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   OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07   

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https://dejure.org/2009,19493
OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07 (https://dejure.org/2009,19493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2009 - 5 UF 186/07 (https://dejure.org/2009,19493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 5 UF 186/07 (https://dejure.org/2009,19493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Acker- und Gartengrundstücken im Anfangsvermögen geschiedener Eheleute bei einer später erfolgten Flurbereinigung; Arbeitsleistungen von Eltern an das Kind für den Hausbau als Schenkung; Berücksichtigung einer Zahlungsverpflichtung aus Architektenhaftung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378
    Berücksichtigung von Hausratsgegenständen im Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Ist eine geldwerte Leistung der Eltern eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen zuzurechnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1326
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07
    Dies entspreche der Rechtsprechung (BGH, FamRZ 1984, 144 ; OLG Celle, FamRZ 2000, 226 ) und sei auch aus Rechtsgründen geboten, nachdem der Hausrat bei Eheende durch den Hausratsbeschluss des Familiengerichts Offenburg vom 06.02.2001 verteilt worden sei.

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit dieser Frage in Zusammenhang mit der Auskunftspflicht nach § 1379 BGB über Gegenstände des Endvermögens schon vor längerer Zeit befasst (BGH, FamRZ 1984, 144, 146, 147).

    Dabei ist der Hausratsbegriff allerdings eng zu fassen: Es gehören dazu nur die beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnisse der Ehegatten für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie bestimmt sind (BGH, FamRZ 1984, 144, 146).

    Der Senat ist bei der Beurteilung der Einbeziehung von Hausratsgegenständen in die Zugewinnausgleichsberechnung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1984, 144 ) und auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (FamRZ 2000, 226 ) abgewichen.

  • OLG Celle, 29.12.1998 - 19 UF 178/95

    Rechtmäßigkeit eines Zugewinnausgleichs; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07
    Dies entspreche der Rechtsprechung (BGH, FamRZ 1984, 144 ; OLG Celle, FamRZ 2000, 226 ) und sei auch aus Rechtsgründen geboten, nachdem der Hausrat bei Eheende durch den Hausratsbeschluss des Familiengerichts Offenburg vom 06.02.2001 verteilt worden sei.

    Soweit jedoch Hausratsgegenstände - wie dargestellt - ausnahmsweise nicht der Hausratsverordnung unterfallen, sind diese Gegenstände nach der Auffassung des Bundesgerichtshof im Endvermögen einer Partei einzubeziehen, und gegebenenfalls - in letzter Konsequenz - auch im Anfangsvermögen einer Partei zu aktivieren, was insbesondere Gegenstände betrifft, die ein Ehegatte unstreitig zu Alleineigentum bei Eheschließung in die Ehe eingebracht hat (Johannsen/Henrich/Jaeger, § 1374 BGB Rn. 13; OLG Celle, FamRZ 2000, 226 ).

    Der Senat ist bei der Beurteilung der Einbeziehung von Hausratsgegenständen in die Zugewinnausgleichsberechnung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1984, 144 ) und auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (FamRZ 2000, 226 ) abgewichen.

  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86

    Begriff der Schenkung oder Ausstattung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2009 - 5 UF 186/07
    Es gilt zunächst der Grundsatz, dass Arbeitsleistungen von Eltern an das Kind für den Hausbau in der Regel keine Schenkungen im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 4. Aufl., Kapitel 1 Rn. 31; Kapitel 7 Rn. 21 f.; BGH, NJW 1987, 2816 ).
  • BGH, 11.05.2011 - XII ZR 33/09

    Abgrenzung zwischen Hausratsverteilung und Zugewinnausgleich bei im

    Das Berufungsgericht hat in seinem in FamRZ 2009, 1326 veröffentlichten Urteil die vom Vater der Beklagten erbrachten Werkleistungen nicht als unentgeltlich angesehen.
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