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   OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13   

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https://dejure.org/2013,23288
OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13 (https://dejure.org/2013,23288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2013 - 18 UF 151/13 (https://dejure.org/2013,23288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2013 - 18 UF 151/13 (https://dejure.org/2013,23288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 116 Abs 3 S 3 FamFG, § 120 Abs 1 FamFG, § 120 Abs 2 S 3 FamFG, § 707 Abs 1 ZPO, § 718 ZPO
    Familienstreitsache: Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Endentscheidung über Unterhalt durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 16 Abs. 3 S. 3
    Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Trenungsunterhalt - und die Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2013 - 18 UF 363/12

    Familienstreitsache: Nachholung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13
    Insofern fehlt es in § 120 Abs. 2 FamFG an einem Verweis auch auf § 718 ZPO (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.02.2013 - 18 UF 363/12; im Ergebnis ebenso Wendl/Dose/Schmitz , a.a.O., § 10 Rn 85; Bumiller/Harders , FamFG, 10. Auflage 2011, § 120 Rn 2 - 4, die die Anwendung anderer Vorschriften als §§ 120 Abs. 2 FamFG, 707, 719 ZPO gar nicht erörtern, sondern davon ausgehen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung abweichend von den ZPO-Vorschriften geregelt wurde; s. auch MüKo/ Fischer , ZPO, 3. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 8 m.w.N.; a.A. ohne nähere Begründung Keidel/Weber , FamFG, 17. Auflage 2011, § 116 Rn 9; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2013, 481, 482 zur Frage der Nachholbarkeit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in der Beschwerdeinstanz; zweifelnd Prütting/Helms , FamFG, 2. Auflage 2011, § 116 Rn 30, anders aber wohl in § 120 Rn 6 ff.).
  • OLG Bamberg, 22.06.2012 - 2 UF 296/11

    Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Endentscheidung der ersten Instanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 18 UF 151/13
    Insofern fehlt es in § 120 Abs. 2 FamFG an einem Verweis auch auf § 718 ZPO (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.02.2013 - 18 UF 363/12; im Ergebnis ebenso Wendl/Dose/Schmitz , a.a.O., § 10 Rn 85; Bumiller/Harders , FamFG, 10. Auflage 2011, § 120 Rn 2 - 4, die die Anwendung anderer Vorschriften als §§ 120 Abs. 2 FamFG, 707, 719 ZPO gar nicht erörtern, sondern davon ausgehen, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung abweichend von den ZPO-Vorschriften geregelt wurde; s. auch MüKo/ Fischer , ZPO, 3. Auflage 2010, § 120 FamFG Rn 8 m.w.N.; a.A. ohne nähere Begründung Keidel/Weber , FamFG, 17. Auflage 2011, § 116 Rn 9; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2013, 481, 482 zur Frage der Nachholbarkeit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit in der Beschwerdeinstanz; zweifelnd Prütting/Helms , FamFG, 2. Auflage 2011, § 116 Rn 30, anders aber wohl in § 120 Rn 6 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 17/15

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn in

    Zwar sieht der Beschwerdeführer den Verfassungsverstoß gerade in der nachträglichen Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, für die es aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage gibt und die nicht isoliert anfechtbar ist (Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 116 FamFG Rn. 12; Borth/Grandel, in: Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 5. Aufl., § 116 Rn. 7 a. E.; Schmitz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 8. Aufl., § 10 Rn. 85, 87; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 869).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2017 - 18 UF 227/17

    Kindes-und Trennungsunterhalt: Schadensersatzanspruch des Unterhaltsschuldners

    Die §§ 714 bis 720 ZPO sind von der Globalverweisung des § 120 Abs. 1 FamFG umfasst, soweit sie nicht mit vorrangigen Regelungen des FamFG in Konflikt geraten (vgl. Senatsbeschluss vom 20.08.2013 - 18 UF 151/13, FamRZ 2014, 869, juris Rn. 7 m.w.N.), was hier nicht der Fall ist.
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