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   OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12   

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OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12 (https://dejure.org/2013,39981)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.2013 - 17 U 271/12 (https://dejure.org/2013,39981)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 17 U 271/12 (https://dejure.org/2013,39981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 166 Abs 1 BGB, § 195 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
    Haftung einer Bausparkasse bei Anlageberatung: Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Kauf und der Finanzierung einer zu vermietenden Eigentumswohnung in 1998; Zahlungsanweisung als Mitteilung über eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlungsanweisung an Notar muss im Falle der Vermittlung von Wohnungseigentum Provision konkret bezeichnen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts durch Verlagerung des eigenen notleidenden Kreditengagements

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlungsanweisung an Notar muss im Falle der Vermittlung von Wohnungseigentum Provision konkret bezeichnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 841
  • BB 2014, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 365/09

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf: Aufklärungspflicht wegen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Die Verletzung einer eigenen Aufklärungspflicht durch die finanzierende Bank wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts durch Verlagerung des eigenen notleidenden Kreditengagements im Rahmen des finanzierten Geschäfts auf die Erwerber (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09) kommt auch schon für Februar 1998 in Betracht.

    Solche sind etwa anzunehmen, wenn die Bank ihr Risiko aus einer drohenden Insolvenz des Verkäufers oder auch des Anlagevermittlers (etwa bei einem notleidenden Kreditverhältnis) auf den Erwerber verlagert und diesen so mit einem wirtschaftlichen Wagnis belastet, das über die mit der Beteiligung an einem solchen Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausgeht (BGH, NJW 1995, 2218; WM 2007, 876, 882, Rn. 50; BGH, Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37; BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09, Rn. 7 m.w.N.).

    Diese Fallgruppe der Bankenhaftung scheidet entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten nicht schon deshalb aus, weil hier die Verkäuferin nicht von einer Insolvenz bedroht war (BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09, Rn. 9).

    Wie der Senat schon durch Urteil vom 04.06.2013 - 17 U 186/12 in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09 und das zugrunde liegende Urteil des Oberlandesgerichts Köln entschieden hat, war jedenfalls im März/April 1998 abzusehen, dass die Sanierungsbemühungen der Beklagten keinen dauerhaften Erfolg versprechen und allenfalls eine kurzfristige Entspannung bewirken werden.

    Die Beklagte befand sich daher in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, über den sie die Kläger hätte aufklären müssen (BGH, Beschluss v. 05.04.2011 - XI ZR 365/09; vgl. auch die Hinweise des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 m.w.N., vom 25.09.2007 - XI ZR 274/05, bei juris Rn. 30, vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 sowie vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).

    Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2011 (XI ZR 365/09) mit dem dort mitgeteilten weiteren Sachverhalt zur Finanzierung der H & B-Gruppe durch die Beklagte und zu den Liquiditätsschwierigkeiten der H & B ist für den Zeitpunkt der Annahme von Anspruchskenntnis der mit der vorliegenden Thematik seit Jahren vertrauten Rechtsanwaltskanzlei E. & Collegen, der auch der Prüfbericht von D. & T. und das PwC-Gutachten zur Verfügung standen, nicht entscheidend.

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Dies ist jedoch nicht schon dann der Fall, wenn die finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers ist oder dem Verkäufer eine Globalfinanzierungszusage erteilt hat (BGHZ 161, 15, 21; BGH, WM 2004, 620, 624; WM 2007, 876, 882).

    Solche sind etwa anzunehmen, wenn die Bank ihr Risiko aus einer drohenden Insolvenz des Verkäufers oder auch des Anlagevermittlers (etwa bei einem notleidenden Kreditverhältnis) auf den Erwerber verlagert und diesen so mit einem wirtschaftlichen Wagnis belastet, das über die mit der Beteiligung an einem solchen Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausgeht (BGH, NJW 1995, 2218; WM 2007, 876, 882, Rn. 50; BGH, Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37; BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09, Rn. 7 m.w.N.).

