Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15, 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verfall
- Justiz Baden-Württemberg
Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Verfahren nach Einlegung des Einspruchs gegen einen selbständigen Verfallbescheid; Vorausetzungen einer Entscheidung im Beschlusswege; Rechtsfolgen einer früheren gerichtlichen Einstellung des Verfahrens gem. § 47 Abs. 2 OWiG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfall
- rechtsportal.de
Verfahren nach Einlegung des Einspruchs gegen einen selbständigen Verfallbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 04.07.2018 - 1 Rb 10 Ss 220/17
Verkehrsordnungswidrigkeit der Durchführung von Lkw-Transporten unter …
Dass dem Senat das Verfahren und der Inhalt der Verfallsanordnung mit einer Höhe von insgesamt 512.766,00 Euro aufgrund seines Beschlusses vom 20.06.2016 (1-8-SsBs 269/15-AK 99/15, abgedruckt in Justiz 2018, 382 und bei juris) bekannt ist, entbindet den Tatrichter nicht von einer vollumfänglichen, in sich nachvollziehbaren und verständlichen Sachdarstellung.Insoweit hat der Senat bezüglich der Fahrzeugkombination mit dem amtlichen Kennzeichen Y-AM 219/Y-AM 216 bereits im Beschluss vom 20.06.2016 (Die Justiz 2018, 382) ausgeführt, dass vom Vorliegen einer Dauerordnungswidrigkeit nach §§ 32 Abs. 1, 69a Abs. 3 Nr. 2 StVZO, 24 StVG auszugehen ist.
- BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20
Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen …
Für eine (Außen-)Divergenz von vornherein unmaßgeblich sind jene obergerichtlichen Entscheidungen, die im selbständigen Einziehungsverfahren nach dem OWiG die Rechtsbeschwerde gemäß § 79 OWiG für das statthafte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Beschlüsse halten (OLG Stuttgart, wistra 2009, 167 f. und Beschluss vom 20. Mai 2011 - 1 Ss 193/11, unveröffentlicht; vgl. ferner OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15).