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   OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10307
OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,10307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,10307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,10307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de

    Onlinehändler darf nicht Lastschrift von ausländischem Konto ablehnen

  • online-und-recht.de

    Online-Shop darf Konto im EU-Ausland nicht ablehnen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bankeinzug Luxemburg

    Art 9 Abs 2 EUV 260/2012, § 2 Abs 1 UKlaG, § 3a UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zum Lastschrifteinzug von Zahlungen im Internet-Versandhandel: Einordnung der Vorschriften der SEPA-Verordnung als verbraucherschützend bzw. als Marktverhaltensregel

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler darf Bezahlung von Konto im EU-Ausland nicht ablehnen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler darf nicht Lastschrift von ausländischem Konto ablehnen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop oder Versandhändler darf Zahlungen von einem ausländischen Konto im SEPA-Raum nicht ablehnen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zahlungskonto im EU-Ausland zulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Online-Versand darf Konto im EU-Ausland nicht ablehnen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abbuchung von Luxemburger Konto - Online-Versandhändler muss Zahlung der Kunden über ein EU-Auslandskonto akzeptieren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Verstoß gegen SEPA-Verordnung bei Ablehnung einer Lastschriftabbuchung von ausländischem Konto durch Online-Händler

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Händler muss Zahlungen von ausländischem Konto akzeptieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shop muss Ausland-Konto als Zahlungsmethode akzeptieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Versand darf Zahlung über Konto im EU-Ausland nicht ablehnen - SEPA-Verordnung ermöglicht freie Wahl des Kontos innerhalb des Euro-Raums

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1171
  • MDR 2018, 1177
  • GRUR-RR 2018, 349
  • WM 2018, 1254
  • MMR 2018, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17
    Abgesehen davon, dass auch nur eine einzelne, dem Schutz des Verbrauchers dienende Vorschrift der Richtlinie, wie vorliegend Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO, ausreichen würde (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017 - 12 U 104/16 -, juris Rn. 34), begründet die Gesamtheit der Erwägungsgründe der Richtlinie den Schluss auf das zumindest auch angestrebte wesentliche Ziel des Verbraucherschutzes.
  • LG Freiburg, 21.07.2017 - 6 O 76/17

    Wettbewerbsverstoß: Akzeptanz des Zahlungsempfängers von Konten im EU-Raum im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 21.07.2017, Az. 6 O 76/17, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.02.2020 - I ZR 93/18

    SEPA-Lastschrift - Verletzung der SEPA-Verordnung durch Zwang zur Verwendung

    cc) Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO ist eine Vorschrift, die zumindest auch dem Verbraucherschutz dient (ebenso Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 2 UKlaG Rn. 30c; jurisPK.BGB/Baetge, Stand 1. Februar 2020, § 2 UKlaG Rn. 29; Zahrte, EWiR 2018, 483; kritisch Goebel, ZfM 2018, 210, 211; Lieder/Bialluch, GPR 2019, 286, 290; Ernst, EWiR 2019, 709, 710).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-28/18

    Generalanwalt Szpunar: Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die

    Vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, 20. April 2018, 4 U 120/17, Rn. 10 ff., MultiMedia und Recht (MMR) , 2018, S. 611.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2018 - 38 O 35/18

    SEPA-Diskriminierung: Beschränkungen auf deutsche Bankkonten unzulässig

    Die SEPA-VO soll namentlich auch im Interesse des Verbraucherschutzes (vgl. Erwägungsgründe 1, 5, 7, 13, 14 und 16) den Zahlungsverkehr innerhalb der Union erleichtern, für mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten sorgen und die Inanspruchnahme unionsweiter Zahlungsdienst fördern, wobei die Festlegung technischer Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Zahlungsdienste nicht das eigentliche Ziel der Verordnung, sondern nur das Mittel zur Erreichung des eingangs genannten umfassenden, gerade auch die Verbraucherinteressen in den Blick nehmenden Zwecks sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. April 2018 - 4 U 120/17, VuR 2018, 314 [unter 1 a]).
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