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   OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07   

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https://dejure.org/2008,7041
OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,7041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,7041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,7041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines Versicherungsantrags betreffend die Leistungsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung über das Ende einer Riskolebensversicherung hinaus

  • Judicialis

    VVG § 5; ; BUZ § 1; ; BUZ § 9; ; BUZ § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; VVG a. F. § 5
    Der Eintrag "zehn Jahre Leistungsdauer" im Versicherungsantrag kann eine Leistungspflicht auch über das Ende der vereinbarten Versicherungsdauer hinaus bedeuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5; BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 9; BB-BUZ § 7
    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung über das Ende einer Riskolebensversicherung hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    In allen anderen Fällen ist die Beschränkung bedingungswidrig mit der Folge, dass der Versicherer sich so behandeln lassen muss, als habe er sich rechtmäßig verhalten (BGH VersR 1997, 436).
  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Das gem. § 5 Abs. 1 BUZ erteilte Anerkenntnis bindet die Beklagte bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht (Senat VersR 2008, 1251; Voit/Knappmann, in Prölss/Martin, a.a.O., § 5 BUZ, Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01

    Krankenhaustagegeldversicherung: Wirksamkeit der Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Verstöße gegen einen genehmigten Geschäftsplan können allenfalls aufsichtsrechtliche Folgen für den Versicherer nach sich ziehen; Ansprüche des Versicherungsnehmers können dadurch aber nicht geschmälert werden (vgl. dazu Kollhosser, in Prölss: Versicherungsaufsichtsgesetz, 12. Auflage, § 81, Rdnr. 24; vgl. auch OLG Karlsruhe NVersZ 2002, 455).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kausalzusammenhang mit einem vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies nämlich ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (Senat ZfS 2007, 463 ; Senat OLGR 2006, 294; Terno r+s 2008, 361, 367; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • LG Leipzig, 07.12.1995 - 12 S 5165/95

    Inhalt des Versicherungsschein; Genehmigungspflichtigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    In diesem Zusammenhang wird erwogen, dass § 5 Abs. 3 VVG nicht zur Anwendung komme, wenn ein bestimmter regelungsbedürftiger Vertragsteil nicht der Disposition der Vertragsparteien unterliege (OLG Hamm VersR 1985, 751; LG Leipzig VersR 1996, 968), was bei der früher bestehenden Genehmigungspflicht denkbar sei (Prölss in Prölss/Martin, VVG; 27. Auflage, § 5 VVG Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 12 U 11/07

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Beitragsfreistellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies nämlich ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (Senat ZfS 2007, 463 ; Senat OLGR 2006, 294; Terno r+s 2008, 361, 367; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
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