    Die Beklagte befand sich daher in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, über den sie die Kläger hätte aufklären müssen (BGH, Beschluss v. 05.04.2011 - XI ZR 365/09; vgl. auch die Hinweise des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 m.w.N., vom 25.09.2007 - XI ZR 274/05, bei juris Rn. 30, vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 sowie vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).

    Pauschale Behauptungen eines betrügerischen Anlagesystems unter Beteiligung der Beklagten reichen dafür nicht aus (BGH, WM 2007, 876; WM 2008, 971, Rn. 22).

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Die Beklagte befand sich daher in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, über den sie die Kläger hätte aufklären müssen (BGH, Beschluss v. 05.04.2011 - XI ZR 365/09; vgl. auch die Hinweise des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 m.w.N., vom 25.09.2007 - XI ZR 274/05, bei juris Rn. 30, vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 sowie vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).

    Pauschale Behauptungen eines betrügerischen Anlagesystems unter Beteiligung der Beklagten reichen dafür nicht aus (BGH, WM 2007, 876; WM 2008, 971, Rn. 22).

  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 31 U 167/06

    Abweisung der Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs von Eigentumswohnungen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Die Beklagte verweist ferner auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 12.03.2012 - 31 U 167/06 und Beschlüsse vom 19.12.2012) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07).

    Wollten sie die weitere Erfüllung der Ansprüche der Beklagten aus den abgeschlossenen Darlehensverträgen verweigern, müssten sie ihrerseits die Darlehensverträge rückabwickeln und dazu die ausgezahlte Darlehensvaluta nebst einer angemessenen Verzinsung an die Beklagte erstatten, sodass sie im Ergebnis keine Vorteile aus einer Arglisteinrede schöpfen und die Darlehensrückführung letztlich doch nicht verweigern könnten (vgl. Staudinger/Vieweg [2007], BGB § 853 Rn. 6; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 853 Rn. 1; MünchKommBGB/Wagner, 5. Aufl., § 853 Rn. 3; Erman/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 853 Rn. 1; so auch OLG Hamm, Urteil vom 12.03.2012 - 31 U 167/06, bei juris Rn. 122).

  • OLG Karlsruhe, 04.06.2013 - 17 U 186/12

    Bankenhaftung: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung; Zahlungsanweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Denn sie enthält - im Gegensatz zu einem sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag (dazu näher BGHZ 186, 96) - keinen auslegungsfähigen Text, der sich mit dem Vermittlungsauftrag des Anlegers/Wohnungskäufers befasst und als abschließende Angabe der vom Vertrieb - neben der vom Käufer zu zahlenden (Außen-)Provision - insgesamt erwarteten Provisionen verstanden werden könnte (Bestätigung des Senatsurteils vom 04.06.2013 - 17 U 186/12).

    Wie der Senat schon durch Urteil vom 04.06.2013 - 17 U 186/12 in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09 und das zugrunde liegende Urteil des Oberlandesgerichts Köln entschieden hat, war jedenfalls im März/April 1998 abzusehen, dass die Sanierungsbemühungen der Beklagten keinen dauerhaften Erfolg versprechen und allenfalls eine kurzfristige Entspannung bewirken werden.

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Solche sind etwa anzunehmen, wenn die Bank ihr Risiko aus einer drohenden Insolvenz des Verkäufers oder auch des Anlagevermittlers (etwa bei einem notleidenden Kreditverhältnis) auf den Erwerber verlagert und diesen so mit einem wirtschaftlichen Wagnis belastet, das über die mit der Beteiligung an einem solchen Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausgeht (BGH, NJW 1995, 2218; WM 2007, 876, 882, Rn. 50; BGH, Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37; BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09, Rn. 7 m.w.N.).

