte (vgl. BGH NJW 1993, 1703; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 141).
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