Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei Aushändigung der Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung auf den Haftpflichtschutz; vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe der gesteigerten ...
- Justiz Baden-Württemberg
Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei Aushändigung der Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung auf den Haftpflichtschutz; vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe der gesteigerten ...
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines von dem eigentlichen Versicherungsvertrag lösgelösten rechtlich selbstständigen Versicherungsvertrags durch die Zusage vorläufiger Deckung; Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung auf Grund der Aushändigung der Deckungskarte ohne ausdrückliche ...
- Judicialis
VVG § 1; ; VVG § 16; ; VVG § 17; ; VVG § 49; ; AKB § 12 Ziff. 1; ; AKB § 13 Ziff. 5; ; AKB § 14
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 61; AKB § 12
Vorläufiger Kaskodeckungsschutz bei Erteilung einer Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung auf Haftpflichtschutz L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Doppelkarte
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Vollkaskoschutz bei vorläufiger Deckungszusage
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Erteilung einer Deckungskarte ohne ausdrückliche Beschränkung
- fahrschule-online.de (Leitsatz)
Kasko greift bei vorläufiger Deckungszusage
- hermanns-rechtsanwaelte.de
, S. 4 (Leitsatz)
Zur Anzeigepflicht bei vorläufiger Deckungszusage
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kasko greift bei vorläufiger Deckungszusage
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 13.02.2006 - 7 O 245/05
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1540
- NZV 2007, 85
- VersR 2007, 238
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08
Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers
Aus diesem Grund führt die Aushändigung der sogenannten Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274 ; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 20.4.2006 - VersR 2006, 1353; Urteil vom 22.3.2000 - 5 U 818/99, VersR 2001, 323: ebenso OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 726; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540 ; OLG Köln, VersR 2002, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 27 ), regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde. - KG, 09.12.2014 - 6 U 22/14
Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer …
Da dem nicht juristisch vorgebildeten Versicherungsnehmer diese Trennung zwischen Hauptvertrag und Vertrag über die vorläufige Deckung jedoch regelmäßig nicht bekannt ist, entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte (…vgl. BGH VersR 1999, 1274 - 1275, zitiert nach juris, dort Rdz. 7 und 8;… OLG Schleswig MDR 2007, 1422 - 1423, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 4; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 - 1541, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 18;… OLG Saarbrücken VersR 2006, 1353 - 1355, zitiert nach juris, dort LS 1 und Rdz. 25), dass ein verständiger Versicherungsnehmer nach der Verkehrsauffassung davon ausgehen darf, dass der Versicherer seinen Antrag auf kombinierten Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz (im Hauptvertrag) auch schon im Stadium der vorläufigen Deckung einheitlich behandeln wird, solange er nicht seitens des Versicherers ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass im Rahmen der vorläufigen Deckung tatsächlich - und abweichend von dem Inhalt der beantragten Hauptversicherung - nur Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird (…vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2006, 1353 - 1355, zitiert nach juris, Rdz. 23 m.w.N.;… vgl. auch Stadler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage AKB B Rdnr. 7 m.w.N.). - KG, 13.02.2015 - 6 U 21/14
Rahmenvertrag über die Versicherung einer Fahrzeugflotte: Vorläufige Deckung in …
Offensichtlich handelte es sich um einen vorformulierten Standardsatz, mit dem die Beklagte angesichts der ständigen Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte zum vorläufigen Deckungsschutz auch in der Kaskoversicherung, sofern dieser nur gewünscht wird und kein verneinender deutlicher Hinweis erfolgt (vgl. BGH, VersR 1986, 541; VersR 1999, 1274; OLG Saarbrücken, VersR 2006, 1353; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540), abzuwehren versucht. - KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer …
Äußert er dabei gegenüber dem Versicherer - in welcher Form auch immer -, dass er für sein Fahrzeug auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung wünscht, dann unterbreitet er damit dem Versicherer ein entsprechendes Angebot auf Gewährung einer vorläufigen Deckung auch in der Kaskoversicherung (…vgl. BGH NJW 1999, 3560 f. = VersR 1999, 1274 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7 f;… OLG Schleswig MDR 2007, 1422 f - zitiert nach juris: Rdnr. 4;… OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1104 ff = VersR 2006, 1353 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 25; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 f - zitiert nach juris: Rdnr. 18). - KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16
Vorläufige Deckung in der Vollkaskoversicherung: Zulassung des Fahrzeugs zum …
Zwar hatte diese dem Antragsteller vor dem Unfallereignis die als Anlage K 3 eingereichte Versicherungsbestätigung vom 01. April 2016 überlassen, wonach (anders als in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20. Juli 2006, 12 U 86/06, RuS 2006, 414) ausdrücklich auch eine vorläufige Deckung in der Kaskoversicherung zugesagt worden war.