    Die Beklagte befand sich daher in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, über den sie die Kläger hätte aufklären müssen (BGH, Beschluss v. 05.04.2011 - XI ZR 365/09; vgl. auch die Hinweise des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 m.w.N., vom 25.09.2007 - XI ZR 274/05, bei juris Rn. 30, vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 sowie vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Denn sie enthält - im Gegensatz zu einem sog. Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag (dazu näher BGHZ 186, 96) - keinen auslegungsfähigen Text, der sich mit dem Vermittlungsauftrag des Anlegers/Wohnungskäufers befasst und als abschließende Angabe der vom Vertrieb - neben der vom Käufer zu zahlenden (Außen-)Provision - insgesamt erwarteten Provisionen verstanden werden könnte (Bestätigung des Senatsurteils vom 04.06.2013 - 17 U 186/12).

    Der Bundesgerichtshof versteht diese Angabe unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel (§ 5 AGBG, jetzt § 305c Abs. 2 BGB) so (BGHZ 186, 96 Rn. 28 ff.; WM 2011, 1534 Rn. 11), dass es sich bei den als Finanzierungsvermittlungsgebühr und Courtage bezeichneten Provisionen um die Gesamtprovisionen handelt, zu denen die jeweilige Vermittlungsgesellschaft den Auftrag insgesamt ausführen sollte.

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Für die Frage, wann der Gläubiger die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners besitzt, kann weitgehend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 Abs. 1 BGB a.F. zurückgegriffen werden (BGH WM 2008, 1260, Rn. 32 m.w.N.).

    Hierzu gehört in Fällen unzureichender Aufklärung auch die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH WM 2008, 1260, Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 46/09

    Finanzierter Immobilienerwerb: Arglistige Täuschung über die Höhe der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Die Beklagte befand sich daher in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, über den sie die Kläger hätte aufklären müssen (BGH, Beschluss v. 05.04.2011 - XI ZR 365/09; vgl. auch die Hinweise des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 m.w.N., vom 25.09.2007 - XI ZR 274/05, bei juris Rn. 30, vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 sowie vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 274/05

    Aufklärungspflichten einer kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12
    Die Beklagte befand sich daher in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt, über den sie die Kläger hätte aufklären müssen (BGH, Beschluss v. 05.04.2011 - XI ZR 365/09; vgl. auch die Hinweise des Bundesgerichtshofs in den Urteilen vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 m.w.N., vom 25.09.2007 - XI ZR 274/05, bei juris Rn. 30, vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249 Rn. 37 und - XI ZR 246/06, WM 2008, 971 Rn. 41 sowie vom 11.01.2011 - XI ZR 46/09, WM 2011, 449 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

  • BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08

    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 180/94

    Hinweispflichten einer Bank wegen Verlagerung des Risikos durch Auszahlung des

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 175/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17

    Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag

    Zwar wird teilweise vertreten, die Nichtbeachtung einer breit gestreuten, intensiven Berichterstattung in der überregionalen Presse begründe den Vorwurf grober Fahrlässigkeit (so OLG Düsseldorf, Urteil 18.02.2015, VI-U 3/4, NJW 15, 2129; OLG Karlsruhe Urteil 19.12.2013, 17 U 271/12, WM 14, 8419).
  • OLG Bamberg, 14.02.2014 - 4 U 62/13

    Arzthaftungsprozess: Verjährung des Schadenersatzanspruches der Patientenseite -

    Die beim Streithelfer vorauszusetzende (Rechts-)Kenntnis des Inhalts und der Dokumentationsrelevanz der Behandlungsunterlagen des Beklagten muss sich die Klägerin ohnehin entsprechend § 166 I BGB zurechnen lassen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2013 - 17 U 271/12 -, dort Rn.56ff.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2018 - 4 U 85/17

    Verjährung von Ansprüchen aus atypischem stillem Gesellschaftsvertrag

    Soweit die Klägerin sich in diesem Zusammenhang noch auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 19.12.2013 (Az. 17 U 271/12 = WM 2014, 841) beruft, ist der zu Grunde liegende Sachverhalt nicht vergleichbar.
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